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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 28.04.2021

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 17 /2021 Mittwoch, 28. April 2021 | 4 Absage der städtischen Krämermärkte in der Altstadt für den Monat Mai Die Stadt Riedlingen sagt aufgrund aktuellsten Entwicklungen der Corona-Pandemie folgende Krämermärkte ab: • Mai-Markt am Montag, den 03. Mai 2021 • Pfingst-Markt am Montag, den 31. Mai 2021 Informationen zu weiteren Markttagen finden Sie auf der städtischen Homepage www.riedlingen.de unter der Rubrik Märkte. Neues Förderprogramm für Musik im Ländlichen Raum - Förderprogramm Landmusik mit 850.000 € gefüllt Die Leistungen der Kulturschaffenden im ländlichen Raum sind bereits jetzt beeindruckend. Mit großem Engagement und oft ehrenamtlicher Arbeit werden bewegende musikalische Momente geschaffen. Ob ein klassisches Konzert in der Scheune, ein Wettbewerb von Schüler*innenbands, ein Erlebnispfad zu musikalischen Inspirationsorten, musikalische Begegnung von Migrationskulturen und Musikvereinen, DJing für alle, Übungsräume in ungenutzten Gebäuden, gemeinsames Musizieren von Profi- und Amateurmusiker*innen, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, solange sie sich auf einen konkreten ländlichen Ort beziehen und grundsätzlich für jeden/jede zugänglich sind. Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken. Projekte können anteilig bis zu 75% mit einem Förderbetrag von mindestens 2.000 bis maximal 10.000 € gefördert werden. Dieses Förderformat richtet sich an Profis und Laien gleichermaßen. Antragsberechtigt sind: • Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen • Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.) • Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform Die geförderten Projekte müssen an einem konkreten Ort im ländlichen Raum stattfinden. Die fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Anträgen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes unter besonderer Berücksichtigung dieser Kriterien: • Ermöglichung und Unterstützung von musikalischem/kulturellem Engagement • Vernetzung musikalischer Bildungsangebote mit bestehenden Strukturen schaffen • Anregung zu weiterem musikalischem/kulturellem Engagement • besondere Kulturangebote mit Alleinstellungsmerkmal • intergenerationelle, inklusive, interkulturelle Angebote • breit angelegt, genreübergreifend, bezahlbar, erreichbar und für jeden/jede zugänglich Neben einer aussagefähigen Projektbeschreibung muss für dieses Förderformat ein Budgetplan eingereicht werden, aus dem die Ausgaben und Einnahmen des geplanten Projektes hervorgehen. Der Antragsteller / die Antragstellerin muss einen Eigenanteil von 25% der Aufwendungen tragen. Zeitplan 1.4.2021 bis 14.5.2021: Ausschreibungszeitraum für die Projektförderung Einsendeschluss: 14.5.2021, 23:59 Uhr. Juni 2021: Bekanntgabe der geförderten Projekte. Juli 2021: Auszahlung der Fördermittel und Preisgelder. Beachten Sie die drei Bausteine der Förderinitiative: 1. Projektförderung: Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen. 2. Landmusikort: Besondere Ehre für besondere Orte: Schon heute werden viele kreative Ideen im ländlichen Raum umgesetzt. 3. Fortbildung: An vier Standorten bieten wir Fortbildungen im Rahmen des Landmusik-Programms zu diversen Themen an. Weitergehende Informationen, Hintergründe, Antragsverfahren und Zeitplan ... auf der eigenen Homepage: www.landmusik.org Nichtamtliche Mitteilungen Organisation und Sonstiges Tafelladen Riedlingen Öffnung am 30.April Wegen des Feiertags am Samstag 1. Mai wird die Öffnung des Tafelladens Riedlingen auf Freitag den 30 April vorverlegt. Geöffnet ist von 19 bis 20 Uhr. Wer letzte Woche nicht im Tafelladen war und deshalb keine Marke bekommen hat, kann gegen Ende der Öffnungszeit trotzdem einkaufen. Landratsamt Biberach Corona Bundesweite Notbremse gilt für den Landkreis Biberach ab Samstag, 24. April 2021, 0 Uhr Ab Samstag, 24. April 2021, 0 Uhr, also ab Mitternacht von Freitag auf Samstag, gilt für den Landkreis Biberach die bundesweite Notbremse. Seit heute (23. April 2021) gilt bundesweit einheitlich: Überschreitet ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort automatisch ab dem übernächsten Tag ohne weitere Umsetzungsmaßnahmen zusätzliche, bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen. Im Landkreis Biberach wird die Inzidenz von 100 bereits seit 7. April 2021 durchgehend überschritten. Am gestrigen Donnerstag, 22. April 2021 wurde der Inzidenz von 200 je 100.000 Einwohnern erstmals mit einer Inzidenz von 211,21 überschritten. Im Landkreis Biberach gelten demnach unter anderem folgende, bundeseinheitliche Bestimmungen: • Kontaktbeschränkungen für private Treffen: Treffen sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit. • Schulen und Kitas: Der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas ist untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen eins bis sieben, die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungs-zentren mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung. Bei einer Inzidenz unter 165 ist Wechselunterricht für die Schulen möglich. • Nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr dürfen nur Personen das Haus verlassen, die eine „begründete Ausnahme“ geltend machen können. Etwa zwingende berufliche Gründe oder medizinische Notfälle. Individualsport (wie Joggen oder Spazierengehen) ist bis 24 Uhr erlaubt. • Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen dürfen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur mit Maske und wenn die Kundinnen und Kunden eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test vorlegen können, die nicht älter als 24 Stunden ist. Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht mehr möglich.

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 17/2021 Mittwoch, 28. April 2021 | 5 • Einzelhandel: Die Geschäfte müssen schließen – mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts begrenzt und der Zutritt weiterhin nur mit Maske möglich. Im Einzelhandel ist das Abholen bestellter Waren möglich („Click & Collect“). Bei einer Inzidenz unter 150 wäre im Einzelhandel das Einkaufen unter Vorlage einer Bescheini-gung über einen negativen Corona-Test, die nicht älter als 24 Stunden ist und mit Maske möglich („Click & Meet“). • Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können unter Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen Corona-Test, die nicht älter als 24 Stunden ist, besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe von insgesamt fünf Kindern kontaktfrei Sport machen. • Homeoffice: Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist. Landrat Dr. Schmid: „Es ist gut, dass es nun bundeseinheitliche Regelungen gibt. Das schafft Klarheit. Einige der Maßnahmen mussten wir bislang auch bereits im Landkreis Biberach umsetzen. Neu ist allerdings ab kommenden Montag, 25. April 2021 die Schließung der Kitas und Umstellung auf Fernunterricht in den Schulen. Ich habe vollstes Verständnis, dass die Situation für die Kinder und Eltern nach der langen Zeit der Pandemie sehr belastend ist und alle an ihre Grenzen bringt.“ Er appelliert trotzdem an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises: „Nach über einem Jahr Pandemie sind wir alle müde. Trotz allem kann ich Sie nur bitten, sich an die geltenden Regeln zu halten. Nur so schaffen wir es, die Inzidenz in den kommenden Tagen und Wochen hoffentlich wieder zu senken und dementsprechend die einschränkenden Maßnahmen wieder aufzuheben. Unser gemeinsames Ziel muss es bleiben, dass möglichst wenig oder kein Virus zirkuliert.“ Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Gesundheitsamtes ergänzt: „Wir beobachten im Landkreis Biberach weiterhin eine starke Zunahme bei den Infektionszahlen. Die Kliniken arbeiten jetzt bereits an der Grenze des Machbaren, momentan haben sie allerdings noch die Patientinnen und Patienten, die sich bereits vor Tagen und Wochen infiziert haben. Da seither die Infektionszahlen weiter gestiegen sind, ist auch damit zu rechnen, dass die Belegungszahlen wei-ter steigen und die Lage noch angespannter wird. Wir müssen deshalb dringend die Zahl der Neuinfektionen senken und so die Zeit bis zum Anstieg der Impfrate überbrücken.“ Werden die Grenzwerte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten die Regelungen wieder außer Kraft. _______________________________________________________ Präventionsprogramm „Komm vor Ort“ Der kommunale Präventionspakt des Landkreises Biberach (KOMM) fördert Präventionsprojekte Das Programm „KOMM vor Ort“ geht im Mai 2021 in eine neue Ausschreibungsrunde. Es werden Präventionsprojekte in Schulen, in der Jugendarbeit und bei gemeinnützigen Vereinen gefördert. Förderberechtigt sind freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit, Initiativgruppen, Schulen, Schulfördervereine, Arbeitskreise und gemeinnützige Vereine. Auch Initiatoren von zum Beispiel Ferienfreizeiten können sich bewerbend. Die Antragsteller können für ihre Projekte eine Förderung von bis zu 1.500 Euro vom Kommunalen Präventionspakt erhalten. Möglich ist dies dank finanzieller Unterstützung der Kultur- und Sozialstiftung „Gemeinsam für eine bessere Zukunft“ der Kreissparkasse Biberach. „Nutzen Sie auch in diesem Jahr die Möglichkeit der Förderung Ihrer Projekte im Bereich Jugendschutz, der Gewalt- und Suchtprävention“, ruft Landrat Dr. Heiko Schmid zur Teilnahme auf. Bewerbungen sind bis Montag, 31. Mai 2021 beim Kreisgesundheitsamt Biberach, Kommunale Suchtbeauftragte, Heike Küfer, Rollinstraße 15, 88400 Biberach einzureichen. Die Projektauswahl trifft eine Jury des Landratsamtes. Die neuen aktuellen Programmunterlagen, Antragsformulare und nähere Informationen zur Ausschreibung finden sich im Internet unter www.ju-bib.de. Fragen können auch an die Kommunale Suchtbeauftragte, Heike Küfer gerichtet werden, Telefon 07351 52-6326. Hintergrund Seit 2008 besteht der kommunale Präventionspakt des Landkreises Biberach – KOMM, der sich mit den Themenbereichen Suchtprävention, Gewaltprävention und Jugendschutz beschäftigt. Dieser Kommunale Präventionspakt wurde zwischen dem Landkreis, den Städten und Gemeinden, der Polizei und der Caritas geschlossen. In ihm arbeiten verschiedene Kompetenzen zusammen. Wichtige Kooperationspartner sind zudem die Sana Kliniken Landkreis Biberach, die Zentren für Psychiatrie Südwürttemberg und das Staatliche Schulamt Biberach. Mit KOMM handeln die Verantwortlichen gemeinsam, um die Gefahren für Kinder und Jugendliche einzudämmen, Lebenskompetenzen zu stärken und eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. _______________________________________________________ Das Kreisforstamt informiert: Bundeswaldinventur – Wie viel Wald haben wir in Deutschland? Wie stark wachsen die Bäume? Wie nutzen wir den Wald? Wie viel Holz kann nachhaltig genutzt werden? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert die Bundeswaldinventur. Sie ist ein bundesweites Kontroll- und Monitoring-Instrument und liefert die Datenbasis für Entscheidungen der Politik und Wirtschaft. Im April 2021 beginnen die Außenaufnahmen für die vierte Bundeswaldinventur. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Oktober 2021 abgeschlossen werden. Sie erfasst die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten auf Stichprobenbasis nach einem einheitlichen Verfahren in ganz Deutschland. Dabei werden Daten wie Baumarten, Höhe und Durchmesser, Zuwachs, Totholz, Holznutzung und zu anderen ökologischen Fragestellungen erhoben. Dieses Jahr werden erstmalig auch DNA-Proben entnommen, um die genetische Vielfalt zu ermitteln und Anpassungsprozesse der Wälder im Klimawandel zu untersuchen. Die Bundeswaldinventur ist alle zehn Jahre zu wiederholen. Die Daten an den Stichprobenpunkten im zwei mal zwei Kilometern werden von einem Zwei-Personen-Aufnahmetrupp erhoben. Im Landkreis Biberach werden die Arbeiten von der Firma Wald- und Forstservice aus Leutkirch durchgeführt. Des Weiteren wird der Forstunternehmer Rainer Kruse einzelne Stichprobenpunkte kontrollieren. Beide Trupps sind mit einem von der Landesinventurleitung unterzeichneten Auftragsschreiben sowie einer Fahrberechtigung ausgestattet, die ihnen gemäß § 41 a (3) BWaldG das Recht zum Betreten des Waldes zur Durchführung ihres Auftrages bescheinigen. Allgemeine Informationen zur Bundeswaldinventur finden Sie im Internet (https://www.bundeswaldinventur.de/, https://www.fva-bw. de/daten-und-tools/monitoring/bundeswaldinventur). _______________________________________________________ Das Kreisgesundheitsamt informiert: Landkreis Biberach ist Hanta-Virus Risikogebiet Das Landesgesundheitsamt (LGA) prognostiziert für die Region der Schwäbischen Alb und der östlichen Landkreise einen Anstieg der

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