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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 29.04.2020

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 18 /20 Mittwoch, 29. April 2020 | 6 d) Länge und Ausführlichkeit von Redebeiträgen Ein Stadtrat regte an, den ein oder anderen Redebeitrag in der Sitzung kürzer zu halten, um die Sitzung effektiver und schneller zu gestalten. ________________________________________________________ Bürgermeister und Gemeinderat der Stadt Riedlingen laden herzlich ein zum Wochenmarkt Diese Woche am Donnerstag von 10 bis 18 Uhr Willkommen in RIEDLINGEN IHRE MARKTSTADT ________________________________________________________ Folgende Geschwindigkeitsmessungen wurden vom Landkreis Biberach im Monat Februar 2020 durchgeführt: Messpunkt: B 312, OD Zul. Höchstgeschwindigkeit: 50 Gemessene Fahrzeuge: 2.059 Überschreitungen: 0,97 % Höchstgeschwindigkeit: 70 Messpunkt: L277, Ziegelhüttenstraße Zul. Höchstgeschwindigkeit: 30 Gemessene Fahrzeuge: 519 Überschreitungen: 5,40 % Höchstgeschwindigkeit: 52 Messpunkt: Vogelsangstraße, Zone 30 km/h Zul. Höchstgeschwindigkeit: 30 Gemessene Fahrzeuge: 63 Überschreitungen 14,29 % Höchstgeschwindigkeit: 51 Messpunkt: Alte Unlinger Straße, Zone 30 km/h Zul. Höchstgeschwindigkeit: 30 Gemessene Fahrzeuge: 72 Überschreitungen: 13,89 % Höchstgeschwindigkeit: 51 ________________________________________________________ Corona Appell des Landrats an die Bürgerinnen und Bürger Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Corona-Pandemie hält uns weiter in Atem. Doch mit dem Beginn dieser Woche sind die ersten Lockerungen in Kraft getreten. Die Zentren in den Städten und Gemeinden sind nach viereinhalb Wochen Stillstand wieder etwas belebt, Einzelhändler haben geöffnet und begrüßen ihre Kunden. Ich freue mich, dass Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, bei Ihren Einkäufen so umsichtig vorgehen. Dass Sie die Geschäfte nicht stürmen, dass Sie sich so diszipliniert an die Hygiene- und Abstandsregeln halten, dass Sie den lokalen Einzelhandel stärken, ohne sich und andere in Gefahr zu bringen. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich. Einen weiteren Schritt in Richtung Normalität will auch der Landkreis Anfang Mai gehen. Wir wollen dann im Landratsamt - unter bestimmten Bedingungen - wieder den Publikumsverkehr zulassen. Dabei gilt es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits und die Bürgerinnen und Bürger andererseits vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Details dazu werden wir Ihnen in Kürze mitteilen. Ebenso sind wir derzeit in der Abstimmung mit dem Nahverkehrsverbund DING, wie der Schülerverkehr ab 4. Mai zuverlässig und sicher gewährleistet werden kann. Auch dazu mehr in Kürze. In dieser Woche hat nun auch die Regierung des Landes Baden-Württemberg die Maskenpflicht eingeführt. Sie gilt ab Montag, 27. April, bei Einkäufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Alltagsmasken können das Risiko für eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus herabsetzen und uns selbst und andere Menschen schützen. Ich kann Sie also nur ermutigen, in der Öffentlichkeit, beim Einkaufen, im ÖPNV, Mund und Nase zu verhüllen. Soweit Sie keine Alltagsmaske zur Hand haben, tut es zur Not auch ein geschickt gebundenes Tuch oder ein Schal. In diesen Tagen ist vieles anders. Und was heute gilt, kann morgen schon überholt sein. Wir befinden uns nach wie vor am Anfang der Pandemie. Trotz hoffnungsvoller Signale aus der Pharmabranche wird es noch Monate, möglicherweise Jahre, dauern, bis ein Impfstoff oder Medikamente für alle zur Verfügung stehen und wir so leben können, wie vor der Krise Wir müssen deshalb höchst wachsam sein und unsere Entscheidungen immer wieder überdenken. Ich wünsche mir sehr, dass wir die harten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Schritt für Schritt zurücknehmen können. Dafür brauchen wir aber nach wie vor Ihre Mitarbeit. Achten Sie in Ihrem Alltag auf die Abstandsgebote, tragen Sie eine Maske, seien Sie geduldig - mit sich und mit anderen. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich. Schließlich wusste schon Konfuzius „Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern“. Und das wollen wir doch alle nicht. Herzliche Grüße, Ihr Dr. Heiko Schmid Landrat ________________________________________________________ Stadtbücherei öffnet ab Dienstag, den 28. April 2020 Alle Leseratten können sich freuen. Ab nächster Woche ist die Stadtbücherei Riedlingen zu den üblichen Zeiten wieder geöffnet. Bücher können online vorbestellt werden und dann kontaktfrei über die Schließfächer abgeholt werden. Leseratten können auch direkt am Regal nach dem richtigen Buch stöbern. Hierbei dürfen sich maximal zehn Personen gleichzeitig in der Stadtbücherei aufhalten. Die Besucher kommen über den Nebeneingang beim Aussegnungsplatz / bei der Leichenhalle in die Bücherei. Aufgrund der aktuellen Situation sind die Hygiene- und Abstandregeln der Corona-Verordnung einzuhalten. Bücher können lediglich über den Briefkasten abgeben werden. Die Bücher kommen anschließend einige Tage in „Quarantäne“ bevor diese wieder verliehen werden. Die Stadtverwaltung bittet die Besucher einen einfachen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch die Mitarbeiter werden diesen zum gegenseitigen Schutz tragen. Die Infotheke ist mit einem Spuckschutz versehen. Bitte halten Sie voneinander mindestens 1,5 Meter Abstand. Im Eingangsbereich können Besucher ihre Hände desinfizieren. Öffnungszeiten der Stadtbücherei Riedlingen: Dienstag 14.30 bis 19.00 Uhr Mittwoch 14.30 bis 17.00 Uhr Donnerstag 14.30 bis 18.00 Uhr Freitag 10.00 bis 13.00 Uhr Auch in den Ferien und an Brückentagen Nichtamtliche Mitteilungen Organisation und Sonstiges Das Kreisforstamt informiert: Vom Borkenkäfer befallenes Holz jetzt aus dem Wald schaffen In den Wäldern des Landkreises Biberach besteht derzeit ein beträchtliches Gefährdungspotential für Borkenkäferschäden. Die Anzahl der Käfer, die den Winter überlebt haben, ist wegen der hohen Ausgangspopulation am Ende des letzten Jahres und der milden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 18/20 Mittwoch, 29. April 2020 | 7 Winterwitterung überdurchschnittlich hoch. Die Sturmschäden des Winters, allen voran durch Orkan „Sabine“, bescheren den zur Eiablage bereiten Käfern ein außergewöhnlich großes Brutraumangebot. Bis Montag, 8. Juni 2020, müssen Waldbesitzer im Landkreis Biberach vom Borkenkäfer befallenes Holz aufarbeiten und abtransportieren. Dies teilt das Kreisforstamt im Rahmen einer Allgemeinverfügung mit. Sollte das Holz nicht unmittelbar nach der Lagerung verkauft und abgefahren werden, müssen die befallenen Stämme mit einem zugelassenen Insektizid entseucht werden. So sollen weitere Waldschäden durch die Ausbreitung von Borkenkäfern verhindert werden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.biberach. de/landratsamt/kreisforstamt.html. Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.biberach.de/bekanntmachungen einsehbar. ________________________________________________________ Erweiterung der Riedlinger Zweigpraxis durch Kassenärztliche Vereinigung genehmigt Gastroenterologe kann ambulante Tätigkeit aufnehmen Biberach, 20. April 2020. Nachdem der Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Anfang Februar eine Sonderbedarfsanstellung für einen fachärztlichen Internisten mit hälftigem Versorgungsauftrag genehmigt hat, wurde nun auch dem Antrag auf Erweiterung der Riedlinger Zweigpraxis stattgegeben. Hubert Kuen hat somit planmäßig im April seinen Dienst in der Praxis aufgenommen und deren Spektrum um den Schwerpunkt Gastroenterologie erweitert. Die ambulante internistische Versorgung für die Raumschaft Riedlingen soll, unabhängig vom stationären Betrieb des Krankenhauses, auch künftig uneingeschränkt zur Verfügung stehen und konsequent weiterentwickelt werden. Der Grundstein hierfür wurde bereits im Februar vergangenen Jahres durch die Bewilligung eines halben internistischen Facharztsitzes durch die KVBW sowie die damit verbundene Neueröffnung einer internistischen Praxis unter der Leitung von Dr. Karim El-Amrani als weitere Zweigstelle des Sana MVZ Landkreis Biberach gelegt. Dem Ziel, die Praxis um weitere Schwerpunkte auszubauen, ist man sodann Anfang dieses Jahres ein großes Stück näher gekommen. So hatte der Berufungsausschuss der KVBW am 6. Februar über den durch Sana eingelegten Widerspruch verhandelt und im Ergebnis eine Sonderbedarfsanstellung für einen weiteren fachärztlichen Internisten mit hälftigem Versorgungsauftrag erteilt. Jüngst wurde nun auch dem Antrag auf Erweiterung der Genehmigung der Riedlinger Zweigpraxis der Sana MVZ Landkreis Biberach GmbH stattgegeben, sodass Hubert Kuen seine ambulante Tätigkeit in Riedlingen am 7. April aufnehmen konnte. Als Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie verfügt Kuen über umfassende praktische Erfahrungen; zudem ist er als Oberarzt der Medizinischen Klinik Biberach sowie als langjähriger Leitender Arzt der Medizinischen Klinik in Riedlingen einschließlich seiner langjährigen ambulanten Ermächtigung bestens mit den medizinischen Strukturen im Landkreis sowie den Gegebenheiten vor Ort vertraut. Mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie ergänzt er das bisherige breite allgemeininternistische Spektrum jetzt um die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Verdauungstraktes. Dazu gehört unter anderem die Vor- und Nachsorge bei Darmkrebs, die Diagnose und Behandlung von Erkrankungen der Leber, Bauchspeicheldrüse und Galle oder auch die Abklärung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Für seine Arbeit stehen dem Mediziner dabei umfassende nichtinvasive diagnostische Möglichkeiten zur Verfügung (Endoskop, Ultraschall etc.). Planmäßig soll das Angebot der internistischen Praxis künftig außerdem noch um den Schwerpunkt Kardiologie erweitert werden. Dahingehend hat die Sana MVZ Landkreis Biberach GmbH bereits im Februar einen weiteren Sonderbedarfsantrag auf einen halben kardiologischen Facharztsitz für Riedlingen bei der KVBW eingereicht. „Die Genehmigung vorausgesetzt, ist es unser Ziel, möglichst noch diesen Sommer eine kardiologische Sprechstunde in der Riedlinger MVZ-Zweigstelle anzubieten. Mit Dr. medic Andrei Alexa haben wir erfreulicherweise auch hierfür bereits einen geeigneten Facharzt aus den eigenen Reihen gewinnen können, der zudem bereits seit einiger Zeit sehr erfolgreich die kardiologische Ermächtigung in Riedlingen ausübt und somit seinen breiten Patientenstamm auch künftig weiter vor Ort versorgen könnte“, so Sana-Geschäftsführerin Beate Jörißen. Sprechzeiten Hubert Kuen: Sprechzeiten nach Vereinbarung. Terminvergabe sowie weitere Informationen unter Tel. 07371 184-145. ________________________________________________________ Damit Masken schützen: Die Qualität muss stimmen! Das Regierungspräsidiums Tübingen berät und prüft bei der Einfuhr und Beschaffung von Schutzmasken Mit der Einführung der Maskenpflicht in Baden-Württemberg ab kommenden Montag, 27. April, steigt der Bedarf an Schutzmasken weiter an. Das Regierungspräsidium Tübingen sorgt dafür, dass Masken auch wirklich schützen. Seit Beginn der Corona-Krise ist das Regierungspräsidium Tübingen intensiv mit Fragen zu Schutzmasken und anderen Gesichtsmasken befasst. Täglich fragen im Regierungspräsidium viele Wirtschaftsakteure, Ministerien, Zollbehörden und Kunden an. Dabei geht es um die Einfuhr und Beschaffung von Schutzmasken oder Beschwerden zu mangelhaften und nicht gesetzeskonformen Masken auf dem Markt. Rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesweit zuständigen Marktüberwachungsbehörde sind werktags wie am Wochenende von 8 bis 20 Uhr im Einsatz, um insbesondere Unternehmen und Behörden zum Thema Persönliche Schutzausrüstung zu beraten. Drei weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Fragen zum Medizinprodukt OP-Masken zur Verfügung. „Es geht nicht nur darum, dass Schutzausrüstung verfügbar ist, sondern auch darum, dass sie den qualitativen Anforderungen gerecht wird und einen funktionierenden Gesundheitsschutz gewährleistet. Gerade bei Masken ungewisser Herkunft ist dies nicht immer der Fall“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. In der Praxis trifft das Regierungspräsidium derzeit immer wieder auf Zertifikate, die als mutmaßlich oder nachweislich gefälscht zu betrachten sind. Teilweise werden auch einfache Mundmasken fälschlicherweise als FFP-Schutzmasken bezeichnet, wodurch für die späteren Nutzer aufgrund der suggerierten Schutzwirkung Gesundheitsgefahren entstehen können. Klaus Tappeser: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch die vielen Ärzte und Pflegekräfte, müssen sich jederzeit darauf verlassen können, dass drin ist, was drauf steht. Darum kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Marktüberwachung tagtäglich mit vollem Einsatz.“ Hintergrundinformationen: Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, Maschinen und Anlagen, Verbraucherprodukte und Chemieerzeugnisse hinsichtlich deren Produktund Chemikaliensicherheit zu prüfen. Häufig gestellte Fragen zu Schutzmasken sind online unter https:// rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Documents/FAQ-Corona-RPT.pdf einsehbar. Das Regierungspräsidium Tübingen hat für Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Wirtschaftstreibende werktags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter Telefon 07071/757-3000 eine Hotline eingerichtet. Zudem werden Fragen per E-Mail mit dem Betreff „Corona“ unter poststelle@rpt.bwl.de beantwortet. ________________________________________________________ Coronavirus: Mund-Nasen-Schutz ab Montag Pflicht in Bus und Bahn Ab Montag, den 27. April 2020 ist es in Baden-Württemberg, Pflicht, im Öffentlichen Personennahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. naldo bittet seine Fahrgäste, eigenverantwortlich solch einen Mund- Nasen-Schutz zu verwenden, gerne auch selbstgenäht oder mit einem Halstuch. Durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wer-

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