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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 31.03.2021

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 13 /2021 Mittwoch, 31. März 2021 | 4 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften „Breite“ in Grüningen Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen hat am 22.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Breite“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen. Ddie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1. BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Ziel und Zweck der Planung: Um die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Grüningen voranzutreiben, ist die Ausweisung von Wohnbauflächen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Breite“ vorgesehen. In Grüningen sind keine Wohnbauplätze mehr verfügbar. Daher sollen neue Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden, um der lokalen Nachfrage an Wohnbauflächen nachkommen zu können. Vorgesehen ist die Entwicklung eines Baugebiets mit Einfamilien- sowie Doppel- und Reihenhäusern. Im Süden ist zudem eine rund 750m² große Fläche als Spielplatz vorgesehen. Die Entwicklung des Wohngebiets soll in drei Abschnitte gegliedert werden. Im ersten Bauabschnitt soll die erste Stichstraße parallel zum Hopfengartenweg entwickelt werden. In einem Weiteren die darüber liegende zweite Stichstraße. Beide Stichstraßen enden in einem Wendehammer, welcher für ein 3-achsiges Müllfahrzeug ausgelegt ist. Erst im dritten Bauabschnitt erfolgt der Anschluss an die westlich gelegenen Baugebiete „Am Holzweg-Änderung Nr. 1“ und „Am Holzweg II“. In diesem Zug wird die Straße zwischen den beiden Wendehämmern auf 5,5 m ausgebaut. Lage des Plangebiets Das ca. 3,0 ha große Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand und schließt unmittelbar an die vorhandene Wohnbebauung (Bebauungspläne „Breite-Tafeläcker-Änderung“, „Am Holzweg-Änderung Nr. 1“ und „Am Holzweg II“) an. Folgende Flurstücke befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs: 250, 252, 428 (teilw.), 430, 430/2 (teilw.), 438 (teilw.) und 448 (teilw.). Die zu entwickelnde Fläche wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche und teilw. als Garten genutzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Eine vorherige Terminabsprache (Tel. 07371-18310) zur Einsichtnahme ist zwingend erforderlich. Die Einhaltung der aktuell gültigen Pandemie-Auflagen ist zu beachten. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist im Rathaus Riedlingen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern sowie Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel in der oben genannten Zeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Elektronische Information: Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen werden zudem in das Internet eingestellt und sind über folgende Adresse im Internet zugänglich: http://www.riedlingen.de/Satzungen_Bebauungsplaene.html Riedlingen, den 31. März 2021 Bürgermeister Marcus Schafft _______________________________________________________ Stadt Riedlingen Landkreis Biberach Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. März 2021 gemäß § 7 Abs. 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung die Absicht der Einziehung einer Teilfläche des Flst.Nr. 171, Mühlvorstadt, Markung Riedlingen wegen Entbehrlichkeit für den Verkehr beschlossen. Die betreffende (im unten stehenden Plan mit A-B-C-D gekennzeichnete) Fläche wird veräußert und als privater Stellplatz bzw. Hoffläche zur Verfügung stehen. Die Teilfläche verliert durch die Umwandlung zum Privatgrundstück ihre Bedeutung als öffentliche Straße völlig und ist somit für den Verkehr entbehrlich. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften liegt mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts vom 12.04.2021 bis einschließlich 14.05.2021 im Rathaus der Stadt Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen im großen Sitzungssaal im Erdgeschoss während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr). Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 13/2021 Mittwoch, 31. März 2021 | 5 Gegen diese Einziehungsabsicht können innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Gebäude Zwiefalter Straße 2, 1. OG, Zimmer 11, 88499 Riedlingen Einwendungen erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen oder Äußerungen von Gesetzes wegen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Planunterlagen liegen für die Dauer der gesetzlichen Einwendungsfrist während der üblichen Dienstzeiten bei o.g. Dienststelle für jedermann zur Einsicht öffentlich aus. Riedlingen, 25.03.2021 Schafft, Bürgermeister Stadt Riedlingen Stadt Riedlingen Landkreis Biberach Die Stadt Riedlingen sucht baldmöglichst in Vollzeit eine/-n Personalsachbearbeiter/-in (m/w/d) zunächst befristet als Elternzeitvertretung für zwei Jahre. Ihre Aufgaben • Anlage und Betreuung der Zeitwirtschaft (Zuschläge, Urlaub, Krankheit,..) • Ausbilderfunktion für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r • Anlage, Vorbereitung und Ausfertigung von Arbeitsverträgen • Organisation und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren • Reisekostenabrechnung • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten Ihr Profil • Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Qualifikation • Vorliegen der Ausbildereignungsprüfung ist wünschenswert, andernfalls die Bereitschaft diese abzulegen • Erfahrung im Bereich Personalwesen ist von Vorteil • Gute EDV-Kenntnisse • Teamfähigkeit, Engagement und Eigeninitiative • Kommunikationsstärke, Aufgeschlossenheit und Freude im Umgang mit Menschen Wir bieten • Ein aufgeschlossenes Team mit einem guten Betriebsklima • Die Möglichkeit zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung • Die Stelle ist in EG 8 TVöD bewertet • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 09.04.2021 per E-Mail an personalamt@riedlingen.de oder schriftlich an Stadt Riedlingen, Personalamt, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen. Für einen ersten Kontakt und Austausch steht Ihnen gerne Eva-Maria Moser, Leiterin Hauptamt (Tel. 07371/183-31, emoser@riedlingen.de) zur Verfügung. Stadt Riedlingen Landkreis Biberach Die Stadt Riedlingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die neu einzurichtende Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, mit der Zuständigkeit für 17 Kommunen mit rund 40.000 Einwohnern, einen Sachbearbeiter für die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses (m/w/d) in Teilzeit 50% Ihre Aufgaben • Führen der Kaufpreissammlung, dabei Erfassen und Auswerten der Kaufverträge, Ermittlung der daraus abzuleitenden Daten • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung sowie zu Bodenrichtwerten • Mitarbeit bei der Erstellung des Grundstückmarktberichtes • Mitwirkung bei der Erstellung von Wertgutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken • Mitwirkung bei der Ermittlung der Liegenschaftszinssätze sowie der Bodenrichtwerte • Koordinierung von Besichtigungsterminen mit dem Gutachterausschuss • Organisation und Vorbereitung von Gutachterausschusssitzungen Die konkrete Abgrenzung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation • Gute EDV-Kenntnisse (MS Office, GIS) • Selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Engagement und Eigeninitiative • Kenntnisse auf dem Gebiet des Bauwesens und des Grundstücksverkehrs sind wünschenswert Wir bieten • Einen interessanten und vielseitigen Aufgabenbereich in einem Team mit gutem Arbeitsklima • Die Möglichkeit aktiv den Aufbau der Geschäftsstelle mitzugestalten • Eine Beschäftigung nach TVöD bis Entgeltgruppe 6 • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.04.2021 per E-Mail an personalamt@riedlingen.de oder schriftlich an Stadt Riedlingen, Personalamt, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen. Für einen ersten Kontakt und Austausch steht Ihnen Wolfgang Weiß, Leiter Stadtbauamt, telefonisch unter 07371/183-20 gerne zur Verfügung. Die Bewerbungsgespräche sind für die KW 18 vorgesehen. 1,50 m 1,50 m Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit!

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