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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen KW16 2020

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 16 /20 Mittwoch, 15. April 2020 | 4 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 29.04.2020 Redaktionsschluss 23.04.2020, 10:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ Die Stadt Riedlingen stellte am 24.10.2019 einen Aufstockungsantrag für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2020. Mit Bescheid vom 06.04.2020 wurde der Stadt Riedlingen mitgeteilt, dass der Förderrahmen von 1.500.000 Euro um 333.333 Euro auf 1.833.333 Euro bzw. die Finanzhilfen von 900.000 Euro um 200.000 Euro auf 1.100.000 Euro aufgestockt wurden. Das Programm läuft bis 30.04.2027. Das Sanierungsgebiet umfasst das Quartier zwischen Ilgengasse, Storchengasse und Weilerstraße. Hinzu kommt das Zentrum, welches auch das Rathaus und das Haus Walz beinhaltet. Weiter ist auch die Mühlvorstadt/ Mühlinsel Teil der Gebietsabgrenzung. Es können öffentliche, aber auch private Sanierungs- und Abbruchvorhaben in diesem Gebiet bezuschusst werden. Weiter Informationen findet Sie auf unserer Homepage unter: http://www.riedlingen.de/Stadtsanierung.html _________________________________________________________ Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Sonderausschreibung Dorfgasthäuser/Grundversorgung vom 28. Februar 2020 Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt hiermit eine Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - vom 9. Juli 2014, ergänzt am 19. April 2016 (www.mlr. badenwuerttemberg.de, Stichwort „ELR“ und Gemeinsames Amtsblatt Nr. 5 vom 25. Mai 2016). 1. Lokale Grundversorgung und Dorfgasthäuser Der Fokus der Sonderausschreibung liegt auf der lokalen Grundversorgung. Ein besonderes Augenmerk wird auf Dorfgasthäuser gerichtet. Die Gastronomie dient besonders im Ländlichen Raum nicht nur der Versorgung und Verpflegung der Bevölkerung, sondern ist für die Menschen vor Ort auch wichtiger Treffpunkt für gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen. Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut, das erhalten werden muss. Sie stärken die Lebensqualität und Vitalität unserer Dörfer. Vor allem Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind weitere wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen. Aufgrund der Bedeutung der Grundversorgung für den Ländlichen Raum ist die räumliche Abgrenzung nach Nr. 4.1 ELR bzgl. des Förderschwerpunkts Grundversorgung analog dem Förderschwerpunkt Arbeiten erweitert. Alternativ können gastronomische Unternehmen auch im Förderschwerpunkt Arbeiten gefördert werden. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt Grundversorgung sind unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELRAntragstellung.aspx verfügbar. 2. Barrierefreiheit Eine Vielzahl an öffentlichen Einrichtungen, aber auch Einrichtungen zur Grundversorgung, sind nicht barrierefrei. Gerade bei Gebäuden älterer Baujahre ist der Zugang für Bürger mit Handicap häufig erschwert. Im ELR werden daher örtliche Koordinatoren bei der Durchführung sog. „Barrierefreiheitschecks“ gefördert. Dabei kann nicht nur die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden begutachtet werden, sondern auch die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum (Dorfplätze etc.) und im privaten Bereich sowie die Barrierefreiheit hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe. Auch investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich können gefördert werden. 3. Sonstige strukturell bedeutenden Projekte In den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen werden Fördermittel im Rahmen dieser Sonderausschreibung für strukturell wichtige, besonders dringliche und kurzfristig umsetzbare Projekte zur Verfügung gestellt. 4. Verfahren Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2020 ist ein kommunaler Aufnahmeantrag (Formular ELR-1) mit aktuellen Darlegungen durch die Gemeinde zur strukturellen Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen mit direktem Bezug zu den beantragten Projekten (max. 2 Seiten). Insbesonders zu Projekten im Förderschwerpunkt Grundversorgung wird auf den spezifischen Begründungsbedarf (Formular ELR5) hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung vollständig vorliegen müssen, damit die Anträge bearbeitet werden können (siehe Formular ELR-1/1). Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sind unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg. de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELRAntragstellung.aspx abzurufen. Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 30. April 2020 einfach der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und zweifach der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Die Landratsämter legen eine Stellungnahme zur Priorisierung der Aufnahmeanträge zusammen mit den kommunalwirtschaftlichen Stellungnahmen zu den kommunalen Projekten bis zum 11. Mai 2020 der zuständigen Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vor. Stadt Riedlingen Coronavirus – Wir halten Sie auf dem Laufenden Die Entwicklung sowie die Fallzahlen der Pandemie schreiten rasch voran. Es handelt sich um einen dynamisch verlaufenden Prozess. Die Situation wird täglich neu bewertet. Auf der städtischen Homepage www. riedlingen.de unter der Rubrik „Coronavirus – Aktuelle Informationen“ halten wir Sie auf dem Laufenden. Weitere Informationen zur Lage im Landkreis Biberach finden Sie auf www.biberach.de.

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 16/20 Mittwoch, 15. April 2020 | 5 Tel 07371 jufo.hilft.riedlingen@gmail.com Verschiebung Schließtage in den Riedlinger Kindertageseinrichtungen – Entlastung Familien bei Kinderbetreuung Für alle Riedlinger Kindertageseinrichtungen werden nach den Osterfeiertagen vier Schließtage (Dienstag, den 14. April bis Freitag, den 17. April) eingeplant. Diese werden dann an anderer Stelle eingespart (z.B. Wegfall der geplanten Pfingstferien). Die Maßnahme gilt für alle kommunalen und kirchlichen Kindergärten und Krippen. Dieses Verfahren wurde untereinander abgestimmt. Die Notbetreuung ist davon nicht betroffen, d.h. die Kinder werden auch in der Woche nach Ostern betreut. „Als Zeichen der Solidarität haben wir uns dazu entschieden die Schließtage umzuverteilen“, erläutert Bürgermeister Marcus Schafft. Dies soll die Eltern entlasten, die jetzt in der aktuellen Situation Urlaubstage und Überstunden aufbrauchen bzw. Minusstunden machen müssen. Wir bieten diesen damit die Möglichkeit, an zusätzlichen Tagen arbeiten zu können. Bereits seit Dienstag, den 17. März 2020, sind alle Kindertageseinrichtungen in Riedlingen als Maßnahme gegen die rasche Ausbreitung des Coronavirus geschlossen. Viele Eltern können seither nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen, da sie auch tagsüber die Betreuung ihrer Kinder übernehmen müssen. Für viele Familien eine schwierige Situation. Die Regierung hat erst für die Woche nach Ostern Gespräche zum weiteren Verfahren angekündigt. Aus diesem Grund kann momentan keine endgültige Aussage getroffen werden, wie und wann es mit der Betreuung in den Riedlinger Kindergarteneinrichtungen weitergehen wird. Nichtamtliche Mitteilungen Vereine WIR HELFEN Wir, das Jugendforum Riedlingen e.V, bieten den Menschen aus Riedlingen unsere Unterstützung an. Als junge und gesunde Menschen möchten wir den Menschen in Riedlingen helfen, die zu einer Risikogruppe gehören. Wir können für Sie Einkäufe und Besorgungen erledigen (Supermarkt, Apotheke, Bäcker, ...). Sie erreichen uns jederzeit per Email unter jufo.hilft.riedlingen@gmail.com oder telefonisch von Montag bis Freitag von 10 - 14 Uhr unter 01621969051 oder 015252093349 Organisation und Sonstiges Jobcenter Ulm | Jobcenter Alb-Donau Was tun, wenn Corona die Existenz bedroht? Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch in der Region spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eine Folge sind bei vielen Menschen Sorgen um ihre finanzielle Existenz. Neben Selbständigen und Freiberuflern können auch Arbeitnehmer betroffen sein, wenn beispielsweise Kurzarbeitergeld für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Der Bezug von Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) kann in dieser Situation eine Unterstützung sein. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert. Bundesweit können sich alle Menschen, deren Existenz auf Grund des Coronavirus bedroht ist, an die Jobcenter der jeweiligen Kreise wenden. Im Landkreis Alb-Donau oder im Stadtkreis Ulm wurden dafür eigens die Postfächer Jobcenter-Alb-Donau.Corona-Hilfe@ jobcenter-ge.de und Jobcenter-Ulm.Corona-Hilfe@jobcenter-ge. de eingerichtet. Für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen ist zudem eine kostenfreie Sonderhotline geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 (Mo.-Fr.: 08:00 bis 18:00 Uhr). _________________________________________________________ Corona Das Landratsamt informiert: Daniela Glaser ist die neue Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Biberach Nach dem Abitur am Biberacher Pestalozzi-Gymnasium absolvierte Glaser zunächst eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin in Biberach. Anschließend studierte sie Heilpädagogik an der Evangelischen Hochschule in Nürnberg Heilpädagogik mit Bachelorabschluss. Zuletzt arbeitete Glaser in einer Frühförderstelle für ein- bis sechsjährige Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und besonderem Förderbedarf in Memmingen. „Ich freue mich auf die neue Aufgabe und darauf, Menschen mit einer Behinderung und ihren Angehörigen beratend zur Seite zu stehen. Jeder kann sich an mich wenden“, so Daniela Glaser. In ihrer Funktion als Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung ist die 28-Jährige auch Ansprechpartnerin für Städte und Gemeinden, die Politik, Vereine, Institutionen und Initiativen. Sie ist dem Kreissozialamt zugeordnet. Aufgabenschwerpunkte sind die Beratung mit Wegweiserfunktion im Sinne einer Ombudsperson, die Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Behindertenplanung, die Mitwirkung in öffentlichen Gremien, die Unterstützung des Landkreises bei der Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und die Zusammenarbeit mit örtlichen Initiativen. Der 2019 gegründete Beirat von Menschen mit Behinderung wird von Daniela Glaser weitergeführt. Aktueller Schwerpunkt ist die Mitarbeit im Arbeitskreis Mobilität des Kreisseniorenrats. Der Arbeitskreis entwickelt einen Leitfaden für Gemeinden, Vereine und Initiativen, der beim Aufbau eines Bürgerfahrdienstes wegweisend sein soll. Die Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Daniela Glaser, ist telefonisch unter 07351 52-7377 oder per E-Mail an behindertenbeauftragte@biberach.de erreichbar. Ihr Büro ist neben dem Pflegestützpunkt im Landratsamt, Rollinstraße 18 untergebracht. Mehr Informationen zum Thema unter www.biberach.de/landratsamt/ Kreissozialamt/beauftragter-fuer-menschen-mit-behinderung.html _________________________________________________________ Das Kreisforstamt informiert: Aktuelles zur Situation auf dem Holzmarkt und zur Entwicklung im Privat- und Kommunalwald Die anhaltende Dürre der Jahre 2018 und 2019 führte in den Wäldern Baden-Württembergs zu einer dramatischen Lage, die sich zuletzt durch den Wintersturm „Sabine“ und die Folgestürme verschärft hat.

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