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Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 27. Mai 2020 Nr. 22 / 31. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Feiertage werdeb folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen: Veröffentlichung 03.06.2020 Redaktionsschluss 28.05.2020, 10:00 Uhr Veröffentlichung 10.06.2020 Redaktionsschluss 04.06.2020, 10:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen - Untere - Flurbereinigungsbehörde - - Hauptstraße 25 •89584 Ehingen • Telefax 07391 779-2600 • Vermittlung 07391 779-2500 Hauptstraße 25 • 89584 Ehingen • Telefax 07391 779-2600 • Tel. Vermittlung 07391 779-2500 Flurbereinigung Emeringen Emeringen (Stampfenwiese) (Stampfenwiese) – Verf. Nr. 4075 - Verf. Nr. 4075 Landkreis Alb-Donau-Kreis Landkreis Alb-Donau-Kreis Flurbereinigungsbeschluss vom 15.05.2020 1. Flurbereinigungsbeschluss Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit die Flurbereinigung Emeringen (Stamp- vom 15.05.2020 1. fenwiese) Das Landratsamt als Alb-Donau-Kreis vereinfachtes -untere Verfahren Flurbereinigungsbehörde- nach § 86 ordnet Abs. hiermit 1 des die Flurbereinigungsgesetzes Flurbereinigung Emeringen (Stampfenwiese) (FlurbG) als in vereinfachtes der Fassung Verfahren vom nach 16.03.1976 § 86 (BGBl. Abs. 1 des I S. Flurbereinigungsgesetzes 546) an. (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an. Das Flurbereinigungsgebiet liegt im Osten des Ortskerns der Gemeinde Emeringen. Es wird von der Bäckerstraße, der Lederstraße und dem Stampfenwiesenweg umschlossen. Das Flurbereinigungsgebiet wird mit einer Fläche von rd. 2,2 ha festgestellt. Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte vom 15.05.2020 ersichtlich. Die Begründung und die Gebietskarte sind Bestandteile dieses Beschlusses. 2. An der Flurbereinigung sind beteiligt - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten, der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Sie bilden die Teilnehmergemeinschaft. - als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben. Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehende Teilnehmergemeinschaft führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Emeringen (Stampfenwiese)“. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Emeringen. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt einen Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus von Emeringen zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der Gemeinde ein. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Gebietskarte auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4075) eingesehen werden. Datenschutzrechtliche Hinweise zu den personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens erhoben werden, können auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www. lgl-bw.de/4075) sowie auf der Internetseite des Landratsamts Alb-Donau-Kreis eingesehen werden. 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, -untere Flurbereinigungsbehörde- Sitz Ulm eingelegt werden. Das Flurbereinigungsgebiet liegt im Osten des Ortskerns der Gemeinde Emeringen. Es wird von der Bäckerstraße, der Lederstraße und dem Stampfenwiesenweg umschlossen. Das Flurbereinigungsgebiet wird mit einer Fläche von rd. 2,2 ha festgestellt. Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte vom 15.05.2020 ersichtlich. Die Begründung und die Gebietskarte sind Bestandteile dieses Beschlusses. 2. An der Flurbereinigung sind beteiligt - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten, der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Sie bilden die Teilnehmergemeinschaft. - als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets DER WASSERHAHN, DER ALLES KANN WARM, KALT, 100˚ C KOCHEND, GEKÜHLT SPRUDELND UND STILL Mit dem Quooker erhalten Sie ab sofort 100˚ C kochendes sowie gekühltes sprudelndes und stilles Wasser aus dem Hahn. Ein Quooker spart Zeit, Energie und Platz und ist dabei für Groß und Klein sicher im Gebrauch. Erhalten Sie mehr Informationen auf www.quooker.de mitzuwirken haben. Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehende Teilnehmergemeinschaft führt den Namen "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Emeringen (Stampfenwiese)". Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Emeringen. Überzeugen Um die Sie Hygienestandards sich bei einem Besuch bei KWB in Riedlingen einzuhalten, oder Bad Saulgau in einer bitten der schönsten wir um Küchenausstellungen telefonsiche Oberschwabens. Terminvereinbarung. RIEDLINGEN BAD SAULGAU Gammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27 Tel. 0 73 71 - 9 09 05-0 Tel. 0 75 81 - 22 76 www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de
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