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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 21.10.2020

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 43 /20 Mittwoch, 21. Oktober 2020 | 6 Das Befahren von Einbahnstraßen mit dem Rad entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist grundsätzlich aber verboten. Zulässig ist es nur in besonders angeordneten Ausnahmen. In der Haldenstraße konnte schon in der Vergangenheit eine solche Ausnahmeregelung nicht zugelassen werden, weil die Radfahrer auf diesem Streckenabschnitt besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind, einmal durch den kurvigen unübersichtlichen Verlauf und auch wegen der Verengung der Fahrbahn. Radfahrer können im Kurvenbereich größeren Fahrzeugen (z. B. Bussen) nicht ausweichen. Auch das Befahren der abschüssigen Gehwege beiderseits der Haldenstraße sollte im Interesse der Sicherheit der Fußgänger unterlassen werden. Die Stadtverwaltung bittet die Eltern, ihre Kinder darauf besonders hinzuweisen und bittet die Erwachsenen eindringlich, kein schlechtes Beispiel zu geben. ________________________________________________________ Parken auf Gehwegen Unser Vollzugsdienst stellt immer wieder fest, dass VerkehrsteilnehmerInnen mit Ihrem Fahrzeug Gehwege beparken. Gehwege sind solche öffentlichen Verkehrsflächen, die zur Benutzung durch Fußgänger bestimmt und eingerichtet, sowie durch Trennung von der Fahrbahn aufgrund Ihrer Gestaltung (Pflasterung, Plattenbelag, Bordstein oder Trennlinie)äußerlich als solche erkennbar sind. (u.a. Urteil OLG Karlsruhe). Dies ist bereits der Fall, wenn nur zwei Reifen auf dem Bordstein stehen. Nach § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung ist dies unzulässig. Beobachtet wird dies sowohl in Wohngebieten wie auch in der Innenstadt. Wir denken hier insbesondere an die durch die Kreissparkasse neu geschaffenen Parkflächen in der Pfauenstraße. Diese sind durch den Feinbelag gut vom an ihnen vorbeilaufenden barrierefreien Gehweg zu unterscheiden. Er ist gepflastert und zieht sich von der Schulgasse an bis zum Marktplatz durch. Wir bitten alle VerkehrsteilnehmerInnen, sich an diese Vorgabe der Straßenverkehrsordnung zu halten, zumal sie damit auch denjenigen Fußgängern helfen, die mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs sind oder sogar auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Für diese kann es gefährlich werden, wenn sie wegen zu weit links geparkter Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen. Unser Vollzugsdienst ist beauftragt, künftig GehwegparkerInnen zu verwarnen. ________________________________________________________ Verschmutzte Feldwege Die Erntearbeiten sind bald weitgehend abgeschlossen. Das ist in manchen Bereichen auch am Zustand der Feldwege leider auch deutlich erkennbar. Einige wenige Landwirte oder auch beauftragte Unternehmen „scheren sich“ im wahrsten Sinne des Wortes „einen Dreck“ um ihre Verpflichtung, Straßen und Wege sauber zu halten. Ihnen ist offenbar nicht bewusst, dass sie mit ihren Verschmutzungen Unfallgefahren heraufbeschwören. Nicht umsonst enthält die Straßenverkehrsordnung unter § 32 das Verbot, Straßen zu beschmutzen, und die Verpflichtung, die Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Auch das baden-württembergische Straßengesetz enthält in § 42 Vorschriften zur Beseitigung von Verunreinigungen: Wer danach eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Das Straßengesetz räumt zudem die Möglichkeit ein, Verunreinigungen durch die Straßenbaubehörde bzw. die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen zu lassen. Übrigens sind beide Vorschriften bußgeldbewehrt. Das heißt, auf einen „Wegeverschmutzer“ kann neben den Beseitigungskosten auch noch ein Bußgeld zukommen. Klar ist, dass landwirtschaftliche Arbeiten zwangsläufig zu Verschmutzungen der Wege führen. Wenn der Dreck jedoch tagelang zentimeterdick liegt, hört das Verständnis auf. Die Stadtverwaltung bittet die Landwirte und beauftragte Unternehmen eindringlich, die Verunreinigungen unverzüglich nach den Feldarbeiten zu entfernen. _______________________________________________________ Dritter Teil der Serie zur Grundrente Die Berechnung des Zuschlags Karlsruhe, 8. Oktober 2020 (DRV BW) Bei der Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag, der über Rentenpunkte berechnet und gemeinsam mit der Rente ausgezahlt wird. Damit der Zuschlag ermittelt werden kann, muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Versicherungskonten aller Rentner und Rentenantragsteller durchsehen. Dabei gehen in die Berechnung alle Monate im Versicherungsleben ein, die durch Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflegezeiten oder Krankheit beziehungsweise Reha mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten im jeweiligen Jahr erreichen. Aus diesen sogenannten Grundrenten-Bewertungszeiten wird dann ein monatlicher Durchschnitt gebildet. Wenn dieser Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent liegt, dann wird der ermittelte Wert verdoppelt. Anschließend erfolgt eine Begrenzung auf 80 Prozent, sofern mindestens 35 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden sind. Wenn die individuellen Grundrentenzeiten zwischen 33 und 35 Jahren liegen, dann wird die Begrenzung zwischen 40 und 80 Prozent gestaffelt. Der Aufschlag wird anschließend zur Stärkung des Versicherungsprinzips noch pauschal um 12,5 Prozent gemindert. Den so ermittelten Zwischenwert multipliziert man nun mit der Anzahl an Grundrenten-Bewertungszeiten (maximal 420 Monate), so dass sich die zusätzlichen Rentenpunkte ergeben. Der Wert eines solchen Punktes beträgt aktuell 34,19 Euro. Beratungen zu einem individuellen Grundrentenanspruch können derzeit noch nicht in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden. Die DRV informiert rechtzeitig, ab wann dies möglich sein wird. Um dem großen Informationsbedarf seitens der Rentnerinnen und Rentner gerecht zu werden, hat die DRV im Internet eine spezielle Themenseite mit allen Meldungen, häufigen Fragen und konkreten Beispielen rund um die Grundrente unter http:// www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente veröffentlicht. Nichtamtliche Mitteilungen Vereine TSV Riedlingen Abt. Fußball Jugendfußball Ergebnisse A-Junioren, Bezirkstaffel Siehe SV Daugendorf BI-Junioren, Bezirkstaffel SGM Mägerkingen – JSG Riedlingen I 1:3 BII-Junioren, Kreisstaffel JSG Riedlingen II – SGM Mengen 0:3 C-Junioren Siehe FV Neufra/FV Altheim DI-Junioren, Kreistaffel SGM Ostrach – TSV Riedlingen I 1:0 DII-Junioren, Kreistaffel SGM Unlingen/Daugendorf II – TSV Riedlingen II 1:1 EI-Junioren, Kreisstaffel TSV Riedlingen I – SGM Unlingen/Daugendorf I 4:0 EII-Junioren, Kreisstaffel TSV Riedlingen II – SGM Unlingen/Daugendorf II 7:1 F-Junioren spielfrei Bambinis Spielfrei Vorschau A-Junioren, Bezirkstaffel Siehe SV Daugendorf BI-Junioren, Bezirkstaffel So. 25.10.2020 um 11:00 Uhr JSG Riedlingen I – SGM Herbertingen

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 43/20 Mittwoch, 21. Oktober 2020 | 7 BII-Junioren, Kreisstaffel So. 25.10.2020 um 11:00 Uhr FV Bad Schussenried – JSG Riedlingen II C-Junioren Siehe FV Neufra/FV Altheim DI-Junioren, Kreisstaffel Sa. 24.10.2020 um 12:15 Uhr FC Laiz I – TSV Riedlingen I DII-Junioren, Kreisstaffel Sa. 24.10.2020 um 11:00 Uhr FC Laiz II – TSV Riedlingen II EI-Junioren, Kreisstaffel Sa. 24.10.2020 um 11:15 Uhr SGM Betzenweiler – TSV Riedlingen I EII-Junioren, Kreisstaffel Sa. 24.10.2020 um 10:15 Uhr SGM Betzenweiler II – TSV Riedlingen II F-Junioren spielfrei Bambinis Spielfrei M. Halter, Jugendleiter Abt. Fußball Landesliga 9. Spieltag: TSV Riedlingen - FC Ostrach 3:1 (0:1) TSV-Rothosen drehen die Partie und behaupten Tabellenführung Wie in den vergangenen Heimspielen vermeldete TSV-Schatzmeister Pfohl mit 450 Zuschauern „ausverkauft“ – dazu gab es coronabedingt etliche Zaungäste, die dem spannenden Spiel beiwohnten. Der TSV drehte in der zweiten Halbzeit durch eine deutliche Leistungssteigerung einen 0:1-Rückstand und verteidigt so den Spitzenplatz. Trainer Hans Hermanutz warnte im Vorfeld der Partie seine Mannschaft, den aktuellen Tabellenplatz der Gäste nicht zu unterschätzen – und er sollte Recht behalten. Ohne große Abtastphase war es zunächst das Team von Gäste-Coach Chris Luib, welches die ersten Akzente setzen konnte. Im Anschluss an einen Eckball konnte die TSV-Abwehr nicht klären, doch der Schuss von Hugger war sichere Beute von Stefan Hermanutz im TSV-Tor. Dann zielte Zimmermann zu hoch. Mit zunehmender Spieldauer übernahm der TSV das Kommando, versuchte immer wieder mit steilen Gassenbällen die Abwehr der Gäste zu überwinden oder über Fabian Ragg im Zentrum das nötige Übergewicht zu behaupten. Aktion für Aktion entpuppte sich dann Thomas Löffler im FC-Tor zur unüberwindbaren Mauer für die TSV-Angreifer. Zunächst klärte er im Herauslaufen aufmerksam gegen Fabian Ragg, dann rettete er per Fußabwehr den freien Torabschluss von Dennis Altergot und auch Pascal Schoppenhauer wurde im eins gegen eins von Löffler entzaubert. So nutzte Ostrach in der 45. Minute einen klasse Konter zur Führung gegen die aufgerückte TSV-Abwehr, den Tenshi Kleiner trocken vollendete – 0:1. Energisch kamen die Rothosen aus der Kabine, doch zunächst blieb Löffler unüberwindbar. Ein Schuss vom fleißigen Felix Schmid kam zu zentral und war so leichte Beute für den ehemaligen SC Pfullendorf-Schlussmann. Die Gäste kamen nur noch selten zur Entfaltung und waren ihrerseits zu wenig kreativ, so dass Keeper Hermanutz eine ruhige zweite Halbzeit erlebte. Der TSV startete einen Angriff nach dem Anderen aber die Abschlüsse oder die letzten Pässe waren noch zu ungenau. Dann zeigte der ordentlich leitende Schiedsrichter dem Ostracher Yannik Ender nach einem Foul an Fabian Ragg die Ampelkarte – harte Entscheidung. In Unterzahl wurden die Gäste dann noch tiefer in die eigene Hälfte gepresst und kurze Zeit später wurde der TSV-Aufwand belohnt. Ein Gassenball von Hannes Schmid ließ Dennis Altergot überragend auf Pascal Schoppenhauer durch, der dieses Mal den Torhüter mit einem flachen Schuss ins Eck düpierte – 1:1 (62.). Coach Hermanutz wechselte nun offensiv, brachte mit Patrick Spies und Martin Schrode zwei frische Kräfte, die sofort für Wirbel sorgten. Spies war wie gewohnt schnell im Spiel und hatte zwei Schussgelegenheiten. Nach einem Schrode-Eckball landete der Ball im Gewühl bei Manuel Fauler, der den Ball überlegt ins lange Eck legte – 2:1 (81.) – dieses Mal zu kurz abgewehrt von Löffler. In der 88. Minute gelang Fabian Ragg ein Sahnestück vor der begeisterten TSV-Ostkurve: per Hacke versenkte er den Ball aus sechs Metern vorbei an verdutzt dreinblickenden Ostrachern zum 3:1 – der endgültige Genickbruch für die Gäste. Am kommenden Samstag ist der TSV zu Gast beim SV Kehlen. Bitte beachten Sie bei einer eventuellen Anreise die aktuellen Corona-Bestimmungen auf der Website. www.tsv1848.de Fazit: Der TSV verdiente sich den Sieg durch unerbittliches „nach vorne spielen“ gegen lange Zeit clever verteidigende Gäste aus Ostrach, die sich vielleicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, nach der Führung zu wenig nach vorne gespielt zu haben. Kader: Stefan Hermanutz, Matthias Binder, Felix Schmid, Pascal Schoppenhauer, Tobias Trenz, Dennis Altergot, Fabian Ragg, Florian Haberbosch, Manuel Fauler, Hannes Schmid, Raphael Sontheimer, Andreas Binder, Artur Altergot, Tobias Widmer, Martin Schrode, Patrick Spies, Tarik Mehidi, Karl Kutsch, Marco Brendle Tore: 0:1 Tenshi Kleiner (45. min) 1:1 Pascal Schoppenhauer (62. min) 2:1 Manuel Fauler (81. min) 3:1 Fabian Ragg (88. min) Gelbe Karten: Matthias Binder, Manuel Fauler, Tobias Trenz, Patrick Spies Schiedsrichter: Steve Henriß Assistenten: Timo Paukner, Melvin de Vries Zuschauer: 450 Die SGM TSV Riedlingen II/FV Altheim II hatte am vergangenen Wochenende spielfrei. Organisation und Sonstiges Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach Herbstzauber im Museumsdorf Am Sonntag, 25. Oktober, von 10 bis 16 Uhr, erwartet die Besucherinnen und Besucher im Oberschwäbischen Museumsdorf Kürnbach ein herbstliches Programm rund um den Apfel. Angebote für Kinder, Führungen und Vorführungen begeistern Groß und Klein. Die Besucherinnen und Besucher erleben am Sonntag im Museumsdorf, was man alles aus Äpfeln herstellen kann: Der Kürnbacher Förderverein zeigt, wie man leckeren Apfelsaft frisch presst – Probieren ist hier ausdrücklich erlaubt –, und Petra Rief von Service Direkt verarbeitet die Paradiesfrucht bei ihren hauswirtschaftlichen Vorführungen. Gegen eine Spende können Interessierte die Kürnbacher Apfel-Wundertüte erstehen und die Sortenvielfalt der Streuobstwiese des Museumsdorfs auch daheim entdecken. Am Stand von Ilona Werner finden die Besucherinnen und Besucher Selbstgemachtes aus den Früchten des Herbsts für Zuhause. Basteln und Kerzenziehen Die kleinen Gäste können sich auf ein tolles Bastelprogramm freuen und mit ihren selbstgemachten Stoff- und Papiertüten auf der Streuobstwiese leckere Äpfel sammeln. Der Bezirks-Imkerverein Biberach e.V. präsentiert nicht nur spannende Informationstafeln über die Bedeutung und das Leben der Biene, die Kinder legen selbst Hand an und ziehen mit den Kreisimkern ihre eigenen Bienenwachskerzen. Im Schaukasten des Imkervereins können die Besucherinnen und Besucher außerdem ein lebendes Bienenvolk bestaunen und auf die Suche nach der Bienenkönigin gehen. Auch der Holzschnitzer ist am Sonntag im Museumsdorf und zeigt sein filigranes Handwerk. Kürnbacher Streuobstwiese entdecken Die Streuobstwiese des Museumsdorfs ist eine der sortenreichsten des Landes. Am Sonntag erfahren Apfelbegeisterte in den Führungen von Diplom-Ingenieur Alexander Ego von der Kreisberatungsstelle für Obst- und Gartenbau mehr über die Sortenvielfalt und Besonderheiten der Obstsorten. Beginn der etwa einstündigen Führungen ist um 11 und 14 Uhr. Für die Führungen wird um Anmeldung gebeten: bequem auf der Homepage des Museumsdorfs (www.museumsdorf-kuernbach.de) oder unter 07351 52-6784. _______________________________________________________

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