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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 17.06.2020

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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 17. Juni 2020 Nr. 25 / 31. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Stadt Riedlingen Anmeldung zur Sommerferienbetreuung 2020 Für Kindergartenkinder Wie in den vergangenen Jahren bietet die Stadt Riedlingen in Absprache und Zusammenarbeit mit den kirchlichen Kindergärten während der Sommerferien 2020 wieder eine zweiwöchige Ferienbetreuung für Kinder im Alter von 3-6 Jahren an. Wenngleich eine besondere Situation durch das Corona-Virus entstanden ist, ist es auch wichtig, dass die Betreuungskräfte der Kindertageseinrichtungen einen Urlaubsblock im laufenden Kalenderjahr erhalten. Auf die Pfingstferien wurde bereits verzichtet. Die Urlaubszeit der städtischen Kindergarteneinrichtungen erstreckt sich über die Zeit von KW 33 bis KW 35. Das Angebot der Sommerferienbetreuung steht Familien aus Riedlingen und den Stadtteilen zur Verfügung sowie Kindern, deren Eltern in Riedlingen oder einem Teilort arbeiten. Für Kinder aus dem katholischen oder evangelischen Kindergarten findet die Ferienbetreuung in KW 32, 03.08.2020 – 07.08.2020 in den Städtischen Kindergärten Storchennest oder Regenbogen statt. Für Kinder aus den städtischen Einrichtungen findet die Ferienbetreuung in KW 35, 24.08.2020 – 28.08.2020 im katholischen oder evangelischen Kindergarten statt. Anmeldungen werden von den Kindergarteneinrichtungen entgegengenommen. Anmeldeschluss ist der 12.07.2020. __________________________________________________ Musikfestwochen Donau-Oberschwaben 2020 abgesagt Der Vorstand des Fördervereins Musikfestwochen Donau-Oberschwaben hat schweren Herzens den Musikfestwochen Donau-Oberschwaben 2020 Beschluss gefasst, alle für das Jahr 2020 geplanten Konzerte abzusagen. Donau-Oberschwaben Der Vorstand hält dies abgesagt für geboten, um die Musikfestwochen Gesundheit der Künstler und der Besucher wegen der Corona-Pandemie Vorstand zu des schützen. Fördervereins Einzige Musikfestwochen Ausnahme ist Donau-Oberschwaben das als Eröffnungskonzert hat Der schweren geplante Herzens Chorkonzert den Beschluss in Obermarchtal, gefasst, alle für das Jahr auf den 202025. geplanten Oktober Konzerte 2020 abzusagen. Der Vorstand hält dies für geboten, um die Gesundheit der Künstler und der verschoben Besucher wegen wird. der Der Corona-Pandemie Vorstand ist zuversichtlich, schützen. Einzige dass Ausnahme dieses Konzert ist das als trotz Eröffnungskonzert Corona stattfinden geplante Chorkonzert wird. in Obermarchtal, das auf den 25.Oktober 2020 verschoben wird. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass dieses Konzert trotz Corona stattfinden wird. Die Künstler ANZEIGE und die Verantwortlichen der Veranstaltungsorte wurden bereits vorab über die Absage informiert. Der künstlerische Leiter der Musikfestwochen Donau- Oberschwaben, Guntram Bumiller hat aber alles daran gesetzt, die für dieses Jahr verpflichteten Künstler und Veranstaltungsorte für die Musikfestwochen im kommenden Jahr zu verpflichten, so dass bereits jetzt das Grundgerüst für das Programm und die Veranstaltungsorte der Musikfestwochen Donau-Oberschwaben 2021 feststeht. Die diesjährige Absage ist sogar Ansporn, weitere Veranstaltungsorte zu gewinnen, so dass im kommenden Jahr die Musikfestwochen Donau- ■ fachliche und kostenlose Beratung Oberschwaben eine umso größere Attraktivität haben werden. Sobald die Termine mit den Künstlern feststehen, werden sie unter www.musikfestwochen.de ■ gründliche und individuelle Planung veröffentlicht. Alle weiteren Informationen finden Sie dort. ■ sehr gutes Preis- / Leistungsverhältnis Die Verantwortlichen des Fördervereins freuen sich jetzt schon auf die Musikfestwochen 2021 und den zahlreichen Besuch der Musikfreunde, und das nicht ■ große Auswahl an Musterküchen nur aus der Region Donau-Oberschwaben. Darüber hinaus ist natürlich jede Unterstützung durch Sponsoren und Werbung hilfreich, auch neue Mitglieder im Förderverein sind ebenfalls jederzeit herzlich willkommen. Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober in Obermarchtal und bei unseren Konzerten Die Künstler und die Verantwortlichen der Veranstaltungsorte wurden bereits vorab über die Absage informiert. Der künstlerische Leiter der Musikfestwochen Donau-Oberschwaben, Guntram Bumiller, hat aber alles daran gesetzt, die für dieses Jahr verpflichteten Künstler und Veranstaltungsorte für die Musikfestwochen im kommenden Jahr zu verpflichten, so dass bereits jetzt das Grundgerüst für das Programm und die Veranstaltungsorte der Musikfestwochen Donau-Oberschwaben 2021 feststeht. Die diesjährige Absage ist sogar Ansporn, weitere Veranstaltungsorte zu gewinnen, so dass im kommenden Jahr die Musikfestwochen Donau-Oberschwaben eine umso größere Attraktivität haben werden. Sobald die Termine mit den Künstlern feststehen, werden sie unter www.musikfestwochen. de veröffentlicht. Alle weiteren Informationen finden Sie dort. Die Verantwortlichen des Fördervereins freuen sich jetzt schon auf die Musikfestwochen 2021 und den zahlreichen Besuch der Musikfreunde, und das nicht nur aus der Region Donau-Oberschwaben. Darüber hinaus ist natürlich jede Unterstützung durch Sponsoren und Werbung hilfreich, auch neue Mitglieder im Förderverein sind ebenfalls jederzeit herzlich willkommen. Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober in Obermarchtal und bei unseren Konzerten 2021 begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund. ________________________________________________________ Coronavirus - Wesentliche Änderungen vom 09. Juni Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 10. Juni 2020, bzw. am Montag, den 15. Juni 2020, in Kraft. (Quelle: www.baden-wuerttemberg.de; Abruf 09.06.2020). • Bereits seit dem 9. Juni sind Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden wieder möglich. Die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen. • Die Corona-Verordnung des Landes wird mit Ausnahme des § 4a (Einrichtungen nach § 111a SGB V) bis einschließlich 30. Juni verlängert. § 4a tritt mit Ablauf des 14. Juni außer Kraft. • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen. • Bei Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Herzlich willkommen... in einer der schönsten Küchenausstellungen Oberschwabens! ■ preisgünstige Küchen-Einbaugeräte für den Ersatzbedarf Am Besten eine Küche von KWB! 2021 begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund. Riedlingen Gammertinger Str. 25/1 · Tel. 07371 / 90905-0 | Bad Saulgau Paradiesstr. 27 · Tel. 07581 / 2276

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