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Mitteilungsblatt KW 16 | Mittwoch, 20.04.2022 | 6 trieb getrennt oder als Gesamtheit betrachtet werden. Ein beihilfe- und vergaberechtlich zulässiger Betrauungsakt ist in potentielle Umsetzungsvarianten mit aufzunehmen. TOP 5: Bekanntgaben der Verwaltung Sachstand Endlager Atommüll Die Verwaltung gab bekannt, dass Neuigkeiten aufgrund von Videokonferenzen mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vorliegen: Es seien neue Gesteinsschichten hinsichtlich ihrer Mächtigkeit kategorisiert worden. Demnach sei die Region um Riedlingen noch nicht aus dem „Suchradar“ heraus. Das Verfahren dauere gleichwohl noch an. TOP 6: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes a) Laufende Bebauungsplanverfahren – Überblick Ein Stadtrat bat um Darstellung des aktuellen Status aller laufenden Bebauungsplanverfahren. Die Verwaltung stellte in Aussicht, in der nächsten Gemeinderatssitzung eine Information dazu vorzusehen. b) Anstehende Bauvorhaben in der Altstadt Ein Stadtrat erinnerte daran, dass er bereits einmal um eine Information gebeten habe, welche Bauvorhaben im Bereich der definierten Altstadt im Antrags- bzw. Realisierungsverfahren sind. Er bat darum, dies mit der vorgenannten Anfrage zusammen zu beantworten. Die Verwaltung nahm das Anliegen auf. c) Sachstand Kapellenstraße Zwiefaltendorf Ein Stadtrat erkundigte sich, ob es hierzu bereits einen neuen Stand gebe, was die Verwaltung verneinte. Die Information werde, sobald sie vorliege, nachgereicht. ______________________________________________________ Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeindestiftungsrates am 11.04.2022 TOP 1: Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Hospitapflege Riedlingen Der Gemeindestiftungsrat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: 1. Feststellungsbeschluss 2020 Hospitalpflege Riedlingen Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 11.04.2022 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest: Nr. Bezeichnung EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 564.861,38 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -511.959,19 52.902,19 1.4 Außerordentliche Erträge 3.831,54 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis (Saldo auf 1.4 und 1.5) 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 3.831,54 56.733,73 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Ergebnisr. (Saldo aus 2.1 und 2.2) 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.6 Finanzierungsmi ttelübersch./ -bedarf a. Investitionst. (Saldo aus 2.4 und 2.5) 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Änder. d. Finanzierungsmittelbest. z. Ende des HHJ (Saldo aus 2.7 und 2.10) 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -865,60 0,00 -865,60 0,00 0,00 0,00 -865,60 0,00 0,00 0,00 -865,60 95.711,60 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln -951.268,00 2.14 Veränderungen des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 2.15 Endebestand an Zahlungsmitteln am Ende des HHJ (Saldo aus 2.13 und 2.14) 3. Bilanz 94.846,00 -856.422,00 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 Sachvermögen -10.835.880,06 3.3 Finanzvermögen -1.246.851,06 3.4 Abgrenzungsposten 0,00 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3,5) -12.082.731,12 3.7 Basisikapital 10.916.164,91 3.8 Rücklagen 0,00 3.9 Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 56.733,73 3.10 Sonderposten 1.095.234,00 3.11 Rückstellungen 0,00 3.12 Verbindlichkeiten 14.598,48 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 12.082.731,12 2. Es werden keine Haushaltsreste gebildet. 3. Vom Rechenschaftsbericht wir zustimmend Kenntnis genommen.
7 | Mitteilungsblatt KW 16 | Mittwoch, 20.04.2022 4. Der Gemeindestiftungsrat stimmt dem Verzicht auf die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Feststellung des Jahresabschlusses der Hospitapflege für das Haushaltsjahr 2020 zu. Anmerkung zu Ziff. 1: Aufgrund eines technischen Fehlers wurde der Gewinn im Feststellungsbeschluss als Fehlbetrag ausgewiesen. Richtig ist die Darstellung in Form einer Rücklage. Die obige Darstellung war insofern anzupassen. Nichtamtliche Mitteilungen Vereine TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 der Hospitalpflege Riedlingen Nach der Gemeindeordnung (GemO) sowie der Satzung der Hospitalpflege hat der Gemeindestiftungsrat den Haushaltsplan in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Eine Veröffentlichung des Entwurfs ist nicht erforderlich. Dank der wieder deutlich besseren Situation im Hospitalwald und er Anpassung der Mieten an den Miet-spiegel haben sich die Erträge im Hospitalhaushalt stabilisiert. Der Haushaltsplanentwurf 2022 weist einen Gewinn in Höhe von 35.100 Euro aus. Daher wurden von der Verwaltung im Planentwurf die dem Stiftungszweck entsprechenden Freiwilligkeitsleistungen teilweise wieder aufgenommen. Der Vorschlag der Verwaltung ist es, die Weihnachtsgaben für die Senioren des Altenstübles, der Tagespflegeeinrichtungen und der stationären Einrichtungen wieder aufzunehmen sowie die Zuschüsse für die Seniorennachmittage in den Teilorten. Daneben können auch die Kosten für die Parkausweise in der Tiefgarage für die Seniorengenossenschaft und die Sozialstation wieder finanziert werden. Der Gemeindestiftungsrat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Dem Haushaltsplan 2022 der Hospitalpflege Riedlingen einschließlich der Finanzplanung wird zugestimmt. 2. Weiterhin wird zugestimmt, dass auf die Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses über den Haushaltsplan verzichtet wird. 3. Der Wiedereinführung der Weihnachtsgabe an die Senioren und der Übernahme der Parkgebühren für die Seniorengenossenschaft und die Sozialstation wird zugestimmt. TOP 3: Mischzinssatz 2021 zur Anlagenverzinsung bei der Hospitalpflege Auf Anregung des Landratsamts Biberach und der GPA wird seit 1998 die Anlagenverzinsung auch bei der Hospitalpflege durchgeführt. Dementsprechend soll dabei auf den Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung zurückgegriffen werden. Der abgerundete Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals der Hospitalpflege beträgt 0,20%. Dieser Wert ergibt sich aus dem durchschnittlichen Zinssatz der letzten 10 Jahre für langfristige Geldanlagen. Da das Zinsniveau (im kurzfristigen Bereich) erheblichen Schwankungen unterliegt, sollte im Hinblick auf die Langfristigkeit des Anlagevermögens auch der Langfristigkeit Rechnung getragen werden. Zinsbetrachtungen für noch längere Zeiträume untermauern nicht nur den vorgeschlagenen Zinssatz, sie würden sogar einen noch höheren Zinssatz rechtfertigen. Der Gemeindestiftungsrat fasste einstimmig den Beschluss: Der Zinssatz für 2021 zur Anlagenkapitalverzinsung bei der Hospitalpflege wird auf 0,2 % festgesetzt. TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung Bürgermeister Schafft gab nichts bekannt. TOP 5: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Es lagen keine Anfragen vor. ______________________________________________________ Kunstkreis Mitgliederversammlung des Kunstkreises 84 Riedlingen Der Kunstkreis 84 Riedlingen lädt am Donnerstag, 28. April, 19 Uhr, zu seiner Mitgliederversammlung in den Gasthof „Rosengarten“ ein. Neben den Berichten des Vorsitzenden und der Vorstandsmitglieder zu bereits stattgefundenen und geplanten Kunstkreis-Aktivitäten stehen jene der Kassiererin und der Kassenprüfer an. Es muss die Wahl des gesamten Vorstandes vorgenommen werden. Der Verein zählt aktuell 110 Mitglieder. Vorsitzender Dr. Berthold Müller kann Ehrungen für vier 30-jährige und drei für 25-jährige Mitgliedschaften vornehmen. Es gelten die aktuellen Hygienevorschriften. ______________________________________________________ Schwäbischer Albverein e.V. Ortsgruppe Riedlingen Aufrichten des Maibaums Das Organisationsteam möchte nach der Corona- Pandemie wieder die Tradition des Maibaumaufstellens fortführen. Hierzu wird Material zum Kranzen benötigt. Wer Zweige von Buchs oder Thuja und / oder Tannenreisig erübrigen kann, möchte sich bitte bei Helmut Emrich, Tel: 07371-2541 melden. Sollte das Material abgeholt werden wird dies am 25.04. vormittags erfolgen. Ebenso werden Personen gebeten sich bei Herrn Emrich zu melden, die beim Kranzen, voraussichtlich vom 25.-27.04., helfen möchten. Es wird jede Hand gebraucht. Der Maibaum soll dann voraussichtlich am Spätnachmittag des 30. April aufgestellt werden. ______________________________________________________ Volkshochschule Volkshochschule Donau-Bussen e.V. R 1323 Beckenbodengymnastik Honorarkraft: Alisa Häfele Zeiten: 10 Abende, 03.05.2022 - 19.07.2022 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Ort: Gymnastikhalle, Johannes-Wagner-Str. 4, 88499 Riedlingen Preis: 52,00 € Beschreibung: Die drei Beckenbodenmuskelschichten die Großes leisten, werden mit einem Beckenboden-Training weiter gestärkt und geschützt. Sie geben den Bauchorganen Halt, sind für die Funktion der Körperöffnungen verantwortlich und haben einen Einfluss auf die Körperhaltung. Auch bei einer vorhandenen Beckenboden-Schwäche oder Erkrankung ist ein Beckenboden-Training sinnvoll. Es wirkt sich positiven auf die Beckenboden-Muskulatur aus und führt zu mehr Lebensqualität. Der Beckenbodengymnastik-Kurs ist für jedes Alter, jedes Geschlecht, Schwangere und für jede Person die ihrem Beckenboden die Fitness geben möchte die er verdient. Ein BeBo-Training kann frühestens 3-6 Monate nach der Geburt wahrgenommen werden. Bitte tragen Sie sportliche Kleidung und bringen Sie eine Decke oder Matte mit. Anmeldung bei der VHS Donau-Bussen e.V. Tel. 07371/7691 oder info@vhs-donau-bussen.de.
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