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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 17.02.2021

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 7 /20 Mittwoch, 17. Februar 2021 | 6 Erneute Absage Riedlinger Theatersommer 2021 – Verschiebung auf Sommer 2022 anvisiert Die Stadt Riedlingen sagt aufgrund der Corona-Pandemie den Riedlinger Theatersommer 2021 ab. Dieser hätte im Juli stattfinden sollen. Der Kooperationspartner Theater Lindenhof, die ehrenamtlichen Mitwirkenden sowie die Stadt als Veranstalter fassen eine Verschiebung um ein weiteres Jahr auf den Sommer 2022 ins Auge. Bereits im April 2020 hatte sich die Stadt coronabedingt dazu entschlossen, den Riedlinger Theatersommer um ein Jahr zu verschieben. Bürgermeister Marcus Schafft bedauert: „Wir haben uns als Veranstalter die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die aktuelle Lage lässt jedoch keine hinreichend sicheren Planungen für die nächsten Monate im Bereich Kultur zu. Auch im Sommer ist noch mit deutlichen Einschränkungen und Auflagen sowohl für den Probebetrieb als auch für die Aufführungen zu rechnen. Es ist eine Vernunftsentscheidung. Die Veranstaltung lebt vom euphorischen Miteinander, welches wir dann im Jahr 2022 wieder gemeinsam genießen können.“ Auch das Produktionsteam Ehrenamt, Andrea Traub und Roland Uhl, sprechen sich für eine erneute Verschiebung der Aufführungen aus: „Ursprünglich war angedacht nach der Fasnet mit den Proben zu beginnen. Die derzeitigen Corona-Regeln machen dies nicht möglich. Wann wieder Theater gespielt werden darf, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Umso später mit den Proben begonnen wird, umso schwieriger gestaltet es sich die Aufführungstermine überhaupt noch halten zu können.“ Christian Burmeister-van Dülmen vom Theater Lindenhof blickt zuversichtlich auf eine Aufführung des Stücks „Donaustrand und Meeresrauschen“ in 2022: „Solch ein von ehrenamtlichen Schauspielern getragenes Event lebt von der Gemeinschaft und der berauschenden Stimmung untereinander. Wir freuen uns den Riedlinger Theatersommer mit viel Energie und Freude im kommenden Jahr anzupacken.“ Sofern sich die Pandemie im Sommer abschwächt, strebt das Theater Lindenhof an, die coronataugliche Jubiläumsproduktion „Der eingebildete Kranke“ in schwäbischer Fassung in Riedlingen aufzuführen. Das weitere Infektionsgeschehen bleibt abzuwarten. Die Stadt Riedlingen veranstaltet in Kooperation mit dem Theater Lindenhof aus Melchingen den Riedlinger Theatersommer. Der Theater Lindenhof ist verantwortlich für die künstlerische Umsetzung des Bürgerprojektes, bei dem viele Bürgerinnen und Bürger aus Riedlingen und Umgebung in die Theaterrollen schlüpfen. Der Riedlinger Theatersommer fand bereits 2016 und 2017 statt. Ein Event der besonderen Art, welches das Publikum begeistert. _________________________________________________________ Riedlinger Kindertageseinrichtungen – Fasnet in der Notbetreuung und zu Hause In der Notbetreuung wurde in der vergangenen Woche am Glombiga so gut es geht Fasnet gefeiert, mit Verkleidung, Kasperletheater und selbstgestellten Narrenbäumen. Aber auch die Kinder zu Hause haben ein bisschen Fasnetsstimmung geschickt bekommen: Die Erzieherinnen und Erzieher haben für ihre Gruppen ganz tolle, bunte Briefe mit vielen Anleitungen und Material zum Malen und Basteln (z.B. Clowns als Fensterbilder oder Schablonen für Tiermasken, Fingerspiele und Tischdekoration,...) zusammengestellt und ausgetragen. In dieser Zeit Fasnetspost für die Kinder zu Hause sind sogar aus der Distanz kreative Gemeinschaftswerke entstanden, wie etwa ein gemeinsames Fasnetsfenster in Neufra, ein Freundschaftsstab in Grüningen oder eine Wimpelkette in Pflummern. Außerdem bekommen alle Familien weiterhin täglich eine „Kindi-Post“ mit vielen Spiel- und Bastelideen per E-Mail geschickt, welche die Zeit zu Hause etwas verkürzen und Impulse für die Entwicklung der Kinder geben sollen. Somit hoffen wir, dass Sie auch zu Hause regelmäßig ein freudiges Lachen Ihrer Kinder vernehmen und weiter durchhalten, bis eine Öffnung der Kindertagesstätten von der Politik verantwortet werden kann. Die Kindertageseinrichtungen sind seit etwa Fasnetsfenster des Kindergarten Neufra zwei Monaten geschlossen und wir können den Tag kaum erwarten, an dem wir unsere Türen wieder für alle Kinder öffnen können. Den Kindern, aber auch den Erzieherinnen und Erziehern, die im Homeoffice z.B. Leitfäden und Handlungskonzepte für die pädagogische Arbeit entwickeln, fehlt das gemeinsame, bunte Treiben in den Kindergärten – gerade in der Fasnetszeit. Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit und ihren Einsatz, in der Notbetreuung sowie von zu Hause. Außerdem möchten wir hiermit alle Familien grüßen und herzlich Danke sagen: Danke für Ihr Vertrauen, Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Herzliche Grüße von den städtischen Kindergärten, bleiben Sie gesund! Nichtamtliche Mitteilungen Vereine Katholischer Deutscher Frauenbund Riedlingen Begegnungstag des KDFB Aufgrund der aktuellen Corona-Situation kann der von uns geplante Begegnungstag am 10. März 2021 nicht durchgeführt werden. Nach derzeitigem Stand wird der Begegnungstag dann im Jahr 2022 nachgeholt. Für unseren Bereich sind dann wieder turnusmäßig die Bad Buchauer KDFB-Frauen an der Reihe. Wir wünschen allen weiterhin beste Gesundheit und alles Gute bis wieder gemeinsame Treffen möglich sind. Das Team des KDFB Zweigverein Riedlingen _________________________________________________________ Volkshochschule VHS-Programm Sommersemester 2021 Das Programmheft der VHS für das Sommersemester erscheint am Freitag, 19. Februar 2021. Es ist dann erhältlich in der VHS-Geschäftsstelle, St. Gerhard Straße 1, in den Rathäusern, Banken und Geschäften der Stadt Riedlingen und den Umlandgemeinden. Im Internet wird das Programm unter www.vhs-donau-bussen.de ebenfalls am 19.02. veröffentlicht. Anmeldungen sind möglich über die Homepage der VHS www. vhs-donau-bussen.de oder telefonisch täglich von 9.00-12.00 Uhr unter der Telefonnummer 07371/7691. _________________________________________________________

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 7/20 Mittwoch, 17. Februar 2021 | 7 Organisation und Sonstiges Das Landratsamt informiert: Corona Nächtliche Ausgangsbeschränkung für den Landkreis Biberach ab Freitag, 12. Februar 2021 Mit Wirkung vom heutigen Donnerstag (11. Februar 2021) hat die Landesregierung die landesweiten Ausgangbeschränkungen aufgehoben. Damit setzt das Land das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 8. Februar 2021 um. Gleichzeitig wurden die Gesundheitsämter der Landkreise über einen Erlass angewiesen, eine Ausgangsbeschränkung für die Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr unter gewissen Voraussetzungen per Allgemeinverfügung umzusetzen. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in der Zeit nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Folgende Voraussetzungen müssen demnach im Landkreis gegeben sein: • In einem Stadt- oder Landkreis wurde der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten, • es besteht bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus und • es liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor. Die Voraussetzungen für den Landkreis Biberach sind momentan gegeben. Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Gesundheitsamtes dazu: „Wir haben im Landkreis Biberach immer noch eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 70. Dabei beobachten wir, dass sich die Zahlen nicht auf größere Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen zurückführen lassen, sondern es sich größtenteils um Infektionsketten in allen Lebenswelten handelt. Dementsprechend handelt es sich im Landkreis um ein diffuses Infektionsgeschehen“. Das Landratsamt hat deshalb am Donnerstag, 11. Februar 2021 die Allgemeinverfügung erlassen und veröffentlicht. „Die aktuelle Lage im Landkreis lässt uns momentan leider keine andere Möglichkeit, als die Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu erlassen. Wir haben das heute Vormittag auch bereits in einer Videokonferenz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern besprochen und abgestimmt. Wir hoffen, dass wir mithilfe der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Inzidenz in den kommenden Tagen und Wochen weiter senken können. Ich kann Sie daher nur alle bitten, halten Sie sich an die geltenden Regeln.“, appelliert Landrat Dr. Heiko Schmid. Die Allgemeinverfügung gilt im Landkreis Biberach ab Freitag, 12. Februar, 0 Uhr. Sie wurde vorerst bis 21. Februar 2021 befristet. Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert mindestens drei Tage in Folge unter 50/100.000 Einwohnern liegt, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben. Für die Feststellung des Überschreitens der Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes zugrunde zu legen. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter www.biberach.de abrufbar. _________________________________________________________ Das Landratsamt informiert: Freiwillige Helfer für Corona-Schnelltests in Pflegeheimen gesucht Seit mehr als zwei Wochen unterstützen Bundeswehrsoldaten im Landkreis Biberach Pflegeheime bei der Durchführung von Corona-Schnelltests. Der Einsatz ist befristet. Deshalb sollen freiwillige Helferinnen und Helfer nachfolgen und die Einrichtungen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen. Gesucht werden Personen, die gewissenhaft arbeiten, kommunikationsfähig sind und ein gutes Einfühlungsvermögen haben. Geeignet sind Personen aus medizinischen, pflegerischen und sonstigen Heilberufen oder mit einer sozialen Ausbildung. Es können sich auch Personen ohne medizinische Vorbildung melden. Getestet werden Besucher und Mitarbeiter, aber auch Handwerker oder Seelsorger, die in die Einrichtung kommen. Mit den Tests sollen die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel und auch das Ministerium für Soziales und Integration haben in Aufrufen um Freiwillige geworben. Die Bundesagentur für Arbeit koordiniert die Meldungen der Freiwilligen bundesweit. Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich bitte bei der Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 555532 (gebührenfrei, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr). Das eigentliche Auswahlverfahren und die Einstellung erfolgen durch die jeweilige Pflegeeinrichtung. Für den Einsatz wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Vor dem Einsatz erfolgt eine Schulung und in der jeweiligen Einrichtung eine Einweisung vor Ort. Selbstverständlich können sich Interessierte auch direkt bei den Pflegeeinrichtungen melden und informieren. Nähere Informationen auch unter: https://www.arbeitsagentur.de/ corona-testhilfe _________________________________________________________ Das Landratsamt – Landwirtschaftsamt informiert: Stickstoffbodenproben 2021 (Nmin-Untersuchung) Aus zwei Gründen sollten Landwirte nur genau bemessen mit Stickstoff düngen: Erstens ist Stickstoff teuer. Zweitens: Wird zu viel gedüngt, besteht die Gefahr, dass Nitrat ins Grundwasser gelangt, bei Nährstoffmangel kann es zu Ertragseinbußen kommen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie viel Stickstoff im Boden vorhanden ist, bevor gedüngt wird. Der Stickstoffgehalt im Boden wird durch die Witterung im Winter, die Bodenverhältnisse und die Vorfrucht beeinflusst. Um zuverlässige Informationen über die Stickstoffversorgung zu erhalten, ist eine Untersuchung über den im Boden bereits mineralisierten Stickstoff notwendig (Nmin-Untersuchung). Laut neuer Düngeverordnung muss der Betriebsinhaber vor dem Düngen für jede Bewirtschaftungseinheit den Düngebedarf berechnen. Die Düngebedarfsberechnung erfolgt am besten an Hand der Werte der eigenen Nmin-Proben. Daher empfiehlt das Landwirtschaftsamt allen Landwirten, Nmin-Proben zu ziehen oder ziehen zu lassen. Für Landwirte, deren Flächen in Wasserschutzgebieten ausgleichsberechtigt sind, ist das Ziehen der Bodenproben Pflicht. Kann ein Landwirt bei einer Kontrolle keine Probeergebnisse vorlegen, wird die Ausgleichsleistung nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) nicht gewährt. Ab 2021 ist eine Bodenprobe zur Ermittlung des im Boden verfügbaren Stickstoffs außerdem in Nitratgebieten nach § 13a DüV („rote Gebiete“) vorgeschrieben. Die Probenahme ist für jeden Schlag beziehungsweise jede Bewirtschaftungseinheit vorgeschrieben, außer auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutter. Die Abgrenzung der „roten Gebiete“ hat sich zum 1. Januar 2021 geändert. Die aktuelle Abgrenzung kann über www.lel-maps.de à Pflanzliche Erzeugung à Nitratgebiete / Eutrophierte Gebiete eingesehen werden. Das beauftragte Labor liefert dem Landwirt mit dem Ergebnis eine Düngebedarfsberechnung. Der Probenahmezeitraum ist begrenzt. Die Beprobung der Winterungen ist vom 1. Februar bis zum 30. April, der Sommerungen vom 15. Februar bis 30. April, von Kartoffeln vom 15. Februar bis 15. Juni und von Mais vom 15. März bis 30. Juni möglich. Es ist darauf zu achten, dass die Bodenprobe erst kurz vor der ersten Düngungsmaßnahme gezogen wird. In Wasserschutzgebieten ist bei Mais die späte Nmin-Methode im Vier-Blatt-Stadium des Mais vorgeschrieben, der Beprobungs-zeitraum ist hier vom 30. April bis 30. Juni. An folgenden Sammelstellen können die Proben abgegeben werden: Biberach, Laupheim, Riedlingen, Uttenweiler und Erolzheim: bei der jeweiligen BayWa AG;

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