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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 7 /2022 Mittwoch, 16. Februar 2022 | 4 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 16.12.2021 vorgelegt. Das Landratsamt hat am 20.01.2022 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Verbandsversammlung über die Feststellung des Haushaltsplans des Interkommunalen Gewerbe und Industrieparks Donau-Bussen für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 121 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt am 20.01.2022 genehmigt: Den in § 2 der Haushaltssatzung von der Verbandsversammlung beschlossenen Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 1.802.000 Euro gemäß § 87 Abs. 2 GemO. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (§ 87 Abs. 3 GemO). Der Zweckverband Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Donau-Bussen befindet sich derzeit noch in der Aufbauphase. Die anstehenden Investitionen in den Erwerb von Grundstücken und Ökopunkten sowie die Herstellung von Infrastruktur sollten über Kredite erfolgen. Die Verschuldung soll bis Ende 2025 planmäßig rund 6,5 Mio. EUR betragen. Der Haushaltsplan ist mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an 7 Tagen öffentlich auszulegen (§ 81 Abs. 3 GemO). Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.02.2022 bis 25.02.2022 im Rathaus Riedlingen, Großer Sitzungssaal, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind. Riedlingen, den 04.02.2022 Gez. Marcus Schafft Verbandsvorsitzender Stadt Riedlingen Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2022 TOP 1: Haushaltsplan 2022 der Stadt Riedlingen einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk Nachdem in der letzten Sitzung die Anträge zum Haushalt seitens der Fraktionen des Gemeindetrats eingebracht wurden, hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans entsprechend angepasst. Im Vergleich zum Entwurf aus der Sitzung vom 24.01.2022 wurde lediglich der Antrag aus dem Gemeinderat zur Bezuschussung der Weihnachtsbeleuchtung in der Altstadt eingearbeitet. Die verschiedenen Anträge wurden zur Abstimmung gestellt und sind im Folgenden aufgeführt: Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Geldmittelzufluss 2021 aus Schlüsselzuweisungen (BüL) Die BüL beantragt, diese zusätzlichen Mittel bei den Einnahmen im ordentlichen Ergebnishaushalt nicht durch zusätzliche Wünsche zu verausgaben, sondern diese liquiden Eigenmittel als Rückstellungen für Verbindlichkeiten künftiger Haushalte auszuweisen und die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für 2022 entsprechend dem Plan der Haushaltseinbringung vom 06.12.2021 vorzunehmen. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Gartenschau Die BüL erwartet von der Verwaltung, dass das mit der Planung der Gartenschau beauftragte Planungsbüro Senner noch vor der Haushaltseinbringung 2023 eine Kostenübersicht über Maßnahmen und Prioritäten zur Gartenschau vorlegt. Begleitet von der Stadtverwaltung mit einem schlüssigen Verkehrskonzept, das zu den umzusetzenden Maßnahmen passt und eine umwelt- und bürgergerechte Verkehrslenkung erkennen lässt. Der Gemeinderat fasste mit 12 Ja-Stimmen, bei vier Nein-Stimmen und vier Enthaltungen den Beschluss: Barrierefreies Wohnen für Senioren (BüL) Die BüL beantragt im Haushaltsjahr 2022 durch die Verwaltung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen es sich wirtschaftlich darstellen lässt, bei einem Teil der in der Zwiefalter Straße im Eigentum der Hospitalpflege befindlichen Gebäude über Sanierung oder Geschosswohnungsbau mit kleineren Wohnungen, der Nachfrage nach barrierefreiem Wohnen nachzukommen. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: Weihnachtsbeleuchtung Die Mtg! beantragt zur Förderung der Weihnachtsbeleuchtung in der Altstadt das Engagement der Bürger mit € 10.000 im Haushalt 2022 zu unterstützen. Die detaillierten Rahmenbedingungen dieser Fördermaßnahme werden separat im GR entschieden. Der GR könnte sich beispielsweise einen einmaligen Investitionszuschuss für energiesparende LED-Beleuchtung oder eine Energiekostenpauschale vorstellen. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: Gebäudebestand Der Gemeinderat beantragt, den Gebäudebestand der Stadt Riedlingen wie folgt zu prüfen und zu bewerten. Dabei sind vorhandene Aufzeichnungen lediglich zu ergänzen: Aufstellung aller Gebäude nach Kosten, Nutzung / Verwendung, geplante Umnutzungen, Mieten, Bedeutung etc. um ein Gesamtbild zu erhalten Definition / Klassifizierung zwischen Stadtverwaltung und GR um, • dauerhaft benötigte • aktuell noch benötigte • nicht mehr benötigte Liegenschaften zu bewerten. Ziel: Veräußerung nicht mehr benötigter Liegenschaften über GR Beschluss herbeiführen. Das Prozedere erfolgt in Abstimmung mit den Fraktionssprechern. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Projektgruppen Es wird durch den Bürgermeister gemeinsam mit den Fraktionssprechern ein Verfahren festgelegt, in dem die folgenden Themen bearbeitet werden: Feuerwehr, Digitalisierung, Facility Management, Betriebshöfe, Kindergarten (Bildung und Betreuung) sowie Verwaltung.
Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 7/2022 Mittwoch, 16. Februar 2022 | 5 Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Haushalt gesamt 1. Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan samt Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit den zuvor beschlossenen Anpassungen in vorgelegter Form zu. 2. Den Anlagen samt Stellenplan zum Haushaltsplan 2022 wird zugestimmt. 3. Dem Wirtschaftsplan 2022 einschl. Investitionsprogramm des Wasserwerks Riedlingen wird zugestimmt. 4. Dem Wirtschaftsplan 2022 einschl. Investitionsprogramm des Abwasserwerks Riedlingen wird zugestimmt. 5. Die Verwaltung reicht den Haushaltsplan 2022 samt Haushaltssatzung und Wirtschaftsplänen zur Genehmigung beim Landratsamt Biberach ein. 6. Nach erfolgter Genehmigung wird die Haushaltssatzung 2022 öffentlich bekannt gemacht. 7. Beim Produkt 4140 Kostenstelle 414001 mit dem Sperrvermerk der Investitionsnummer B-4140-002 „Ambulantes medizinisches Dienstleistungszentrum“ wird ein Betrag in Höhe von 50.000 € zur Bewirtschaftung freigegeben, um die Planung bis zur Entscheidungsreife fortzusetzen. TOP 2: Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vom 24.01.2022 Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 24.01.2022 folgenden Beschluss: Sanierungsgebiet „Weilerstraße - Zentrum/Mühlvorstadt“ Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung Der Gemeinderat fasste den Beschluss: Dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit einer Zuschusshöhe von maximal 40.000 € wird zugestimmt. TOP 3: Bekanntgaben der Verwaltung Antwort der Verwaltung auf die Anfrage einer Stadträtin aus der Sitzung am 24.01.2022 Eine Stadträtin stellte in der letzten Sitzung des Gemeinderats eine Anfrage zum Sachstand verschiedener Projekte in Riedlingen. Die Verwaltung gab den aktuellen Stand bekannt: a) Stadthallenareal: Es sei inzwischen der Vorentwurf einer Studie zum weiteren Vorgehen eingegangen. Dies werde aktuell mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt. Im Anschluss werde man dies dem Gemeinderat vorstellen. b) Mohrenscheuer: Die Mohrenscheuer sei Teil der diesjährigen, im Herbst stattfindenden Fachwerktriennale. In diesem Rahmen erfolge eine öffentliche Vorstellung. Sobald eine genehmigte Planung vorliege, wolle man dies dem Gemeinderat noch vorstellen lassen. c) Jugendmusikschule: Hier könne kein neuer Sachstand gegeben werden, da man selbst noch nicht absehe, in welche Richtung sich dies weiter entwickle. d) Industriegebiet B 311: Hier sei eine entsprechende Veräußerung erfolgt. Weitere Fragen seien mit der Erwerberfirma zu klären. Die Stadträtin, welche in der letzten Sitzung die Fragen gestellt hatte, erklärte, es gehe ihr vor allem darum, dass die Verwaltung den Gemeinderat zeitnah informiere, wenn man sich in entsprechenden Verhandlungen befinde. Es dürften nicht erst Fakten geschaffen werden. Vielmehr wäre es zeit- und kostensparend, den Rat frühzeitig einzubinden. Die Verwaltung entgegnete, sie habe keine Fakten am Gemeinderat vorbei geschaffen. Generell stehe man gern für Erörterungen und Gespräche bereit. Die Stadträtin erwiderte, an der Angelegenheit Hornbach/Selg habe die Verwaltung lange gearbeitet. Der Rat habe vom Erwerb des Geländes gewusst, aber von den Verhandlungen und deren Richtung habe man spät erfahren. Die Verwaltung bemerkte, dies sei ein von einem Dritten betriebenes Verfahren. Wenn dieser selbst es ruhen lasse, passiere auch nichts. TOP 4: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes a) Stadthallenareal - Beteiligung des Gemeinderats am Verfahren Ein Stadtrat bat im unter TOP 3 a) genannten Fall „Stadthallenareal“ darum, den Gemeinderat frühzeitig einzubinden, d.h. nicht erst nach Abstimmung mit Landesdenkmalamt. Am besten solle dies schon in der nächsten Sitzung geschehen. Die Verwaltung sicherte Prüfung der Anfrage zu. b) Gebühren für Anmietung städtischer Räumlichkeiten Ein Stadtrat berichtete, dass er aus der Bürgerschaft angesprochen hinsichtlich der Vermietung städtischer Einrichtungen angesprochen wurde. Sollten insbesondere die Hallenmieten so erhöht werden, wie es anscheinend geplant sei, würden sich Veranstalter überlegen, ob bestimmte Veranstaltungen noch sinnvoll seien. Gerade bei Jugendveranstaltungen müsse man mit viel Bedacht bei möglichen Gebührenerhöhungen vorzugehen. Die Verwaltung verwies auf die Systematik der Vereinsförderrichtlinie. Ein Schwerpunkt liege auch auf der Jugendarbeit. Derselbe Fall wie zuvor beschrieben sei bereits an die Verwaltung herangetragen worden. Ein anderer Stadtrat bemerkte, man hätte besser Vereinsförderrichtlinie und Gebührensatzung gleichzeitig beschließen können, um Verwerfungen zu vermeiden. Dies hätte wohl zu höherer Akzeptanz geführt. Die Verwaltung antwortete, man habe die Möglichkeit, unbillige Härten sinnvoll auszugleichen. So komme man in den Dialog. c) Regelmäßige Information des Gemeindrats über aktuelle Themen Ein Stadtrat bat um regelmäßige Information des Gemeindrats über aktuelle Themen, etwa beim Steinbruch. Solche Informationen seien auch bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten üblich. Die Verwaltung verwies darauf, dass viele Themen, etwa der Steinbruch, sehr langfristig laufen. Verschiedene Ansätze seien über die Jahre diskutiert worden; am Ende habe sich dort Wohnbebauung herauskristallisiert. Speziell am Steinbruch gehöre der Stadt zudem nicht die gesamte Fläche. Auch könne man Themen erst in den Rat geben, wenn sie entscheidungsreif seien. d) Corona: Anwendung der Regelungen in der Gastronomie / Spaziergänge Ein Stadtrat bemerkte, er sei zuletzt von einem Gastronomen hinsichtlich der Corona-Kontrollen angesprochen worden. Ihn interessierte, ob Vorgaben der Stadt existierten, wer wann kontrolliert werde. Auch solle man am Marktplatz montags beobachten, ob dort die Abstände und die Maskenpflicht kontrolliert werden. Die Verwaltung erklärte, es gehe bei der ersten Frage um ein konkretes Prüfverfahren Ende 2021. Anlass sei der Wunsch des Landes gewesen, flächendeckend zu prüfen und mit Nachdruck deutlich zu machen, dass die Corona-Regeln einzuhalten sind. Dem sei man nachgekommen, wie andere Behörden auch. Ordnungswidrigkeiten habe man der Fachbehörde zur Weiterbearbeitung zugeleitet. Generell werde in Riedlingen verantwortlich mit Corona umgegangen; die Verwaltung werde hier beratend tätig. Als lokale Gesellschaft müsse man auch bei unterschiedlichen Ansichten aktiv miteinander im Gespräch bleiben. Wechselseitige Ausgrenzung sei nicht sinnvoll. Gleichwohl könne man ungenehmigte Demonstrationen weder nachvollziehen noch gutheißen. Bürgermeister Schafft merkte zudem an, er sei kein „Spaziergänger“. e) Altstadt / Innenstadt - Quartiersentwicklung Eine Stadträtin beklagte, dass in diesem Jahr noch ein Geschäft um den Stock schließe. Man müsse sich daher über eine Quartiersentwicklung im Bereich Altstadt / Innenstadt unterhalten, auch abseits des Formats Lebendige Altstadt. Darauf habe sie schon mehrfach hingewiesen. Ihres Wissen gebe es teilweise keinen Bebauungsplan, obwohl es wichtig wäre, einen solchen zu erarbeiten. Die Verwaltung erwiderte, es gebe sowohl einen Bebauungsplan „Historische Innenstadt“ als auch festgelegte Richtlinien, etwa zur Stadtsanierung. Zudem gebe es wirtschaftliche Hilfe für diejenigen, die ihre Immobilien in Ordnung bringen wollen. Die Schwierigkeiten der Altstadt seien bekannt. Im Wesentlichen habe dies mit der Größe der Liegenschaften zu tun. Auch veränderten sich individuelle Erwerbsbiografien. Man gehe das Thema gleichwohl mit hohem ehrenamtlichem Engagement im Rahmen der Lebendigen Altstadt mit einer langfristigen Perspektive und
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