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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 21.04.2021

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 16 /2021 Mittwoch, 21. April 2021 | 2 RATHAUS RIEDLINGEN Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und tragen Sie eine Alltagsmaske! Mo. – Do. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12:30 Uhr Telefon 07371/183-0 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und tragen Sie eine Alltagsmaske! Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.00 - 20.00 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39 Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: corona-bedingt kontaktlos Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar BIS AUF WEITERES GESCHLOSSEN: Hallenbad Tel. 9662619; Mo. 20 - 22 Uhr, Di. 18 - 22 Uhr, Mi. 19.30 - 21.30 Uhr, Fr. 20 - 22 Uhr, Sa. 13 - 20 Uhr, So. 12 - 20 Uhr Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Freitag und Samstag 15 bis 17 Uhr, Sonntag von 14 bis 17 Uhr Führungen sind leider bis auf weiteres nicht möglich UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Restmüllabfuhr Mittwoch, 05.05.2021 (Mülltonne) Restmüllabfuhr Mittwoch, 05.05.2021 (1.100 l Container) Papierabfuhr Dienstag, 27.04.2021 Gelber Sack Mittwoch, 28.04.2021 Grüngut Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März – Nov.: Mittwoch, 16 – 19 Uhr, Samstag, 11 – 14 Uhr; Dez. – Feb.: Samstag 11 – 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße; Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus; Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr, Di./Do. 13 – 17 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Wasserversorgung Riedlingen 07371/183-26 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 SONSTIGE - TELEFONISCH ERREICHBAR Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 A Sozialer Dienst, Telefon 07351/52 6233; Fax 07351/52 6147 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/9297542 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): geöffnet: Samstag 11.00 - 12.00 Uhr Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 0 73 73 / 92 16 504, Mobil 0 151 / 12 13 16 34 Freundeskreis Freunde für Fremde Ansprechpartner: Tel. 07371/12560 ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: 0180 / 1929343 Augenärztlicher Notdienst: 0180 / 1929350 Zahnärztlicher Notdienst: 01805 / 911650 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen lmpressum Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: cbarth@riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 16/2021 Mittwoch, 21. April 2021 | 3 Einer für alle, Alle für einen Die Stadt Riedlingen und die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Riedlingen mit Ehrenabteilung, trauern um Josef Braun In seiner aktiven Dienstzeit nahm er an unzähligen Einsätzen teil und hatte meist in der Funktion des „Maschinisten“ besondere Verantwortung getragen. Sein enormer technischer Sachverstand war bei der Feuerwehr immer wieder von großem Vorteil. Seit vielen Jahren war er Mitglied in der Ehrenabteilung und mittlerweile der älteste Riedlinger Feuerwehrmann. Für Die die Stadt Riedlingen Für die und die Feuerwehr Für die danken ihm Für die für sein Stadt Riedlingen Freiw. Feuerwehr Abteilung Riedlingen Ehrenabteilung Marcus Wirken, Schafft sowie für Stefan die Kuc langjährige Jochen Treue Weber und Mitarbeit. Hans Er Lichtinger wird Bürgermeister allen, die ihn gekannt Stadtbrandmeister haben, in ehrenvoller Abt.-Kommandant Erinnerung Obmann bleiben. Für die Für die Für die Für die Stadt Riedlingen Freiw. Feuerwehr Abteilung Riedlingen Ehrenabteilung Marcus Schafft Stefan Kuc Jochen Weber Hans Lichtinger Bürgermeister Stadtbrandmeister Abt.-Kommandant Obmann Stadt Riedlingen Gott zur Ehr dem Nächsten zur Wehr Die Stadt Riedlingen und die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Riedlingen mit Ehrenabteilung, trauern um In seiner aktiven Dienstzeit nahm er an unzähligen Einsätzen teil und hatte meist in der Funktion des „Maschinisten“ besondere Verantwortung getragen. Sein enormer technischer Sachverstand war bei der Feuerwehr immer wieder von großem Vorteil. Seit vielen Jahren war er Mitglied in der Ehrenabteilung und mittlerweile der älteste Riedlinger Feuerwehrmann. Die Stadt Riedlingen und die Feuerwehr danken ihm für sein Wirken, sowie für die langjährige Treue und Mitarbeit. Er wird allen, die ihn gekannt haben, in ehrenvoller Erinnerung bleiben. Corona - Nächtliche Ausgangsbeschränkung für den Landkreis Biberach seit Mittwoch, 14.04.2021, 00:00 Uhr Seit 26. März 2021 gilt im Landkreis Biberach die „Notbremse“ entsprechend der Corona-Verordnung des Landes. Trotzdem ist die Inzidenz weiterhin merklich angestiegen. Am Samstag, 10. April 2021 wurde der Inzidenzwert von 150 je 100.000 Einwohnern erstmals mit einer Inzidenz von 154,5 überschritten. Nachdem der Inzidenzwert weiter gestiegen ist, ist der Landkreis gezwungen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung anzuordnen. Sie gilt für den Landkreis Biberach seit Mittwoch, 14. April 2021, 0:00 Uhr. Die Ausgangsbeschränkung gilt jeweils zwischen 21:00 und 5:00 Uhr. Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist die Corona-Verordnung des Landes. Sie sieht Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bislang getroffenen Beschränkungen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat in einem Schreiben an die Landkreise mitgeteilt, dass jedenfalls ab einer Inzidenz von 150 je 100.000 Einwohnern nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu verhängen sind. Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Gesundheitsamtes dazu: „Wir beobachten im Landkreis Biberach ein exponentielles Wachstum bei den Infektionszahlen. Es gibt aktuell kein größeres Ausbruchsgeschehen in einer Einrichtung, stattdessen sind es fast ausschließlich viele kleinere Infektionsketten und Ausbrüche vorwiegend in Familien. Es handelt sich eindeutig um ein diffuses Infektionsgeschehen. Die Belegungszahlen in der Sana Klinik in Biberach steigen dementsprechend ebenfalls an. Die Klinik berichtet zudem, dass es für sie immer schwieriger wird, Intensivpatienten in die größeren Kliniken der Umgebung zu verlegen, weil dort die Zahlen auch steigen. Die Lage ist sehr besorgniserregend.“ „Die rechtlich zwingenden Vorgaben des Landes und die aktuelle Lage im Landkreis lassen uns momentan keine andere Wahl, als die Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu erlassen. Wir hoffen, dass wir mithilfe der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Inzidenz in den kommenden Tagen und Wochen wieder senken können. Ich kann daher nur alle bitten, sich an die geltenden Regeln zu halten. Das gilt nicht nur für das Privatleben, sondern auch für das Arbeitsleben.“, appelliert Landrat Dr. Heiko Schmid. Darüber hinaus richtet er sich an die Unternehmen im Landkreis: „Bitte stellen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten zum Testen bereit. Achten Sie darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise nicht in Großraumbüros arbeiten, sondern bieten stattdessen, wo irgendwie möglich, Homeoffice an. Gleichzeitig möchte ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten, diese Angebote auch entsprechend anzunehmen und sich regelmäßig testen zu lassen.“ Die Ausgangsbeschränkungen seit Mittwoch, 14. April 2021, 0.00 Uhr im Einzelnen: Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist seit Mittwoch, 14. April 2021, 0.00 Uhr, in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet ist: 1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, 2. Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 5 CoronaVO, 3. Versammlungen im Sinne des § 11 CoronaVO, 4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2 CoronaVO, 5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, 6. Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft, 7. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen, 8. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Um-gangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 9. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, 10. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden, 11. Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 10 Absatz 3 Nummer 1 CoronaVO genannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakatierung, und sonstige vergleichbar gewichtige Gründe. Die Allgemeinverfügung zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung gilt bis zur Feststellung des Gesundheitsamtes, dass die erhebliche Gefährdung nicht länger gegeben ist. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter www.biberach.de abrufbar. _______________________________________________________ Covid-19-Schnelltestzentrum Riedlingen - Lassen Sie sich testen! Die Stadt Riedlingen bietet ab sofort an zwei Wochentagen Corona-Schnelltests an: Jeweils samstags und mittwochs werden die Schnelltests im eigens dafür eingerichteten Testzentrum in der Versteigerungshalle Riedlingen, Alte Unlinger Str. 7, durchgeführt. Wer sich krank fühlt oder bereits Symptome wie Fieber, Husten, etc. aufweist, kann nicht getestet werden! • Nächste Termine: - Mittwoch, 21.04.2021 von 17:00 – 19:00 Uhr - Samstag, 24.04.2021 von 10:00 – 14:00 Uhr - Mittwoch, 28.04.2021 von 17:00 – 19:00 Uhr - Freitag, 30.04.2021 (da 01.05. Feiertag) von 17:00 – 19:00 Uhr • Ohne Voranmeldung • Bitte Wartezeit einrechnen • Bitte das Registrierungsformular ausgefüllt mitbringen

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