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Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 19. Mai 2021 Nr. 20 / 32. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung 2021 der Stadt Riedlingen Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Stadt Riedlingen für das Haushaltsjahr 2021 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22. März 2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushalt wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EURO 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 26.175.900 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 26.850.700 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo 1.1 und 1.2) von -674.800 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 406.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 406.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) von -268.800 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 24.370.600 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 24.497.200 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -126.600 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.202.300 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstägikeit von 10.742.100 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -7.539.800 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -7.666.400 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 207.200 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -207.200 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -7.873.600 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR ANZEIGE TRAUMKÜCHEN Küchen sind unsere Leidenschaft VOM PROFI: KWB der kompetente Küchenspezialist garantiert beste Beratung und Premium-Qualität Überzeugen Sie sich bei einem Besuch bei KWB CLICK in Riedlingen & MEET oder Bad Saulgau in IN BAD SAULGAU MÖGLICH! einer der schönsten Küchenausstellungen Oberschwabens. In Riedlingen sind wir telefonisch und per E-Mail erreichbar: info@kwb-riedlingen.de oder RIEDLINGEN 07371 909050 in Riedlingen BAD SAULGAU Gammertinger info@kwb-badsaulgau.de Str. 25/1 Paradiesstr. 27oder Tel. 07581 0 73 712276 - 9 09 05-0 in Bad Tel. Saulgau 0 75 81 - 22 76 www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de
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