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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 31.08.2022

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Mitteilungsblatt KW 35 | Mittwoch, 31.08.2022 | 2 RATHAUS RIEDLINGEN Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und tragen Sie eine FFP2-Maske! Mo. – Do. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12:30 Uhr Telefon 07371/183-0 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und tragen Sie eine FFP2-Maske! Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.00 - 20.00 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39 Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: Di. 14.30 - 19.00 Uhr, Mi. 14.30 - 17.00 Uhr, Do. 14.30 - 18.00 Uhr, Fr. 10.00 - 13.00 Uhr. Auch in den Ferien und an Brückentagen. Am Faschingsdienstag, 24. und 31. Dezember geschlossen. Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Freitag und Samstag 15 bis 17 Uhr, Sonntag von 14 bis 17 Uhr Führungen nach telefonischer Vereinbarung 07371 909633. Hallenbad Tel. 9662619; Di. 17 - 21.30 Uhr, Fr. 19.30 - 21.30 Uhr, Sa. 13 - 19 Uhr, So. 12 - 18 Uhr Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln. Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Restmüllabfuhr Mittwoch, 07.09.2022 (Mülltonne) Restmüllabfuhr Mittwoch, 07.09.2022 (1.100 l Container) Alte Unlinger Straße/ bei der Stadthalle von 12:00 – 17:00 Uhr Papierabfuhr Dienstag, 13.09.2022 Gelber Sack Mittwoch, 14.09.2022 Grüngut Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März – Nov.: Mittwoch, 16 – 19 Uhr, Samstag, 11 – 14 Uhr; Dez. – Feb.: Samstag 11 – 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße; Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus; Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr, Di./Do. 13 – 17 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Wasserversorgung Riedlingen 07371/183-26 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 SONSTIGE - TELEFONISCH ERREICHBAR Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Wegescheiderhaus, Lange Straße 19 Sozialer Dienst, Telefon 07351/52 6233; Fax 07351/52 6147 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Tagespflege: 07371/9538349, Riedlingen, Zwiefalter Str. 17/1 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/9297542 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): geöffnet: Samstag von 10.45 bis 12.45 Uhr Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 0 73 73 / 92 16 504, Mobil 0 151 / 12 13 16 34 Freundeskreis Freunde für Fremde Ansprechpartner: Tel. 07371/12560 ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: Tel: 116 117 Augenärztlicher Notdienst: Tel: 116 117 Zahnärztlicher Notdienst: Tel: 116 117 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 lmpressum Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: cbarth@riedlingen.de, www.riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

3 | Mitteilungsblatt KW 35 | Mittwoch, 31.08.2022 Stadt Riedlingen Marktplatz 1 88499 Riedlingen www.riedlingen.de info@riedlingen.de Fon 07371 183-0 Fax 07371 183-55 Die Stadt Riedlingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Erzieher / pädagogische Fachkräfte gem. § 7 KiTaG m/w/d in Voll– und Teilzeit, ab 30 Prozent Ihr Profil ► eine Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher oder als pädagogische Fachkraft gemäß § 7 KiTaG m/w/d ► Freude, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen ► Engagement in der konzeptionellen Weiterentwicklung und in der Zusammenarbeit mit den Eltern ► Reflexionsvermögen und Teamfähigkeit Wir bieten ► Ein interessantes und lebendiges Arbeitsumfeld ► Eine unbefristete Beschäftigung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE ► Möglichkeiten zur Weiterbildung ► Eine zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! per E-Mail personalamt@riedlingen.de Schriftlich Stadt Riedlingen | Personal | Marktplatz 1 | 88499 Riedlingen Ihre Ansprechpartner Pia Reich Bildung & Betreuung Fon 07371 183-64 Eva-Maria Moser Hauptamtsleiterin Fon 07371 183-31 _______________________________________________________ Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2022 TOP 1: Umsetzung Breitbandausbau durch OEW – Kooperationsvereinbarung Die OEW Breitband GmbH ist ein zu 100 Prozent kommunales Unternehmen mit dem Zweck der Daseinsvorsorge im Bereich Breitbandversorgung. Auf Grundlage des Graue-Flecken-Förderprogramms bietet die OEW der Stadt Riedlingen an, den geförderten Breitbandausbau der Grauen Flecken in den Gemarkungen Riedlingen, Zell und Zwiefaltendorf zu übernehmen. Die OEW stellt dafür Eigenmittel bereit, die ansonsten über die Kommune zu leisten wären. Fördermittelbeantragung, Planung, Errichtung, Verpachtung und Eigentum der neu errichteten Breitbandnetze werden bei der OEW gebündelt. Der Ausbau durch die OEW erfolgt additiv zum laufenden oder erfolgten kommunalen Ausbau im Gemeindegebiet. Die OEW verpflichtet sich, die bisherigen Leistungen der Kommunen bei der Errichtung von Breitbandinfrastrukturen wie beispielsweise Leerrohre, Netzverteiler oder PoP-Container zu nutzen, soweit die Infrastrukturen nutzbar sind. Die Förderanträge sollen unmittelbar nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung gestellt werden. Nach Vorliegen der Zuwendungsbescheide in vorläufiger Höhe werden die Planungs- und Bauleistungen von der OEW Breitband GmbH ausgeschrieben. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kooperationsvereinbarung mit der OEW Breitband GmbH für die Gemarkungen Riedlingen, Zell und Zwiefaltendorf abzuschließen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Kooperationsvereinbarungen mit der OEW Breitband GmbH für Erschließungsbereiche des Breitbandnetzes im Zuge des Gesamtausbaus abzuschließen, wenn dies den Förderrichtlinien nicht widerspricht und eine sinnvolle Ergänzung der zu erschließenden Gebiete darstellt. TOP 2: Ambulantes Medizinisches Dienstleistungszentrum (AMD) Riedlingen – Information zum Sachstand der Markterkundung und Beschluss zum weiteren Vorgehen Stand 15.07.2022 sind zwei Interessenbekundungen eingegangen. Das Ergebnis der Markterkundung ist, dass es einen Markt für den Bau und Betrieb eines Ambulanten Medizinischen Dienstleistungszentrums gibt. Eine Realisierung von Bau und Betrieb durch die Kommune ist deshalb bei Freiwilligkeitsaufgaben, wie dem AMD in Riedlingen, nicht ohne Weiteres rechtlich zulässig. Dies gilt sowohl mit Blick auf die allgemeinen kommunalrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein solches wirtschaftliches Engagement, als auch unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Stadt Riedlingen und der seitens der Stadt zu finanzierenden Vielzahl bestehender Pflichtaufgaben und weiterer bereits angestoßener Projekte wie der Gartenschau. Die Leistung AMD ist deshalb primär durch den Markt zu erbringen. Allerdings ist in der momentanen globalen Situation der Baupreis- und Zinsentwicklung, der stark anstei- genden Inflation sowie der Verfügbarkeit von Material und Firmen, die die Maßnahmen umsetzen können, keine wirtschaftliche Ausführung möglich. Was für den privaten Markt gültig ist, gilt auch für die Kommune bei der Ausführung von Projekten, zu denen sie rechtlich nicht verpflichtet ist. Die globale Entwicklung am Markt rechtfertigt in der momentanen Situation nicht die Umsetzung des Projektes durch die Kommune. Voraussichtlich wird sich die Situation am Markt bis zum Jahresende etwas entspannen. Diese Zeit wäre zur Vorbereitung der Ausschreibung und sowie Abklärung der Fördersituation mit dem Landkreis für den Bau und Betrieb sinnvoll nutzbar. Der Gemeinderat fasste mit 16 Ja-Stimmen, bei drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass drei Interessentenschreiben für den Bau- und Betrieb des Ambulanten Medizinischen Dienstleistungszentrums in Riedlingen vorhanden sind. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für den Bau und Betrieb des AMD durch einen möglichen Investor vergaberechtskonform vorzubereiten. Der Gemeinderat stimmt über den Vergabetext am 19.09.2022 in öffentlicher Sitzung ab. 3. Am 05.09.2022 wird in öffentlicher Sitzung über den Entwurf des Vergabetextes vorberaten sowie über das Angebot der Firma S1 Riedlingen GmbH & Co.KG. TOP 3: Fortschreibung Bedarfsplanung Brandschutz und Bevölkerungsschutz Stadt Riedlingen 2022-2029 Nach dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Es handelt sich dabei um eine Pflichtaufgabe. Wie eine „leistungsfähige Feuerwehr“ zu definieren ist, muss im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung über eine Bedarfsplanung, welche

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