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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 27.01.2021

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 4 /20 Mittwoch, 27. Januar 2021 | 4 Amtliche Bekanntmachungen Vorentwurf Flächennutzungsplanfortschreibung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen Landkreis Biberach Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen den, 15.01.2021 Landkreis Biberach Öffentliche Bekanntmachung Billigungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Vorentwurf Flächennutzungsplanfortschreibung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen Landkreis Biberach Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen hat am 31.01.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen hat am 16.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der Flächennutzungsplanfortschreibung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen, gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Frühzeitige Beteiligung Der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen, wird mit Begründung vom 16.12.2020, Umweltbericht vom 26.11.2020 mit Anlagen und Landschaftsplan vom 18.06.2020 mit Anlagen, von Montag, dem 08.02.2021 bis Montag, dem 15.03.2021, öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe unten). Innerhalb dieser Frist besteht bei der Stadtverwaltung Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Großer Sitzungssaal während der üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Seit Dienstag, den 02. November 2020, ist die Stadtverwaltung Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Großer Sitzungssaal für Besucher nur eingeschränkt geöffnet. Der Dienstbetrieb bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Flächennutzungsplan unter der Tel. Nr. 07371/ 183-0 möglich ist. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen des Bebauungsplans zusätzlich im Internet unter http:// www.riedlingen.de/Flaechennutzungsplan+_FNP_.html einsehbar. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 26.02.2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen vorbringen oder schriftlich an die Stadtverwaltung Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Riedlingen Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Riedlingen, den 15.01.2021 Schafft, Verbandsvorsitzender _________________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung Abwasserzweckverband Donau-Riedlingen Aufgrund von §96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §14 Eigenbetriebsgesetz hat die Verbandsversammlung des AZV Donau-Riedlingen am 25.11.2020 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen: § 1 Erfolgsplan und Vermögensplan Der Haushalt wird festgesetzt 1. im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen 1.1 Summe der Erträge aus dem lfd. Geschäft 2.138.200,00 € 1.2 Summe anderer Erträge 0 € 1.3 Gesamtsumme der Erträge (Saldo aus 1.1 und 1.2) 2.138.200,00 € 1.4 Summe der Aufwendungen aus dem lfd. Geschäft -2.138.000,00 € 1.5 Summe anderer Aufwendungen -200,00 € 1.6 Gesamtsumme der Aufwendungen (Saldo ,aus 1.4 und 1.5) -2.138.200,00 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) 0,00 € 2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Finanzierungsmittel 198.000,00 € 2.2 Gesamtbetrag des Finanzierungsbedarfs -198.000,00 € 2.3 Fianzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 0,00 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 € § 3 Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0,00 € § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000,00 € § 5 Umlagenbedarf 1. Betriebs-und Verwaltungskostenumlage Gesamtbetrag der Betriebs-und Verwaltungskostenumlage 2.134.200,00 € Der Umlageschlüssel ergibt sich aus §17 der Verbandssatzung Gemeinde Anteil Anteil Anteil Kläranlage PWs gesamt Sammler, RÜBs Altheim 72.221,24 € 62.397,27 € 134.618,51 € Betzenweiler 24.377,39 € 19.551,09 € 43.928,48 € Dürmentingen 87.304,25 € 75.128,13 € 162.432,38 € Ertingen 207.634,78 € 182.992,14 € 390.626,92 € Hettingen 30.353,60 € 24.722,35 € 55.075,95 € Langenenslingen 98.772,15 € 82.556,80 € 181.328,95 € Riedlingen 383.541,40 € 344.998,97 € 728.540,37 € Unlingen 82.617,55 € 63.498,04 € 146.115,59 € Uttenweiler 19.807,43 € 17.088,54 € 36.895,97 € Dairyfood GmbH 254.636,88 € 254.636,88 € Gesamt: 1.261.266,67 € 872.933,33 € 2.134.200,00 € 2. Vermögensumlage Gesamtbetrag der Vermögensumlage 198.000,00 € Der Umlageschlüssel ergibt sich aus § 14 der Verbandssatzung Gemeinde Anteil in % Anteil in € Altheim 6,68 13.226,40 Betzenweiler 2,39 4.732,20 Dürmentingen 8,87 17.562,60 Ertingen 15,63 30.947,40

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 4/20 Mittwoch, 27. Januar 2021 | 5 Hettingen 3,50 6.930,00 Langenenslingen 8,52 16.869,60 Riedlingen 44,66 88.426,80 Unlingen 8,15 16.137,00 Uttenweiler 1,60 3.168,00 Gesamt 100,00 198.000,00 Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §4 Abs. 2 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserzweckverband Donau-Riedlingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind. Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass vom 05.01.2021 AZ 11-AZV Donau-Riedlingen die Haushaltssatzung für vollziehbar erklärt. Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 29.Januar 2021 bis einschließlich 10.Februar 2021 im Betriebsgebäude der Kläranlage Riedlingen öffentlich aus. Riedlingen, den 21.01.2021 Gez. Marcus Schafft Verbandsvorsitzender Stadt Riedlingen Persönliche Beratung beim unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale Die persönliche Beratung der Energieagentur für Bürgerinnen und Bürger kann aus gegebenem Anlass zurzeit nur telefonisch stattfinden. Der erste Beratungstermin erfolgt unentgeltlich. Eine Voranmeldung ist zwingend erforderlich und kann unter der Telefonnummer: 07371/183-21 oder mernst@riedlingen.de vereinbart werden. _________________________________________________________ Corona-Info Corona-Info Wurde Ihr Ihr Anspruch Anspruch auf eine auf Corona-Schutzimpfung eine Corona-Schutzimpfung bereits geprüft? bereits geprüft? Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung: Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Be- • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. treuung • Personen, oder die im Pflege Rahmen älterer ambulanter oder Pflegedienste pflegebedürftiger regelmäßig Menschen ältere oder behandelt, pflegebedürftige betreut Menschen oder behandeln, gepflegt werden betreuen oder pflegen. tätig sind. • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen ältere Expositionsrisiko oder pflegebedürftige in Bezug auf das Menschen Coronavirus SARS-CoV-2 behandeln, tätig betreuen sind. • oder Personen, pflegen. die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus besteht. • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit ei- SARS-CoV-2 tätig sind. • Terminvereinbarung Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr ho- Impftermine können bei den Zentralen Impfzentren unter der Telefonnummer 116 117 oder hes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf unter www.impfterminservice.de/impftermine vereinbart werden. nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Terminvereinbarung Impftermine können bei den Zentralen Impfzentren unter der Telefonnummer 116 117 oder unter www.impfterminservice.de/impftermine vereinbart werden. Bei der Stadtverwaltung hat sich ein Ehrenamtlicher gemeldet der den Fahrdienst zu den Impfzentren anbietet. Bei Bedarf können Sie sich bei Frau Rimmel., 07371/18336 melden. _________________________________________________________ Baden-Württemberg Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Pressestelle Minister Peter Hauk MdL: „Wir möchten, dass unsere jungen Erwachsenen gerne im Ländlichen Raum leben und sich dort wohl fühlen“ Modellprojekt ‚Junges Wohnen‘ startet mit sechs ausgewählten Modellkommunen „In vielen ländlichen Gemeinden fehlt attraktiver Wohnraum, der den Wünschen und spezifischen Bedürfnissen von jungen Erwachsenen entspricht. Das kann einer der Gründe sein, warum junge Menschen nicht im Ländlichen Raum bleiben bzw. nach Ausbildung oder Studium nicht wieder zurückkehren, obwohl genügend Arbeitsmöglichkeiten vorhanden wären und dringend Fachkräfte gebraucht werden. Gleichzeitig stehen in vielen Ortszentren Gebäude leer, die mit einem guten und finanziell tragfähigen Konzept einer neuen Nutzung zugeführt werden könnten. Hier setzt das nun gestartete Modellprojekt ‚Junges Wohnen‘ an. Es soll den teilnehmenden Gemeinden dabei helfen, durch Umnutzung von leerstehenden Gebäuden im Ortskern zukunftsorientierte Wohnmodelle für junge Erwachsene zu entwickeln“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (18. Januar) in Stuttgart. Das Projekt soll im Herbst 2021 abgeschlossen werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unterstützt das Vorhaben mit einer Förderung von rund 125.000 Euro. Das Projekt nimmt auch das Umfeld in den Blick. „Junge Erwachsene möchten häufig nicht alleine und doch selbstständig leben, in Gemeinschaft wohnen und sich gegenseitig unterstützen. Ihr Wunsch ist es zumeist auch, Wohnen und Arbeiten besser kombinieren zu können, zum Beispiel durch Co-Working-Plätze. Junge Menschen wollen innovative Mobilitätsangebote nutzen und einen sozialen und nachhaltigen Lebensstil führen“, verdeutlicht Ingrid Engelhart, Projektleiterin und Geschäftsführende Vorsitzende der Studiengesellschaft für Projekte zur Erneuerung der Strukturen (SPES e. V.), die Bedürfnisse der Zielgruppe. „Sind die Rahmenbedingungen gegeben, die diesen Lebensstil ermöglichen, entwickelt das Leben im Ländlichen Raum eine ganz neue Anziehungskraft für diese Altersgruppe“, so Frau Engelhart. Die sechs über ein Interessensbekundungsverfahren ausgewählten Modellgemeinden Dornstadt, Herbolzheim, Riedlingen, Stühlingen, Schwäbisch Gmünd und Zaberfeld durchlaufen einen begleiteten Planungsprozess, bei dem vor Ort geeignete Leerstände identifiziert, mögliche Finanzierungsmodelle vorgestellt und passgenau der Bedarf für Junges Wohnen ermittelt werden sollen. Gemeindeübergreifend sind hierfür Fokusgruppen vorgesehen, an denen pro Gemeinde jeweils ca. drei bis vier Personen teilnehmen sollen (zum Beispiel Bürgermeister, Vertreter der Kirchengemeinde, Vertreter des Bauamtes oder des Bauausschusses, Objekteigentümer etc.). Am Ende des Modellprojektes sollen in den Modellkommunen konkrete und umsetzbare Konzepte für Junges Wohnen vorliegen. „Ich danke den Modellgemeinden für ihre Teilnahme. Ich bin mir sicher, dass ihre Erfahrungen und die entwickelten Konzepte wesentliche Impulse auch für die weiteren Gemeinden in unseren Ländlichen Räumen geben werden“, sagte Minister Hauk. Hintergrundinformationen: Im Rahmen eines regionalen Agenda-21-Projekts in Oberösterreich wurde festgestellt, dass mangelnder attraktiver und bezahlbarer Wohnraum einer der wesentlichen Gründe ist, warum junge Erwachsene nicht im Ländlichen Raum bleiben bzw. nicht dorthin zurückkehren. Das Projekt „Junges Wohnen: Zukunftsorientierte Wohnmodelle für junge Erwachsene durch Umnutzung von leerstehenden Gebäuden im Ortskern“ wird analog zum Projekt aus

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