Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.
Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.
Mitteilungsblatt KW 35 | Mittwoch, 31.08.2022 | 4 regelmäßig fortgeschrieben werden muss, dargestellt werden. Die aktuelle Fortschreibung der Bedarfsplanung stand bereits unter dem Vorzeichen einer Neuausrichtung des Kreisfeuerlöschverbands Biberach, der wesentliche Aufgaben wieder an die Stützpunktkommunen zurückdelegiert. Hierdurch werden auch organisatorische Änderungen auf die Stadt Riedlingen zukommen. Der Entwurf der Bedarfsplanung wurde auch mit der Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen, dem Landratsamt Biberach besprochen. Die Kreisbrandmeisterin teilte mit, dass sie dem Bedarfsplan zustimmt. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: 1. Die durch Herrn Ralf-Jörg Hohloch erarbeitete „Bedarfsplanung Brandschutz und Bevölkerungsschutz Stadt Riedlingen 2022-2029“ wird mit seinen Maßnahmen als Rahmenkonzept vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat legt zur Begründung dabei Wert auf die Feststellung, dass die Bedarfsplanung unter der Annahme normaler Verhältnisse erstellt wurde und die sich derzeit ergebenden wirtschaftlichen Verwerfungen, verursacht durch Veränderungen in der weltpolitischen Lage, keinen Eingang in die vorgestellte Bedarfsplanung gefunden haben. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 2. Die in der Bedarfsplanung enthaltenen Einzelmaßnahmen / Projekte sind vor deren Umsetzung und unter Berücksichtigung der zunehmenden wirtschaftlichen Belastung der Stadt Riedlingen auf zeitliche/zwingende Notwendigkeit und Realisierbarkeit der Mittelbereitstellung in den entsprechenden Haushaltsplänen je Maßnahme einzeln vom Gemeinderat zu beschließen. Synergieeffekte mit weiteren städtischen Aufgaben (bspw. Bauhof, Nutzung einer gemeinsamen Waschhalle, gemeinsamer Maschinen und Fahrzeuge) sind vorab zu prüfen. Der Gemeinderat fasste mit 20 Ja-Stimmen, bei einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen den Beschluss: 3. Die personelle Weiterentwicklung des Sachgebietes Brandund Bevölkerungsschutz orientiert sich an der Umsetzung der Einzelmaßnahmen und erst nach grundsätzlicher Erfordernis. Dabei sind auch personelle Synergieeffekte zu berücksichtigen und vor Personalerweiterungen in die jeweiligen Stellenpläne der Haushaltspläne ab 2023 ff zu prüfen. Die 0,3 Personalstelle in der Verwaltung soll vorrangig über die Weiterbeschäftigung nach Rückkehr bspw. aus einer Elternzeit kompensiert werden. Der Gemeinderat lehnte bei fünf Ja-Stimmen, mit 14 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen den Beschluss ab: 4. Jeder Teilort wird mit maximal einem Fahrzeug ausgestattet. Es wird für die 6 Teilortsabteilungen kein Ersatzfahrzeug vorgehalten. TOP 4: Bebauungsplan „Altheimer Straße“ - Abwägung frühzeitige Beteiligung - Beschluss für die öffentliche Auslegung Der Gemeinderat beschloss am 25.10.2021, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Flurstück 85/1 Altheimer Straße“ aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belangen durchzuführen. Der Vorhabenträger will das südlich der vorhandenen Wohnbebauung am „Färberweg“ und südlich der vorhandenen Bebauung „Im Beundle“ liegende Flurstück 85/1 an einen Bauinteressenten veräußern. Das Flurstück ist eine aufgefüllte Altlastenverdachtsfläche. Der nördliche Teil wird derzeit als Wiese genutzt und der südliche und westliche Teil ist mit einem Feldgehölz bestockt. Außerhalb des Feldgehölzes und des festgesetzten Überschwemmungsgebietes soll ein Wohnhaus in Holzstammbauweise errichtet werden. Dadurch wird dringend benötigter, zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Der Ortsrand erhält durch das geplante Holzstammhaus einschließlich der zu extensivierenden Wiesenfläche und des zu erhaltenden, nun planungsrechtlich gesicherten Feldgehölzes einen aufgelockerten städtebaulichen Abschluss. Der Gemeinderat fasste mit 20 Ja-Stimmen, bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss: 1. Der Gemeinderat wägt entsprechend den in der Abwägungstabelle aufgelisteten Abwägungsempfehlungen die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und macht sich die Inhalte der Abwägungsempfehlungen zu Eigen. 2. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Flurstück 85/1 Altheimer Straße“ einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der planungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht jeweils vom 14.07.2022 und die der Begründung beiliegenden Anlagen werden gebilligt. 3. Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Flurstück 85/1 Altheimer Straße“ und deren Begründung jeweils vom 14.07.2022 werden gebilligt. 4. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Flurstück 85/1 Altheimer Straße“ und der Örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich ins Internet eingestellt. 5. Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 6. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. TOP 5: Gebühren für die Kindergärten und Kinderkrippe für das Kindergartenjahr 2022/2023 Im Juni empfahlen Städte- und Gemeindetag, dass die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 um 3,9 Prozent pauschal angehoben werden sollen. Die Empfehlung bleibt damit aber dennoch hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück. Parallel wurde der Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2020 angewendet, der in den nächsten Jahren einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 20 Prozent für Kinder in den Altersgemischten Gruppen, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie bei der Regelbetreuung anstrebt. Deshalb wurde bei diesen Betreuungsangeboten eine Erhöhung von ca. 30 Prozent des Unterschiedsbetrags aufaddiert. Der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernimmt auf Antrag die Benutzungsgebühr ganz oder teilweise, wenn der Familie die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist. Ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 soll neben der Verpflegungsgebühr für Mahlzeiten auch eine solche für Mineralwasser eingeführt werden. Auf Wunsch des Elternbeirats wird die Stadt ab dem neuen Kindergartenjahr die Beschaffung des Mineralwassers zentral organisieren. Die zusätzliche Verpflegungsgebühr für Mineralwasser beträgt 2,00 Euro pro Monat und Kind. Für diese Handhabung wurde Zustimmung vom Gesamtelternbeirat signalisiert. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindergärten sowie für die städtische Kinderkrippe wie in der Anlage dargestellt.
5 | Mitteilungsblatt KW 35 | Mittwoch, 31.08.2022 TOP 6: Erweiterung Kindergarten Neufra - Vergabe der Bauhofleistungen / Aufhebung der Ausschreibung Für die Erd-, Kanal- und Rohbauarbeiten kann der Zuschlag an die Firma ROLO BAU aus Zwiefalten erteilt werden. Das Angebot der Zimmerarbeiten ist jedoch aufzuheben. Ausschlaggebend sind hierbei die hohen Preise des abgegebenen Angebots, welche zu einer mangelnden Finanzierbarkeit des Bauvorhabens führen. Das Vergabeverfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund dessen kann eine Ausführung der Bauleistungen im Herbst 2022 nicht stattfinden. Nach Rücksprache mit ROLO BAU garantieren diese die Ausführung bis zu einem Baubeginn im März 2023 mit der Bedingung der Vereinbarung einer Preisgleitklausel oder einer Preisbindung seiner Lieferanten. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: 1. Die Gemeinde nimmt den Vorschlag zur Kenntnis. 2. Der Bieter Nr. 1, ROLO BAU aus Zwiefalten, erhält den Zuschlag für die Erd-/Kanal- und Rohbauarbeiten. Die Auftragssumme beträgt 199.223,99 Euro brutto. 3. Die Gemeinde stimmt einer Aufhebung der Ausschreibung der Zimmerarbeiten zu. TOP 7: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Steinbruch“ - Aufstellungsbeschluss Die HDZ Projektgesellschaft Riedlingen GmbH & Co. KG beantragte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Areal „Steinbruch“, Gemarkung Riedlingen im beschleunigten Verfahren. Mit der Planung sollen die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Areals „Steinbruch“ erfolgen. Ziel ist die städtebauliche Ordnung des Gebiets und die Integration in die Stadtstruktur. Nach den Vorgaben der Raumordnung und der Landesplanung sowie des Baugesetzbuchs sind vorwiegend innerörtliche Bereiche für Planungszwecke heranzuziehen und neu zu ordnen. Auf Grundlage der vorliegenden Planung vom 16.03.2022 möchte die Stadt dem nachkommen und die Fläche durch den Investor einer Wohnnutzung zuführen. Durch die bestehende Bebauung um das Gebiet und die Lage innerhalb der Stadt ist eine Überplanung im beschleunigten Verfahren möglich. Der Gemeinderat fasste mit 15 Ja-Stimmen, bei sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen den Beschluss: 1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, bei der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben wird, wird durchgeführt. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, wird gemäß § 4 Abs. 1 BauBG durchgeführt. 4. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. TOP 8: Errichtung einer „Friedensblüte“ - Ersuchen um Unterstützung durch die SRI CHIN- MOY Peace Run Koordination Deutschland vom 20.06.2022 Der Sri Chinmoy Oneness-Home Peace Run ist ein globaler Fackellauf, der jedem Menschen auf der Welt die Möglichkeit bietet, seine Sehnsucht nach Frieden auszudrücken. Am 28. Mai 2022 hat der Peace Run in Riedlingen Halt gemacht. Foto: Sri Chinmoy Oneness-Home Peace Run; https://www.peacerun.org/de Dabei wurde der Wunsch der Teilnehmer ausgesprochen, in Riedlingen eine „Friedensblüte“ in Form einer Tafel zu installieren. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Gemeinderat bedankt sich für die Anregung und unterestützt das Ziel nach Frieden für alle Anrainer an der Donau. 2. Dem Wunsch der Peace Run Koordination Deutschland wird entsprochen. Auf der Donauinsel Riedlingen wird eine „SRI CHINMOY FRIEDENSBLÜTE“ in Form einer Gedenktafel zugelassen. TOP 9: Bekanntgaben der Verwaltung a) Neuauflage Bürgerinformationsbroschüre Die Verwaltung gab bekannt, dass voraussichtlich im 1. Quartal 2023 die Bürgerinformationsbroschüre erscheinen wird. Die Laufzeit betrage drei Jahre. Eine Informationsschrift an das Gewerbe gehe demnächst raus. b) Ehrung Stadtrat Josef Martin durch den Städtetag Baden-Württemberg für 50-jährige Tätigkeit als Gemeinderat Die Verwaltung gab bekannt, dass die vom Gemeinderat bereits 2021 beschlossene Ehrung von Stadtrat Martin für 50 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat in der letzten Woche im Rahmen der Hauptversammlung des Städtetags Baden-Württemberg in Heidelberg formell vorgenommen worden sei. Fot: Städtetag Baden-Württemberg; v.l.n.r..: Michael Makurath, Stv. Städtetagspräsident und Oberbürgermeister aus Ditzingen, Stadtrat Josef Martin, Städtetagspräsident Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz aus Mannheim
Laden...
Laden...