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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 31.08.2022

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Mitteilungsblatt KW 35 | Mittwoch, 31.08.2022 | 6 c) Eingang Anschreiben Bauherrengemeinschaft S1 Riedlingen GmbH & Co.KG Die Verwaltung gab bekannt, dass der Verwaltung inzwischen das Schreiben einer Anwaltskanzlei für die Bauherrengemeinschaft S1 Riedlingen GmbH & Co.KG vorliege, mit dem Schadensersatz gefordert werde. Die Verwaltung ordne dies derzeit ein. TOP 10: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Wechsel Fraktionsvorsitz Bürgerliste (BÜL) Stadtrat Reis gibt bekannt, dass ein Wechsel des Fraktionsvorsitzes bei der Bürgerliste (Bül) anstehe: Der aktuelle Fraktionsvorsitzende, Josef Martin, werde Stellvertreter, der aktuelle Stellvertreter Joachim Reis, werde Fraktionsvorsitzender. Intern sei das bei der Bürgerliste schon bei ihrer Gründung so beschlossen worden. Der Wechsel gelte ab September. Josef Martin hätte dies gern selbst bekannt gegeben, jedoch habe er heute aus privaten Gründen früher die Sitzung verlassen müssen. ______________________________________________________ Stadt Riedlingen Marktplatz 1 88499 Riedlingen www.riedlingen.de info@riedlingen.de Fon 07371 183-0 Fax 07371 183-55 Wir suchen für unser neues und modernes Hallenbad zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachkraft für Bäderbetriebe m/w/d Ihre Aufgaben ► Sicherstellung der Verkehrssicherung, Betriebssicherheit und der Aufsicht des Badebetriebs ► Räum-, Pflege– und kleine Wartungsarbeiten ► Unterstützung bei Reinigungs– und Desinfektionsarbeiten Ihr Profil ► Fachangestellter für Bäderbetriebe m/w/d ► Umfassende Kenntnisse in der Bädertechnik ► Kommunikationsgeschick und Teamfähigkeit ► Flexibilität und Bereitschaft zur Wochenendarbeit ► Versierter Umgang mit EDV- Standardsoftware Wir bieten ► Leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD ► Eine zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes ► Ein motiviertes Bäderteam mit kollegialem Arbeitsklima ► Ein neues und modernes Hallenbad ► Unterstützung bei der Wohnungssuche ► Fort– und Weiterbildungsmöglichkeiten ► Bei Interesse Unterstützung zur Qualifikation als Meister für Bäderbetriebe Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 25.09.2022 per E-Mail personalamt@riedlingen.de Schriftlich Stadt Riedlingen | Personal | Marktplatz 1 | 88499 Riedlingen Ihre Ansprechpartner Alexander Augustin Liegenschaften Fon 07371 183-40 Eva-Maria Moser Hauptamtsleiterin Fon 07371 183-31 Stadt Riedlingen Marktplatz 1 88499 Riedlingen www.riedlingen.de info@riedlingen.de Fon 07371 183-0 Fax 07371 183-55 Die Stadt Riedlingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Technischen Mitarbeiter im Bereich Wasserversorgung m/w/d Ihre Aufgaben ► Überwachung und Instandsetzung des Wasserleitungsnetzes ► Instandhaltung, Wartung und Betreuung der Pumpwerke und Hochbehälter sowie technischen Anlagen ► Erkennen und Beurteilen von Störungen und Einleitung von geeigneten Gegenmaßnahmen ► Entnahme von Wasserproben gemäß Trinkwasserverordnung ► Sonderaufgaben, beispielsweise Aushilfe in anderen Sachabteilungen im städtischen Bauhof, Unterhaltung der Gebäude sowie Unterstützung bei städtischen Veranstaltungen ► Bereitschafts– und Wochenenddienst ► Mitwirkung im Winterdienst der Stadt Riedlingen Ihr Profil ► Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, bevorzugt im Bereich Heizung/ Lüftung/Sanitär, Anlagenmechaniker, Schlosser, Industriemechaniker oder vergleichbare Qualifikationen ► Fahrerlaubnis (mind. BE) ► Teamfähigkeit & Flexibilität ► freundliches Auftreten Wir bieten ► Einarbeitung in ein aufgeschlossenes und motiviertes Team ► Modernisierte Anlagen sowie ein Fernwerksystem auf dem neustem Stand der Technik (lfd. Investitionen in Arbeitsgeräte und Technik) ► Eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD ► Fort– und Weiterbildungsmöglichkeiten ► Eine zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 25.09.2022 per E-Mail personalamt@riedlingen.de Schriftlich Stadt Riedlingen | Personal | Marktplatz 1 | 88499 Riedlingen Ihre Ansprechpartner Markus Steinhardt Tiefbau & Bauhof Fon 07371 183-26 Eva-Maria Moser Hauptamtsleiterin Fon 07371 183-31 ______________________________________________________ Wochenmarkt Jeden Freitag von 10 bis 18 Uhr Stadt Riedlingen Marktplatz 1 88499 Riedlingen www.riedlingen.de info@riedlingen.de Fon 07371 183-0 frisch—regional—nah ______________________________________________________ Wir freuen uns auf Ihren Besuch. ______________________________________________________

7 | Mitteilungsblatt KW 35 | Mittwoch, 31.08.2022 September-Markt Montag, 05. September 2022 von 8 Uhr bis 14 Uhr Das Angebot reicht von Gewürzen, Haushaltswaren über Textilien bis hin zu einem feinen Imbiss. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Stadt Riedlingen Marktplatz 1 88499 Riedlingen www.riedlingen.de info@riedlingen.de Fon 07371 183-0 Fax 07371 183-55 ______________________________________________________ Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Die häufigsten Rentenirrtümer Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum Thema Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wieder die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat sie unter dem Stichwort »Die häufigsten Rentenirrtümer« zusammengestellt: »Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig!« wird oft behauptet, ist aber auch falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch. »Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre eingezahlt habe!« – stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, einem Rentensplitting und anteilig aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet. »Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente« – hält sich hartnäckig, ist aber grundsätzlich falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Wie hoch die Witwerrente ausfällt, hängt von dem Heiratsdatum, dem Alter des Hinterbliebenen sowie von dessen eigenem Einkommen ab. Insbesondere die Einkommensanrechnung führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass es zu keinem Auszahlungsbetrag kommt. »Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen!« – diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht sofort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlaggebend für den Rentenbeginn ohne Abschläge ist das Geburtsjahr des Versicherten, denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre an. »Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten« wird häufig behauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburtsjahrgang 1964 muss man grundsätzlich bis 67 Jahre arbeiten. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Neben der Regelaltersrente gibt es noch andere Altersrenten, die man zwar vorzeitig, aber zum Teil mit entsprechenden Abschlägen beantragen kann. »Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe«, heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Rente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht, gelten lebenslang und auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenrenten. Dies gilt auch für die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. »Die Rente kommt automatisch!« Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung bis auf den Grundrentenzuschlag müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge sollten drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. »Der Versorgungsausgleich ist endgültig.« Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch mehrere »Hintertürchen«, mit denen der Versorgungsausgleich überprüft oder ausgesetzt werden kann. Eine Möglichkeit für eine Aussetzung der Rentenminderung wegen eines Versorgungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehegatte verstorben ist und noch keine oder nur sehr geringe Leistungen aus der Rentenkasse erhalten hat. »Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!« Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine erfolgreiche Reha häufig zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. »Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert« meinen viele Eltern von Schulabgängern. Dies ist nicht korrekt, denn hier sieht der Gesetzgeber Sonderregelungen vor. Auszubildende sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert. Bei allen anderen Gründen ist das Risiko der vollen Erwerbsminderung ab dem zweiten Beitragsjahr abgedeckt. »Selbständige können keine volle Erwerbsminderungsrente erhalten«. Einen derartigen Ausschluss für Selbständige gab es bis zum 31. Dezember 2000. Seit dem 1. Januar 2001 haben Selbstständige aber Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente und werden bei der Anspruchsprüfung den Arbeitnehmern gleichgestellt. Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings notwendig, dass die Selbständigen entsprechende Rentenbeiträge gezahlt haben. »Die neue Grundrente muss beantragt werden« Das ist falsch. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen also nichts unternehmen. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Erziehungsrenten) und Erwerbsminderungsrenten. Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite abrufen unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. ______________________________________________________ Betrugsversuche nehmen wieder zu Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hatte bereits im Mai darüber informiert, dass Trickbetrüger mit einer neuen Masche versuchen, an das Geld von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Durch die Medienberichterstattung kam es für kurze Zeit zu keinen neuen Fällen. In den letzten Tagen meldeten sich jedoch wieder besorgte Versicherte beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger und schilderten erneut den Betrugsversuch: Die Angerufenen wurden allesamt über ihre private Mobilfunknummer kontaktiert. Mit einer Ban-

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