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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 20.01.2021

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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 20. Januar 2021 Nr. 3 / 32. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Landkreis Biberach Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen den, 14/15.01.2021 Landkreis Biberach Öffentliche Bekanntmachung Billigungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Vorentwurf Flächennutzungsplanfortschreibung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen Landkreis Biberach Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen hat am 31.01.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen hat am 16.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der Flächennutzungsplanfortschreibung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen, gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Frühzeitige Beteiligung Der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen, wird mit Begründung vom 16.12.2020, Umweltbericht vom 26.11.2020 mit Anlagen und Landschaftsplan vom 18.06.2020 mit Anlagen, von Montag, dem 25.01.2021 bis Freitag, dem 26.02.2021, öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe nachstehend. Innerhalb dieser Frist besteht bei der Stadtverwaltung Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Großer Sitzungssaal während der üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Seit Dienstag, den 02. November 2020, ist die Stadtverwaltung Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Großer Sitzungssaal für Besucher nur eingeschränkt geöffnet. Der Dienstbetrieb bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Flächennutzungsplan unter der Tel. Nr. 07371/ 183-0 möglich ist. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen des Bebauungsplans zusätzlich im Internet unter www. http://www.riedlingen.de/Flaechennutzungsplan+_FNP_.html einsehbar. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 26.02.2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen vorbringen oder schriftlich an die Stadtverwaltung Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Riedlingen Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Riedlingen, den 14.01.2021 Schafft, Verbandsvorsitzender 1,50 m 1,50 m Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! Wir sind weiterhin für Sie da Auch wenn unsere Ausstellungen geschlossen bleiben müssen, sind wir für Sie weiterhin für Planungsanfragen, Änderungswünsche, Bestellungen, Ersatzbedarf oder sonstige Fragen erreichbar unter: info@kwb-riedlingen.de oder 07371 909050 in Riedlingen info@kwb-badsaulgau.de oder 07581 2276 in Bad Saulgau

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