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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 25.03.2020

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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 25. März 2020 Nr. 13 / 31. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Coronavirus: Riedlinger Bürgermeister Marcus Schafft informiert Stand 23.03.2020 / 9:00 Uhr Liebe Bürgerinnen und Bürger, Liebe Vereine und Unternehmen, die Landesregierung von Baden-Württemberg hat eine geänderte Corona-Verordnung beschlossen, welche zum 23. März 2020 in Kraft tritt. Die Entwicklung sowie die Fallzahlen der Pandemie schreiten aktuell sehr rasch voran. Es handelt sich um einen dynamisch verlaufenden Prozess. Deshalb wird die Lage regelmäßig neu bewertet und die Maßnahmen angepasst. Auch für Riedlingen hat dies große Auswirkungen. Aus diesem Grund wurde unter meiner Gesamtverantwortung in der Stadtverwaltung ein interner Krisenstab eingerichtet, der sich fortlaufend mit der aktuellen Entwicklung des Coronavirus beschäftigt. Hauptamtsleiter Christian Simon und Stadtpfleger Elmar Seifert leiten diesen im Wechsel. Durch den Krisenstab ist die Verwaltung in der Lage, vorausschauend die aktuellen Auswirkungen des Coronavirus aktiv zu begleiten und Entscheidungen schnell und zielgerichtet zu treffen. Für gezielte Fragen zu den Auswirkungen des Coronavirus im Stadtgebiet wurde ein zentrales Bürgertelefon eingerichtet. Unter der Telefonnummer 07371 / 183 – 49 steht hier die Verwaltung von Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr für Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zum Coronavirus an die Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamts Biberach unter der Tel. 07351 / 52 – 7070. Welche Auswirkungen hat die Corona-Verordnung für uns in Riedlingen? Einschränkungen bis zunächst einschließlich 19.04.2020: • Alle Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben geschlossen: Eine Notfallbetreuung wurde für Erziehungsberechtige, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, eingerichtet. Für Schulkinder bis zur 6. Klasse findet diese an der Joseph-Christian-Gemeinschaftsschule statt, für die Kindertageseinrichtungen im Kindergarten Regenbogen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt unter www.riedlingen.de. • Das Rathaus und die Ortsverwaltungen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Zwingend erforderliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Weiterhin sind die Stadt- und Ortsverwaltung per Telefon, E-Mail und Post erreichbar. • Der Betrieb von Kultureinrichtungen (Museen, Theater) und Bildungseinrichtungen wie Musikschulen, Volkshochschulen sind untersagt. Darüber hinaus sind zu schließen: Das Kino, das Hallenbad, alle öffentlichen und privaten Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios und Tanzschulen, Jugendhäuser und Buden, die Stadtbücherei, Vergnügungsstätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Kneipen, öffentliche Spiel- und Bolzplätze, Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massage-, Kosmetik-, Sonnen- und Nagelstudios sowie Studios für kosmetische Fußpflege. Ebenso sind Spezialmärkte, Messen und das Anbieten von Freizeitaktivitäten nicht gestattet. Ebenfalls untersagt sind Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr. • Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den später konkret aufgeführten Einrichtungen gehören, werden geschlossen. Bitte unterstützen Sie unseren lokalen Einzelhandel, indem Sie die angebo-tenen Abhol- und Lieferdienste sowie den örtlichen Online-Handel nutzen. Einschränkungen bis zunächst einschließlich 14.06.2020: • Sperrung gemeindeeigener Räumlichkeiten (alle Sport- und Veranstaltungshallen sowie Bürgerhäuser). • Untersagt sind: o Der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. o Außerhalb des öffentlichen Raums Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen, dies gilt insbesondere für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie zur Wahrnehmung von Angeboten bei der Volkshoch- oder Musikschule. Ausgenommen sind in gerader Linie Verwandte sowie in häuslicher Gemeinschaft Lebende. o Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und anderen Glaubensgemeinschaften o Betretung zu Besuchszwecken von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege. Geöffnet bleiben insbesondere: • Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Bäckereien, Metzgereien, Hofläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online-Handels, Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Kantinen für Betriebsangehörige, Ausgabestellen der Tafeln, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen für medizinische Fußpflege, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Raiffeisenmärkte, Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf sowie der Großhandel. Die Öffnung dieser Verkaufsstellen ist jetzt auch an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr möglich. • Dienstleister, Handwerk und Werkstätten können in vollem Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen.

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