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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 26 /20 Mittwoch, 24. Juni 2020 | 2 RATHAUS RIEDLINGEN Dienstleistungen im Rathaus sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich Mo. – Do. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12:30 Uhr Telefon 07371/183-0 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.00 - 20.00 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung bis auf weiteres geschlossen ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39 Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: Di. 14.30 - 19 Uhr, Mi. 14.30 - 17 Uhr, Do. 14.30 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 Uhr Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Freitag und Samstag 15 bis 17 Uhr, Sonntag von 14 bis 17 Uhr Führungen sind leider bis auf weiteres nicht möglich Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr BIS AUF WEITERES GESCHLOSSEN: Hallenbad Tel. 9662619; Mo. 20 - 22 Uhr, Di. 18 - 22 Uhr, Mi. 19.30 - 21.30 Uhr, Fr. 20 - 22 Uhr, Sa. 13 - 20 Uhr, So. 12 - 20 Uhr Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Restmüllabfuhr Mittwoch, 01.07.2020 (Mülltonne) Mittwoch, 15.07.2020 Restmüllabfuhr Montag, 06.07.2020 (1.100 l Container) Montag, 20.07.2020 Papierabfuhr Dienstag, 21.07.2020 Gelber Sack Mittwoch, 24.06.2020 Grüngut Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März – Nov.: Mittwoch, 16 – 19 Uhr, Samstag, 11 – 14 Uhr; Dez. – Feb.: Samstag 11 – 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Zollhauserstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße; Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus; Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr, Di./Do. 13 – 17 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Sana Klinik 07371/1840 Wasserversorgung Riedlingen 07371/18327 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 SONSTIGE - TELEFONISCH ERREICHBAR Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 A Sozialer Dienst, Telefon 07351/52 6233; Fax 07351/52 6147 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/9297542 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): geöffnet: Samstag 11.00 - 13.00 Uhr Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 0 73 73 / 92 16 504, Mobil 0 151 / 12 13 16 34 Freundeskreis Freunde für Fremde Begegnungscafé für Einheimische und Flüchtlinge: Termin siehe unter der Rubrik „Vereine“ Ansprechpartner für den Freundeskreis Freunde für Fremde: Tel. 07371/18337 BÜRGERTELEFON (CORONA): TEL. 07371/183-49 Mo., Di., Mi.: 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Do.: 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Fr.: 8 - 12.30 Uhr ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: 0180 / 1929343 Augenärztlicher Notdienst: 0180 / 1929350 Zahnärztlicher Notdienst: 01805 / 911650 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen lmpressum Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: cbarth@riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf
Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 26/20 Mittwoch, 24. Juni 2020 | 3 Dies habe man z.B. bei den Toiletten schon versucht, mit dem Ergebnis, dass die Desinfektionsmittel nicht lange da gewesen seien. Die aktuelle Verordnungslage ermögliche, um ein weiteres Beispiel zu nennen, zwar die Nutzung von Sporthallen, jedoch mit Einschränkungen: So sind z.B. Abstandsregeln einzuhalten und die Duschanlagen könnten nicht genutzt werden. Eingeschränkt sei ferner auch der Musikunterricht: Die Nutzung von Blasinstrumenten und das Singen seien derzeit nicht möglich. Generell sei man an die Vorgaben der verschiedenen Corona-Verordnungen gebunden. So könne man etwa auch Krämermärkte erst wieder ausrichten, wenn dies wieder zulässig sei. Die Verwaltung merkte ferner an, dass auch der Vergleich mit Umlandgemeinden nicht immer sinnvoll sei, da es auf die Begleitumstände ankomme. Die Verwaltung sagte jedoch zugleich zu, auf den Gemeindetag sowie die lokalen Abgeordneten zuzugehen, um das Anliegen möglichst praktikabler Regelungen für diesen Bereich vorzutragen. TOP 2: Bekanntgaben der Verwaltung a) Information über den Ablauf der Neukonzeptionierung der Vereinsförderung Die Stadt plant eine Überarbeitung der bisherigen Vereinsförderrichtlinie aus dem Jahr 2013. Zunächst war vorgesehen diese bis zum Sommer 2020 zu erarbeiten. Aufgrund der Corona- Pandemie ist der Zeitplan neu auszurichten. Ziel ist die überarbeitete Richtlinie dem Gemeinderat bis Herbst 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und dann ab dem Jahr 2021 anzuwenden. Die Stadt hat das Institut für Kommunalstrategie aus Reutlingen, Friedhelm Werner, beauftragt, den Prozess der Neufassung der Vereinsförderrichtlinie zu begleiten. Bis die neue Richtlinie gilt, ist vorgesehen die diesjährige Vereinsförderung nach der derzeit gültigen Richtlinie abzuwickeln und auszuzahlen. Am 20.05.2019 hat der Gemeinderat einen Beschluss gefasst über die vorläufige Anpassung der Vereinsförderrichtlinie für die Nutzung des neuen Hallenbades für den TSV Riedlingen und die DLRG Riedlingen. Der Beschluss sieht vor, dass diese dort getroffene Regelung bis zur Neuregelung der Vereinsförderung gilt, maximal bis Sommer 2020. Die Verwaltung empfiehlt auch hier, über den Sommer hinaus, die Förderung unverändert fortzuführen bis die Richtlinie aktualisiert ist. Die Verwaltung wird dem Gremium diesen Aspekt zu einem späteren Zeitpunkt noch zur Entscheidung vorlegen. b) Ferienbetreuung der städtischen und kirchlichen Kindertagesstätten Hierzu wird auf das Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, Seite 1, verwiesen, online abrufbar unter: https://www.schwaebische.de/landkreis/ landkreis-biberach/riedlingen.html#amtsblatt c) Kultursommer 2020 Die Verwaltung gab bekannt, dass ein Kulturschaffender angeboten habe, einen „Kultursommer“ zu organisieren. Die Stadt würde anbieten, hierfür das Material zu stellen. Auch habe man vor, für die Genehmigung bzw. Sondernutzung keine Gebühr zu erheben. TOP 3: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Es lagen keine Wortmeldungen vor. _______________________________________________________ Bericht über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15. Juni 2020 TOP 1: Erneuerung und Erweiterung der Schaltanlagen (SPS) im Pumpwerk Roden und im Hochbehälter Österberg Die mittlerweile über 30 Jahre alten Schaltanlagen im Pumpwerk Roden sowie im Hochbehälter Österberg und ihrer speicherprogrammierbaren Anlage sind soweit in die Jahre gekommen, dass im Falle eines Defekts keine Austauschmöglichkeiten bestehen. Dies gilt ebenfalls für die Pumpensteuerung. Ersatzgeräte sind nicht mehr verfügbar. Bei einem Ausfall der veralteten SPS-Anlage wäre die Fernwirktechnik nicht mehr funktionsfähig. Im Brunnen Roden sollte im nächsten Jahr eine UV-Anlage eingebaut werden, um die Sicherung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf coliforme Keime dauerhaft zu gewährleisten. Dazu ist im ersten Schritt die Erneuerung und Erweiterung der Schaltanlage erforderlich. Die Fertigstellung mit Inbetriebnahme ist für den Herbst 2020 vorgesehen. Der Bau- und Umweltausschuss fasste einstimmig bei zwei Enthaltungen den Beschluss: Die Arbeiten für die Erneuerung und Erweiterung der Schaltanlagen werden an die Firma Hydro-Elektrik, Ravensburg, zum Angebotspreis von 90.708,50 EUR netto für das Pumpwerk Roden und zum Angebotspreis von 98.447,40 EUR netto für den Hochbehälter Österberg vergeben. TOP 2: Bekanntgaben der Verwaltung Bürgermeister Schafft gab nichts bekannt. TOP 3: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes a) Fußgängersteg Donau – Rostende Schlösser Ein Stadtrat wies darauf hin, dass die am Geländer des Fußgängerstegs angebrachten Schlösser teilweise zu rosten anfangen. Er bat die Verwaltung, sich hierum zu kümmern. Die Verwaltung sicherte eine entsprechende Prüfung zu. b) Photovoltaikanlagen und Denkmalschutz Ein Stadtrat warb dafür, dass Photovoltaikanlagen grundsätzlich auch auf Dächern denkmalgeschützter Gebäude ermöglicht werden sollten. Er appellierte, auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigen Stadt, dass kreative Lösungen gesucht werden müssen, um neue Wege zu beschreiten. Zu diesem Zweck bat er darum, die Angelegenheit im Bau- und Umweltausschuss zu behandeln. Man dürfe sich der Thematik nicht verschließen. Die Verwaltung führte aus, dass das Denkmalrecht sich in Deutschland unterschiedlich darstelle, speziell in Baden-Württemberg sei die Rechtslage eher restriktiv. Daher seien Einschränkungen vorhanden. Zu bedenken sei ferner, dass die Stadt Riedlingen Fördernehmer sei, um somit selbst auch denkmalgeschützte Immobilien zu erhalten. Grundsätzlich habe man das Thema jedoch im Blick, und es bestünden auch keine Einwände, die Thematik im Bau- und Umweltausschuss aufzugreifen. c) Sachstand Bahnübergang Eichenau Ein Stadtrat erfragte den Sachstand hinsichtlich des Bahnübergangs Eichenau, welcher zuletzt nach seiner Beobachtung geschlossen war. Die Verwaltung erwiderte, dass der Bahnübergang jüngst aus unbekanntem Grunde saniert worden sei, daher die Absperrung. Dabei wurde ein neuer Belag aufgebracht. Die Abnahme der Brücke sei für Ende des laufenden Monats vorge- sehen. Die Beschilderung sowie die Beleuchtung seien noch anzubringen. d) Beschädigung von „Blitzern“ (Hindenburgstraße, Ziegelhüttenstraße) Ein Stadtrat sprach den „Blitzer“ in der Hindenburgstraße an und erkundigte sich, wer für die Unterhaltung aufkomme. Die Verwaltung erläuterte, dass die Fundamente der „Blitzer“ durch die Gemeinden zu erstellen waren. Für die Aufbauten sei der Landkreis verantwortlich. Der Stadtrat hinterfragte, wie sinnvoll die Aufstellung solcher Geräte sei, da sich immer wieder beobachten lassen, dass sie beschädigt würden. Man solle prüfen, ob es nicht möglich sei, eine stabilere Form anzubringen oder alternativ andere Möglichkeiten der Geschwindigkeitskontrolle zu prüfen. Die Verwaltung verwies auf die Zuständigkeit des Landratsamtes für die Geschwindigkeitskontrolle. Dies zähle auch zur Umsetzung des Lärmaktionsplans. Zudem müsse jeder auch den staatlichen Kontrollauftrag akzeptieren. Für Reparaturen der Geräte komme schließlich die Allgemeinheit auf, daher sei es inakzeptabel, sie mutwillig zu beschädigen. Die Anlieger hätten einen Anspruch auf die Durchsetzung der Geschwindkeitskontrolle. _______________________________________________________ Zusammenhalten - ABER Abstand halten
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