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Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 15. Dezember 2021 Nr. 50 / 32. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Stadt Riedlingen AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Rechtsbehelfsbelehrung: Landkreis Biberach Stadt Riedlingen Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Landkreis Biberach nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch Allgemeinverfügung ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, einzulegen. Zur Umbenennung der Straße „Auf der Klinge“ in „Spitalstraße“ sowie die Benennung der Allgemeinverfügung Zufahrt beim Ambulanten Zur Umbenennung der Straße „Auf der Klinge“ in „Spitalstraße“ Gegen die Anordnung des Sofortvollzugs kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Verwal- Medizinischen Dienstleistungszentrum in „Am Spitalplatz“ sowie die Benennung der Zufahrt beim Ambulanten Medizinischen 1. Aufgrund von § 5 Dienstleistungszentrum Abs. 4 der Gemeindeordnung „Am Spitalplatz“ Baden-Württemberg und des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.12.2021 antragt werden. tungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen, be- 1. wird Aufgrund in Riedlingen von § 5 die Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.12.2021 wird in Riedlingen die Riedlingen, 15.12.2021 Umbenennung der Straße „Auf der Klinge“ in „Spitalstraße“ sowie Umbenennung die Benennung der Straße der Zufahrt „Auf der beim Klinge“ Ambulanten in „Spitalstraße“ sowie Schafft die Medizinischen Benennung Dienstleistungszentrum der Zufahrt beim Ambulanten in „Am Spitalplatz“ Medizinischen Bürgermeister Dienstleistungszentrum in „Am Spitalplatz“ mit Wirkung zum 1. März 2022 verfügt. 2. Der mit Sofortvollzug Wirkung zum wird 1. März zum 2022 1. März verfügt. 2022 angeordnet. _______________________________________________________ 2. Der Sofortvollzug wird zum 1. März 2022 angeordnet. Allgemeinverfügung Begründung: Aufgrund § 17b der Corona-Verordnung Baden-Württemberg i. V. Begründung: Nach § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ist die m. den § § 32, 28 Abs. 1 S.1 und 2, 28a Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 und Benennung der dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen Angelegenheit § 5 Abs. 4 der der Gemeinde. Gemeindeordnung Baden-Württemberg ist die Benennung der dem Abs.3 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) i. V. m. § § 1, 3, 4, 5, 6, 9, Nach öffentlichen Verkehr dienenden Straßen Angelegenheit der Gemeinde. 30, 63, 65, 66, 105, 113, 114 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) i. V. m. § §31, 35 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Auf Initiative der Beteiligten des privaten Ärztehauses wird mit Zustimmung Auf Initiative der der Verwaltung Beteiligten des vorgeschlagen, privaten Ärztehauses den Straßennamen wird mit Zustimmung „Auf der (LVwVfG) Verwaltung sowie § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschlagen, der Klinge“ (Flst. den Nr. Straßennamen 3443) in „Spitalstraße“ „Auf der umzubenennen. Klinge“ (Flst. Nr. Darüber hinaus die Zufahrt Darüber für hinaus das Ambulante die Zufahrt Medizinische für das Dienstleis- Ambulante streckungsgesetzes(LVwVG) Medizinische jeweils in den derzeit geltenden Fas- 3443) in (VwGO) „Spitalstraße“ i. V. m. § § 2, 18, 19, 20 und 24 des Landesverwaltungsvoll- umzubenennen. Dienstleistungszentraum tungszentraum in „Am in Spitalplatz“ „Am Spitalplatz“ zu benennen. zu benennen. sungen ergeht folgende Der Lageplan kann ab Donnerstag, 16. Dezember 2021 bis Freitag, Der Lageplan kann ab Donnerstag, 16. Dezember 2021 bis Freitag, 21. Januar 2022 zu den üblichen 21. Januar Öffnungszeiten 2022 zu den im Großen üblichen Sitzungsaal Öffnungszeiten im Rathaus im Großen der Stadt Sitzungsaal eingesehen im werden. Rathaus der Stadt Riedlingen, Marktplatz 1, eingese- zum Corona bedingten Alkohol- und Feuerwerksverbot in der Riedlingen, Marktplatz Allgemeinverfügung 1, hen werden. Innenstadt in Riedlingen in der Alarmstufe II: Die Die Anordnung des des Sofortvollzugs Sofortvollzugs erfolgt, erfolgt, um Irritationen um Irritationen auszuschließen. auszuschließen. 1. Das Betreten der Innenstadt ist Personen, die durch die Vorbereitung, die Durchführung oder durch andere Handlungen als Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Konsumenten von Alkohol auftreten, in der Alarmstufe II gemäß Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, einzulegen. Gegen die Anordnung des Sofortvollzugs kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ANZEIGE des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen, beantragt werden. Küchen sind unsere Leidenschaft Riedlingen, 15.12.2021 Schafft Bürgermeister Küchen live erleben – in unseren Küchenstudios. Zu einer angenehmen Wohnatmosphäre gehört auch eine gut geplante Küche. In unseren Küchenstudios finden Sie auf 1.600 m² TOP-Marken, darunter die neuesten Modelle und Einbaugeräte. Unser Team sorgt dafür, dass Ihre Küche zu einem ganz besonderen Wohlfühlort wird. Wir sind wie gewohnt für Sie da. Mo.-Fr. 8.00-18.00 Uhr, Sa. 8.30-13.30 Uhr RIEDLINGEN Gammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27 Tel. 07371 90905-0 BAD SAULGAU Tel. 07581 2276 www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de
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