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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 43 /20 Mittwoch, 21. Oktober 2020 | 4 d. die verbindliche Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol, sowie e. weitergehende verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum. 5. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren. In diesen Fällen ist insbesondere im ersten Schritt eine Kontaktbeschränkung 5 einzuführen, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum nurmehr mit 5 Personen oder den Angehörigen von zwei Hausständen gestattet. 6. Bund und Länder fordern eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen, zu vermeiden. Die Regelungen der Bundesländer bezüglich der Beherbergung für Reisende aus besonders betroffenen Gebieten werden im Lichte der Erfahrungen und des weiteren Verlaufs des Infektionsgeschehens zum Ende der Herbstferien am 8. November neu bewertet. Auf dieser Grundlage soll eine möglichst einheitliche Anschlussregelung erarbeitet werden. 7. Damit die Beschränkungen auch konsequent durchgesetzt werden, ist es wesentlich, dass die Hotspot-Regionen organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Ordnungsämter zu entlasten, damit zur Einhaltung der Corona-Verordnungen eine hohe Kontrolldichte gewährleistet werden kann. Ebenfalls sollen die Ordnungsbehörden die Gesundheitsämter bei der Überwachung von Quarantäneanordnungen unterstützen. Der Bund wird mit der Bundespolizei die Ordnungsämter auf Bitten der Länder unterstützen. 8. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstreichen die Bedeutung der vollständigen Kontaktnachverfolgung als zentralem Element, um eine dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden. Deshalb kommt in Herbst und Winter auch der seit 24. April geltenden Vereinbarung, dass Gesundheitsämter, die absehbar oder tatsächlich eine vollständige Kontaktnachverfolgung aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten können, dies umgehend den Landesaufsichtsbehörden anzeigen und diese wiederum die unverzügliche und vollständige Weiterleitung der Meldung an das RKI sicherstellen, eine große Bedeutung zu. Diese Meldungen stellen sicher, dass umgehend Unterstützung durch Bund und Länder geleistet werden kann. 9. Die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sind aufgefordert, den öffentlichen Gesundheitsdienst mit Personal für die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist hier kurzfristig ein hoher zusätzlicher Bedarf zu erwarten. Dabei kommt die Abordnung aus anderen Verwaltungsbereichen genauso in Frage, wie die Schulung und der Einsatz von Studierenden oder anderen Freiwilligen. Der Bund wird dies mit Schulungsangeboten unterstützen und mit der Hochschulrektorenkonferenz darüber sprechen, wie ein verstärkter Einsatz von Studierenden so umgesetzt werden kann, dass daraus keine Nachteile für den jeweiligen Studienerfolg erwachsen. 10. Darüber hinaus unterstützt die Bundeswehr bereits heute in zahlreichen Gesundheitsämtern bei der Kontaktnachverfolgung und mit helfenden Händen. Kurzfristig 6 ist die Bundeswehr in der Lage mit bis zu 5.000 Kräften und in wenigen Wochen mit bis zu 15.000 Kräften Unterstützung zu leisten. Für die reibungslose Organisation dieser Unterstützung bietet die Bundeswehr die Entsendung von direkten Kontaktpersonen in die Krisenstäbe der Länder sowie der größten Städte in Deutschland an. 11. Eine besondere Herausforderung stellt der Schutz vulnerabler Gruppen dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund wird durch die neue Testverordnung sicherstellen, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen prioritär für diesen Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. 12. Angesichts der für den Herbst und Winter typischen Steigerung von Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung und die aktuelle Steigerung der Neuinfektionszahlen ist daraus folgend auch eine Steigerung des intensivmedizinischen Behandlungsbedarfs zu erwarten. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung: Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30.04.2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI- IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder. 13. Die zwischen Bund und Ländern besprochene neue Muster-Quarantäneverordnung für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten werden die Länder weitgehend einheitlich in ihren Länderverordnungen zum 8. November 2020 umsetzen. Danach gilt für Einreisende aus ausländische Risikogebieten ohne triftigen Reisegrund eine Quarantänezeit von 10 Tagen mit der Möglichkeit, durch einen negativen Test ab dem 5. Tag die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Für notwendige Reisen und Pendler sind detaillierte Ausnahmen vorgesehen. 14. Angesichts der Fortschritte bei der Erforschung von Impfstoffen besteht die Hoffnung, dass im kommenden Jahr Impfstoffe zugelassen und verfügbar werden. Abhängig von deren Eigenschaften kann dies ein entscheidender Schritt für die Beherrschung der Pandemie und für eine Rückkehr zur Normalität sein. Der Bund hat 7 erhebliche Mittel für die Forschung, die Erhöhung der Produktionskapazitäten und die frühzeitige Verfügbarkeit von Impfstoffen bereitgestellt und auch die Europäische Kommission hat Impfstoffdosen vertraglich für die Mitgliedsstaaten abgesichert. Die Ständige Impfkommission beim RKI wird von der Leopoldina und dem Ethikrat dabei unterstützt, Empfehlungen für die Impfungen vorzubereiten. Der Bund wird die Länder frühzeitig einbinden zur rechtzeitigen Abstimmung von Fragen rund um Impfindikation und Bestellmenge, Logistik-, Transport- und Lagerung etwaiger Impfstoffe, zur Sicherstellung eines bundeseinheitlichen Systems der Datenerfassung, der Dokumentation, notwendiger Schnittstellen und eines bundeseinheitlichen Datensatzes, zur Kostentragung der Impfstoffe und Impfleistung, zu Postmarketingstudien zu etwaigen Impfstoffen und zur gemeinsamen Kommunikation. Protokollerklärungen zu Ziffer 2a: RP/Hessen/NRW: Wie bisher wird Rheinland-Pfalz/Hessen/NRW aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung Beschränkungen der Teilnehmerzahl für Treffen in den eigenen privaten Räumlichkeiten nur als dringende Empfehlung aussprechen. NI: Niedersachsen meldet für die verbindliche Umsetzung der Regelung für die privaten Räume einen Prüfvorbehalt an. Protokollerklärungen zu Ziffer 2a und 4e: SN: Sachsen hält bei Familienfeiern an der Regelung auf Grundlage des MPK-Beschlusses vom 29.9.2020 fest. ______________________________________________________
Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 43/20 Mittwoch, 21. Oktober 2020 | 5 Drei Kommunen, ein Ziel: Energieeffizienz Internet der Dinge vernetzt kommunale Gebäude mit smartem Energiemanagement-System der Netze BW Netzwerk legt Basis für kommunales Energiemanagement Zusammen mit drei weiteren Kommunen in der Region hatten sich Riedlingen, Ertingen und Uttenweiler 2017 bereits in einem sogenannten Energieeffizienz-Netzwerk zusammengeschlossen, welches ebenfalls von der Netze BW begleitet wurde. Im Rahmen dieses inzwischen beendeten _______________________________________________________ Bürgermeister und Gemeinderat der Stadt Riedlingen laden herzlich ein zum Wochenmarkt Jeden Freitag von 10 bis 18 Uhr Willkommen in RIEDLINGEN IHRE MARKTSTADT __________________________________________________ Landkreis Biberach. Riedlingen, Ertingen und Uttenweiler haben es sich zum Ziel gesetzt, Energie und auch Wasser so ressourcenschonend wie möglich einzusetzen. Unterstützt werden sie dabei von der Netze BW und ihrem zertifizierten Kommunalen Energiemanagement-System. „Mit diesem Instrument wollen wir unseren Umgang mit Energie optimieren, dadurch einen Beitrag für die Umwelt leisten und zugleich einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung gehen“, erklärt Uttenweilers Bürgermeister Werner Binder – stellvertretend auch für seine beiden Amtskollegen aus Ertingen und Riedlingen, Jürgen Köhler und Marcus Schafft. Analyse und Monitoring der Energiedaten zeigt Einsparmöglichkeiten auf „Unser speziell für Kommunen entwickeltes Energiemanagement-System eignet sich sowohl für komplexe städtische Liegenschaften, Schulzentren beispielsweise, als auch für einzelne Gebäudeabschnitte, aber ebenso für Anlagen, wie die Straßenbeleuchtung“, erläutert Netze BW-Kommunalberater Markus Mayer. Mit dem cloudbasierten Energiemanagementsystem lässt sich der Energieverbrauch erfassen, visualisieren und kontrollieren. Maßnahmen zur Steigerung der Energie-Effizienz können mit dem System als zentrales Steuerungselement transparent dokumentiert, bewertet und priorisiert werden. „Durch die kontinuierliche Datenanalyse und -überwachung werden Potenziale erkannt und Einsparmöglichkeiten aufgezeigt“, so Mayer. Netze BW baut großflächiges LoRaWAN-Netz auf – Grundlage für automatisierte Prozesse Sollte eine Dusche in der von vielen Vereinen genutzten Gemeindehalle abends mal nicht richtig zugedreht worden sein, bekommt das kommunale Gebäudemanagement automatisch ein entsprechendes Signal. Eine solche Benachrichtigung wird mithilfe von in den Gebäuden installierten Sensoren sowie der Übertragungstechnologie LoRaWAN (Long Range Wide Area Network) ausgelöst. Die Netze BW baut derzeit in ihrem Netzgebiet in ganz Baden-Württemberg ein Lo- RaWAN-Netz auf – auch im Raum Riedlingen wird es demnächst zur Verfügung stehen. Die strahlungsarme und energieeffiziente Funktechnik überträgt Daten einer Vielzahl von Sensoren. Diese Daten können mit Hilfe von IoT (Internet of Things) „schlau“ und vollautomatisiert in Arbeitsprozesse integriert werden. Beispielsweise kann ein Parkplatzsensor melden, wann der Parkplatz belegt ist. Oder ein Sensor am Wasserzähler sendet den Zählerstand, aber auch die Information, dass die Dusche in der Gemeindehalle nachts noch läuft. Illegale Müllentsorgung – Täter gefasst – Strafe verhängt! Zum großen Ärgernis der Stadt wird immer wieder illegal Müll entsorgt. Für Hinweise aus der Bevölkerung ist die Stadt Riedlingen dankbar. Bei diesem Fall wurde der Täter durch einen Hinweis identifiziert und erhält eine Strafe. Helfen Sie mit. Gegen illegale Müllentsorgung. Weil es uns alle etwas angeht! Das Ordnungsamt der Stadt Riedlingen _______________________________________________________ Radfahrverbot entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in der Haldenstraße Auch wenn die Radfahrsaison zu Ende geht, möchten wir noch jetzt eindringlich darauf hinweisen und an die Vernunft von Radfahrern appellieren. Wir können immer wieder beobachten, dass Schüler und auch Erwachsene verbotswidrig vom Marktplatz aus entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung die Haldenstraße bergab fahren. Dies geschieht sowohl auf der Fahrbahn als auch auf den Gehwegen.
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