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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 16.02.2022

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 7 /2022 Mittwoch, 16. Februar 2022 | 2 RATHAUS RIEDLINGEN Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und tragen Sie eine FFP2-Maske! Mo. – Do. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12:30 Uhr Telefon 07371/183-0 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und tragen Sie eine FFP2-Maske! Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.00 - 20.00 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39 Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: Di. 14.30 - 19.00 Uhr, Mi. 14.30 - 17.00 Uhr, Do. 14.30 - 18.00 Uhr, Fr. 10.00 - 13.00 Uhr. Auch in den Ferien und an Brückentagen. Am Faschingsdienstag, 24. und 31. Dezember geschlossen. Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Freitag und Samstag 15 bis 17 Uhr, Sonntag von 14 bis 17 Uhr Führungen nach telefonischer Vereinbarung 07371 909633. Hallenbad Tel. 9662619; Di. 17 - 21.30 Uhr, Fr. 19.30 - 21.30 Uhr, Sa. 13 - 19 Uhr, So. 12 - 18 Uhr Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln. Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Restmüllabfuhr Mittwoch, 23.02.2022 (Mülltonne) Restmüllabfuhr Mittwoch, 23.02.2022 (1.100 l Container) Papierabfuhr Dienstag, 01.03.2022 Gelber Sack Mittwoch, 02.03.2022 Grüngut Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März – Nov.: Mittwoch, 16 – 19 Uhr, Samstag, 11 – 14 Uhr; Dez. – Feb.: Samstag 11 – 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße; Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus; Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr, Di./Do. 13 – 17 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Wasserversorgung Riedlingen 07371/183-26 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 SONSTIGE - TELEFONISCH ERREICHBAR Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Wegescheiderhaus, Lange Straße 19 Sozialer Dienst, Telefon 07351/52 6233; Fax 07351/52 6147 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Tagespflege: 07371/9538349, Riedlingen, Zwiefalter Str. 17/1 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/9297542 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): geöffnet: Samstag 11.00 - 12.00 Uhr Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 0 73 73 / 92 16 504, Mobil 0 151 / 12 13 16 34 Freundeskreis Freunde für Fremde Ansprechpartner: Tel. 07371/12560 ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: 0180 / 1929343 Augenärztlicher Notdienst: 0180 / 1929350 Zahnärztlicher Notdienst: 01805 / 911650 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen lmpressum Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: cbarth@riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 7/2022 Mittwoch, 16. Februar 2022 | 3 T a g e s o r d n u n g Amtliche Bekanntmachungen Stadt Riedlingen Am Montag, 21. Februar 2022, findet um 18:00 Uhr in der Stadthalle in Riedlingen eine Sitzung des Gemeinderates der Stadt Riedlingen statt. 1. Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen in den städtischen Kindertageseinrichtungen 2. Bekanntgaben der Verwaltung 3. Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Wir laden die Bürgerinnen und Bürger zu dieser Sitzung ein. Die Beratungsunterlagen für die öffentliche Sitzung liegen im Sitzungssaal aus. Riedlingen, 10.02.2022 gez. Schafft Bürgermeister _______________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Donau-Bussen Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes IGI DoBu für das Haushaltsjahr 2022 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 9.12.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 180.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -427.850 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -247.850 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis* (Summe aus 1.3 und 1.6) von -247.850 * Das veranschlagte Gesamtergebnis wird durch die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen. 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 180.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -432.015 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -252.015 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 86.750 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.047.300 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.960.550 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -2.212.565 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.802.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 95.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 1.707.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts* (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -505.565 * Der voraussichtliche Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres beträgt 643.908 EUR. § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.802.000,00 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag wird festgesetzt auf 0,00 EUR. § 5 Verbands- und Kapitalumlage Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf 180.000,00 EUR und die Kapitalumlage wird festgesetzt auf 86.750,00 EUR. Der Finanzbedarf ist durch die Mitglieder wie folgt zu erbringen: Nr. Mitglied Anteil in % Verbandsumlage Kapitalumlage in EUR in EUR 1. Stadt Riedlingen 20,0 36.000,00 17.350,00 2. Gemeinde Altheim 10,0 18.000,00 8.675,00 3. Gemeinde Dürmentingen 10,0 18.000,00 8.675,00 4. Gemeinde Ertingen 20,0 36.000,00 17.350,00 5. Gemeinde Langenenslingen 10,0 18.000,00 8.675,00 6. Gemeinde Unlingen 10,0 18.000,00 8.675,00 7. Gemeinde Uttenweiler 10,0 18.000,00 8.675,00 8. Gemeinde Zwiefalten 10,0 18.000,00 8.675,00 Summen 180.000,00 86.750,00 § 6 Planabweichungen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 84 GemO gelten bis zu 5 % der Summe der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Summe der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Gesamtinvestitionen als unerheblich. In diesen Fällen wird der Verbandsvorsitzende ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Mehraufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. Mehrauszahlungen (Finanzhaushalt), die durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge bzw. Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen gedeckt sind, gelten nicht als überplanmäßig gemäß § 84 GemO. § 7 Nachtragshaushaltssatzung Eine Nachtragshaushaltssatzung wird erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder beim Sonderergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich vergrößert und dies nicht durch Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden kann. Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne des § 82 Abs. 2 GemO wird auf 10 % des veranschlagten Gesamtbetrags der ordentlichen Aufwendungen oder ordentlichen Auszahlungen (Ergebnishaushalt) festgesetzt.

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