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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 29.07.2020

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 31-34 /20 Mittwoch, 29. Juli 2020 | 8 Frau Mayer ist ein besonderer Gast in der Familie. Sie ist vor sechs Jahren bei Erdmanns eingezogen und wird seither von der Familie versorgt und betreut. Frau Mayer hat eine psychische Erkrankung und ist körperlich angeschlagen. Sie kann sich seit vielen Jahren nicht mehr selbst versorgen und ist auf ständige Hilfe und Unterstützung angewiesen. Familie Erdmann hatte schon die Jahre zuvor eine Bewohnerin bei sich aufgenommen und betreut. Frau Mayer profitiert vom abwechslungsreichen und bunten Alltag der Gastfamilie. Sie erlebt hier eine Normalität, die sie davor im Heim nicht hatte. Sie hilft nach ihren Möglichkeiten mit, z. B. legt sie die Wäsche zusammen. In ihrer Freizeit genießt Frau Mayer die gemeinsame Zeit mit Erdmanns. Gemeinsam mit Frau Erdmann löst Frau Mayer Kreuzworträtsel und Frau Mayer kann draußen auf dem Hof dem Urenkel und den Enkelkindern der Familie beim Spielen zusehen und sich daran freuen. Der Hof von Erdmanns ist groß, da die Familie früher eine Landwirtschaft hatte. Später haben sie diese aufgegeben und Herr Erdmann ging einem Arbeitsverhältnis nach bis zu seiner Berentung. Frau Erdmann kümmerte sich damals um ihre Kinder und um den Haushalt, so wie sie sich heute um die Enkelkinder und um den kleinen Urenkel kümmert. Frau Mayer hat ihren festen Platz im Familienverbund. Frau Erdmann geht mit ihr u. a. einkaufen und begleitet sie bei Arztbesuchen. Die Mitarbeiterin des Fachdienstes besucht Frau Mayer und die Gastfamilie regelmäßig, wobei hier ein reger Austausch stattfindet. So werden Begebenheiten erzählt, Probleme gelöst und die anstehenden Dinge, die es zu erledigen gibt, besprochen. Frau Mayer geht tagsüber in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Bad Buchau. Sie wird von einem Fahrdienst abgeholt und wieder nach Hause gebracht. So hat sie zusätzlich eine Aufgabe, auf die Frau Mayer sehr stolz ist. Diese individuelle Wohn- und Betreuungsform gibt es im Landkreis Biberach schon seit über 30 Jahren für seelisch belastete und alte Menschen, die nicht mehr alleine leben können. Der Fachdienst von bela e. V. macht regelmäßige Hausbesuche und begleitet so rund 50 Gastfamilien und Bewohner im Landkreis Biberach und teilweise in den angrenzenden Landkreisen. Die Gastfamilien erhalten für ihr Engagement eine monatliche Aufwandsentschädigung, die nicht nur die Kosten der Unterkunft mit Verpflegung, sondern auch eine Betreuungspauschale beinhaltet, die in den meisten Fällen vom Kostenträger (Landratsamt) getragen wird. Der Fachdienst BWF sucht ständig neue und engagierte Gastfamilien. Bei Interesse können Sie sich gerne melden unter: bela e. V. (begleiten, leben, arbeiten) Betreutes Wohnen in Familien Berliner Platz 5 88400 Biberach Tel. 07351/ 37418-05 www.bela-ev.com _________________________________________________________ Jobcenter Ulm | Jobcenter Alb-Donau Ende einer Sonderregelung Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Unter anderem müssen Kunden während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus. Ab sofort werden im Namen der Jobcenter Alb-Donau und Ulm Schreiben an alle Kunden verschickt, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August 2020 endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen können auch online übermittelt werden. Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September 2020. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der vollen Höhe an. Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an. ________________________________________________________ Agentur für Arbeit Kindergeld nach Schulabgang Auch über 18-Jährige können noch Kindergeld erhalten - frühzeitig beantragen und Unterlagen einreichen. Das aktuelle Schuljahr ist zu Ende. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gib es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungsoder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Auch für volljährige Kinder kann das Online-Angebot unter www. familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar. Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter 0800 4555530 erreichbar. Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarramt St. Georg Kirchstraße 1, 88499 Riedlingen Tel. 07371/9335-0, Fax 9335-40 stgeorg.riedlingen@drs.de Kirchl. Nachrichten, St. Georg, Riedlingen Gottesdienste im Überblick (Bitte Abstand halten) Gottesdienste /Eucharistiefeier (im Freien - Dauer ca. ½ Stunde) Donnerstag, 30. Juli -- Kein Abendgottesdienst in Altheim/Waldhausen --

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 31-34/20 Mittwoch, 29. Juli 2020 | 9 Freitag, 31. Juli 19.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Georg (entsprechend den Platzvorgaben) Samstag, 01. August - Vorabendgottesdienste zum 18. Sonntag im Jahreskreis 17.30 Uhr Eucharistiefeier in Daugendorf (vor der Lourdesgrotte) (Bei Regen in der Kirche - entsprechend den Platzvorgaben) 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Waldhausen /Kirchenpatrozinium St. Oswald - auf dem Kirchplatz (Bei Regen in der Altheimer Kirche - entsprechend den Platzvorgaben) Sonntag, 02. August - 18. Sonntag im Jahreskreis 07.30 Uhr Eucharistiefeier in Riedlingen / Kirchplatz von St. Georg 09.30 Uhr Eucharistiefeier in Riedlingen / Kirchplatz von St. Georg 11.00 Uhr Eucharistiefeier vor dem Konrad-Manopp-Stift (bei starkem Regen in der Kirche entsprechend den Platzvorgaben) Dienstag, 04. August bis Donnerstag 06. August -- Keine Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit -- Freitag, 07. August 19.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Georg (entsprechend den Platzvorgaben) Samstag, 08. August - Vorabendgottesdienste zum 19. Sonntag im Jahreskreis 17.30 Uhr Eucharistiefeier in Waldhausen (vor der Kirche) 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Altheim (auf dem Kirchplatz) (bei starkem Regen in der Kirche entsprechend den Platzvorgaben) Sonntag, 09. August - 19. Sonntag im Jahreskreis 07.30 Uhr Eucharistiefeier in Riedlingen / Kirchplatz von St. Georg 09.30 Uhr Eucharistiefeier in Riedlingen / Kirchplatz von St. Georg 11.00 Uhr Eucharistiefeier vor dem Konrad-Manopp-Stift (bei starkem Regen in der Kirche entsprechend den Platzvorgaben) Mittwoch, 12. August 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Neufra (in der Kirche - entsprechend den Platzvorgaben) Donnerstag, 13. August 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Altheim (in der Kirche - entsprechend den Platzvorgaben) Freitag, 14. August 08.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Georg (entsprechend den Platzvorgaben) Samstag, 15. August - Vorabendgottesdienste zum 20. Sonntag im Jahreskreis- Mariä Aufnahme in den Himmel - wegen Corona / ohne Weihbüschelaktion 17.30 Uhr Eucharistiefeier in Grüningen (vor der Kirche) 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Altheim (auf dem Kirchplatz) (bei starkem Regen in der Kirche entsprechend den Platzvorgaben) Sonntag, 16. August - 20. Sonntag im Jahreskreis Mariä Aufnahme in den Himmel Wegen Corona-ohne Weihbüschelaktion 07.30 Uhr Eucharistiefeier in Riedlingen / Kirchplatz von St. Georg 09.30 Uhr Eucharistiefeier in Riedlingen / Kirchplatz von St. Georg 11.00 Uhr Eucharistiefeier vor dem Konrad-Manopp-Stift (bei starkem Regen in der Kirche entsprechend den Platzvorgaben) Dienstag, 18. August 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Grüningen (in der Kirche - entsprechend den Platzvorgaben) Mittwoch, 19. August -- Keine Gottesdienste im Konrad-Manopp-Stift und in Neufra - 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Zell (vor der Kirche - bei Regen in der Kirche - ents. d. Platzvorgaben) Donnerstag, 20. August -- Kein Gottesdienst in Altheim/Waldhausen -- 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Daugendorf (vor der Lourdesgrotte) (Bei Regen in der Kirche - entsprechend den Platzvorgaben) Freitag, 21. August 19.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Georg (entsprechend den Platzvorgaben) Samstag, 22. August - Vorabendgottesdienste zum 21. Sonntag im Jahreskreis -- Kein Gottesdienst in Waldhausen -- 17.30 Uhr Eucharistiefeier in Zell (vor der Kirche) 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Altheim (auf dem Kirchplatz) (bei starkem Regen in der Kirche entsprechend den Platzvorgaben) Sonntag, 23. August - 21. Sonntag im Jahreskreis 07.30 Uhr Eucharistiefeier in Riedlingen / Kirchplatz von St. Georg 09.30 Uhr Eucharistiefeier in Riedlingen / Kirchplatz von St. Georg Kein Gottesdienst im Konrad-Manopp-Stift (bei starkem Regen in der Kirche entsprechend den Platzvorgaben) Dienstag 25. August 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Grüningen (in der Kirche - entsprechend den Platzvorgaben) Mittwoch, 26. August -- Kein Gottesdienst in Neufra -- 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Zell (vor der Kirche) (Bei Regen in der Kirche - entsprechend den Platzvorgaben) Donnerstag, 27. August -- Kein Gottesdienst in Altheim -- 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Daugendorf (vor der Lourdesgrotte) (Bei Regen in der Kirche - entsprechend den Platzvorgaben) Bitte beachten: während der Sommerferien ist kein Mittwochsgottesdient vor dem Konrad-Manopp-Stift. Während der Sommerferien findet aber weiterhin der Sonntagsgottesdienst um 11.00h am gleichen Ort statt. (Kein Sonntagsgottesdienst wird am 23.08., 30.08. und 6.09. sein.) Bitte die veränderten Pfarrbürozeiten während der Sommerferien beachten: Montag, 03. August - Freitag, 14. September 2020 täglich von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr geöffnet. Schülergottesdienste nach den Sommerferien Da wir immer wieder angefragt werden, ob und ab wann es wieder Schülergottesdienste geben wird, möchte ich wie folgt antworten: Wegen der Coronakrise wird es auf keinen Fall Schulabschlussgottesdienste vor den Sommerferien geben. Die Anzahl der Schüler/innen wäre selbst für unsere große Georgskirche zu groß. Wie es nach den Sommerferien mit dem regelmäßigen Schülergottesdienst am Donnerstagmorgen um 7.40 Uhr weitergeht, können wir erst nach den Sommerferien sagen, wenn die aktuellen Bestimmungen vorliegen. Bitte auf die Veröffentlichung achten. Die Kinder erhalten eine Benachrichtigung - Pfarrer Walter Stegmann - Weitere Infos können Sie aus dem St. Georgsblatt entnehmen. Abonnieren Sie es _________________________________________________________ Wochenspruch Evangelische Kirchengemeinde Riedlingen Grabenstraße 14, Tel. 07371-2567 Fax 7044, Pfarramt.Riedlingen@elkw.de www.ev-kirche-riedlingen.de Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Epheser 5, 8b, 9

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