Gemeindeblätter

Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.

Magazine

Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.

Aufrufe
vor 3 Jahren

Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 20.01.2021

  • Text
  • Riedlingen
  • Einrichtungen
  • Januar
  • Veranstaltungen
  • Personen
  • Insbesondere
  • Stadt
  • Verordnung
  • Telefon
  • Mitteilungsblatt
  • Amtliches

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 3 /20 Mittwoch, 20. Januar 2021 | 14 Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich anmelden unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/veranstaltungen/ kalender/termindetails/endlager-info-veranstaltung/online-anmeldung/ ________________________________________________________ Mikrozensus 2021 - Start in Baden-Württemberg Kontaktlose Teilnahme über das Internet und Telefon möglich Am 11. Januar startet der Mikrozensus 2021. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55.000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein % der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten. Das Statistische Landesamt wird bei der Durchführung des Mikrozensus durch Erhebungsbeauftragte unterstützt. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder um Belange, welche die Gesundheit der Menschen betreffen. Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem % der Haushalte. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen von Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über 1 000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Berichtswoche. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für Meldungen wie »Abhängigkeit der Frauen von den Einkünften der Angehörigen gesunken« und »Die meisten Zuwanderungen nach Baden-Württemberg erfolgen aus EU-28-Staaten«. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Durch die Teilnahme am Mikrozensus tragen die Haushalte beispielsweise dazu bei, zu ermitteln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die Erwerbstätigkeit sowie das Einkommen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Baden-Württemberg haben. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Ab dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem Erhebungsbeauftragten versandt oder eingeworfen und enthält die Bitte, mit diesem Kontakt für ein Interview am Telefon aufzunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie können Interviews vor Ort mit den Erhebungsbeauftragten, wie bis 2020 üblich, aktuell nicht stattfinden. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papierform selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die keinen Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landesamt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des Amtes an. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. _________________________________________________________ ELR- Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg Bis zum 28. Februar müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen. Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 28. Februar 2021 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle sechzehnte Auswahlrunde bewerben. Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014 - 2020 bzw. 2021 - 2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen: Oberregierungsrätin Christine Braun-Nonnenmacher Referat 32 - Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung Telefon: 07071 757-3327 E-Mail: christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/ ________________________________________________________

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 3/20 Mittwoch, 20. Januar 2021 | 15 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verheiratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon einmal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw. de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung Nichtamtliche Mitteilungen Vereine Sehr geehrte Mitglieder der Conrad-Grafi-Musikschule e.V. Augrund der steigenden Infektionszahlen wurde auf die Mitgliederversammlung der Conrad-Graf-Musikschule verzichtet. Der Gesamtvorstand hat dem Haushaltsplan per E-Mail zugestimmt. Auf unserer Homepage www.conradgrafmusikschule.de finden Sie den Jahresabschluss 2019 und die Zahlen des Haushaltsplanes 2020. Zu gegebener Zeit werden wir wieder eine Versammlung abhalten. Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Unterlagen benötigen, können Sie sich gerne an das Büro der Musikschule wenden unter 07371-7612 oder unter info@conradgrafmusikschule.de. Gez. 1. Vorsitzender Werner Blank ________________________________________________________ Schwäbischer Albverein e.V. Ortsgruppe Riedlingen Wanderwoche 2021 Unter der Voraussetzung, dass Omnibusreisen ohne größere Beschränkungen wieder möglich sind, bietet die Ortsgruppe Riedlingen des Schwäbischen Albvereins e.V. im Jahr 2021 wieder eine Wanderwoche an. Diese führt vom 29.08. bis 05.09.2021 in den Naturpark Nordeifel/Hohes Venn mit Standquartier im Hotel Seemöwe in Simmerath-Einruhr. Aus Gründen der Planung und Reservierung ist für die Wanderwoche eine Anmeldung unter Zahlung von 300 €/Person für ein DZ und 330 €/Person für ein EZ bis spätestens 05.02.2021 auf das Konto IBAN: DE91 6545 0070 0000 4103 39, BIC: SBCRDE66XXX der Ortsgruppe Riedlingen bei der KSK Biberach zwingend erforderlich. Sollte die Wanderwoche wider Erwarten wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden, wird die überwiesene Anzahlung sofort zurückgezahlt. Weitere Informationen können Sie bei Helmut Emrich, Tel.: 07371-2541 oder E-Mail: info@albverein-riedlingen.de oder unter www.albverein-riedlingen.de/Neuigkeiten erhalten. Organisation und Sonstiges DRK Kreisverband Biberach Der DRK-Kreisverband stellt von analogem Funk auf Digitalfunk um. Bessere Kommunikation für die Retter Der DRK-Kreisverband stellt von analogem Funk auf Digitalfunk um. Das Rote Kreuz nutzt künftig eine andere Technologie zum Funken: Die Einsatzkräfte kommunizieren untereinander und mit der Leitstelle zukünftig über Digitalfunk. Der Kreisverband Biberach des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) stellt in den nächsten Monaten sukzessive die Systeme um. Die Integrierte Leitstelle in Biberach hat die Umrüstung bereits abgeschlossen. Der Digitalfunk soll viele Vorteile bringen. Rauschfrei klingt der neue Funk. „Glasklar, als stünde man im Raum“, so Edgar Quade, Leiter der Integrierten Leitstelle Biberach. Digitalfunk verbessert die Sprach- und Empfangsqualität, ist abhörsicher durch Verschlüsselung, und die Geräte verfügen über eine Notruffunktion. Beim DRK-Kreisverband Biberach werden die neuen Geräte derzeit flächendeckend im gesamten Kreis in Betrieb genommen und die Mitarbeiter geschult: „Die neue Technologie war ja schon lange im Gespräch“, sagt Michael Mutschler, Geschäftsführer beim DRK-Kreisverband und zuständig für den Rettungsdienst. „Wir freuen uns sehr, dass wir jetzt damit arbeiten können.“ In den kommenden Monaten sollen alle 27 Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und des Krankentransportes umgestellt werden: In jedes Fahrzeug wird ein Funkgerät fest eingebaut. Zusätzlich hat jedes Team ein Handfunkgerät, das am Gürtel getragen werden kann. Auch die ehrenamtlichen DRK-Kräfte im Kreis bekommen nach und nach neue Digitalfunk-Geräte, berichtet der stellvertretende Kreisbereitschaftsleiter Alexander Schirmer. „Die gemeinsame Technologie ist wichtig, damit Haupt- und Ehrenamt auch weiterhin eng verzahnt zusammenarbeiten können.“ Die Integrierte Leitstelle als Herz der Kommunikation ist bereit für diese Umstellung. Hier wurden die Weichen schon vor Jahren gestellt. Als die Integrierte Leitstelle 2019 nach ihrer umfassenden Modernisierung mit viel neuer Technologie an den Start ging, war der Digitalfunk vorbereitet und in die Systeme eingebunden. Per Richtfunk ist die Integrierte Leitstelle an das digitale Funknetz angebunden. Schritt für Schritt werden weitere Voraussetzungen geschaffen: In den nächsten Wochen werden die Anwenderinnen und Anwender geschult, teils online, in kleinen Kursen mit viel Abstand, stets corona-gerecht. Parallel waren erste Geräte im Probebetrieb unterwegs, um Erfahrungen zu sammeln. Das alte System wird vorerst nicht abgeschafft, sondern soll als Rückfallebene kurze Zeit parallel laufen: Weil noch nicht alle in der Region von analog auf digital umgestellt haben, muss sichergestellt sein, dass in der Übergangsphase weiterhin mit allen kommuniziert werden kann. Die neuen Handfunkgeräte bringen auch ein Plus an Sicherheit für die Rettungskräfte. Immer öfter sind die DRK-Kräfte im Einsatz Gefahren ausgesetzt, werden bedroht oder erleben Gewalt. Die neuen Funkgeräte sind daher mit einer Notruftaste ausgestattet. Sobald man diese Taste drückt, wird automatisch die nächste Leitstelle alarmiert. Eine Verbindung wird aufgebaut, ein Freisprech-Kontakt, für den man keine weiteren Tasten mehr bedienen muss. Im Alltag wird der Rettungsdienst mit der neuen Technologie besser arbeiten und schneller kommunizieren können. Tatsächlich hatten sich beim analogen Funk über die Jahre einige Schwächen gezeigt: schlechte Netzabdeckung gerade in ländlichen Gebieten, Funkstörungen bei bestimmten Wetterlagen, veraltete Technik und zwischenzeitlich auch ein Mangel an Ersatzteilen. All das soll nun bald der Vergangenheit angehören. Das neue Funknetz ist stabil und gilt als sehr gut. Die Polizei nutzt es bereits seit einigen Jahren. Digitalfunk ermöglicht vieles, was es bislang nicht gab: beispielsweise die Zusammenschaltung einzelner Nutzer zu Rufgruppen oder die

Isny aktuell

Laichinger Anzeiger

Leutkirch hat was

Montfort-Bote

Die kleine See-Post

Der Kißlegger

Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Laupheimer Anzeiger

Bürger- und Gästeinformation Bad Wurzach

Rottum Bote

Schwäbische Märkte (Süd)

Schwäbische Märkte (Nord)

KibiZZ