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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 14.04.2021

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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 14. April 2021 Nr. 15 / 32. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Klinge II – Änderung Michael-Holzhay- Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan „Klinge II – Änderung Michael-Holzhay-Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 09.03.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Klinge II – Änderung Michael-Holzhay-Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtgebietes in Mitten des „Conrad-Graf-Ring“ und südliche der „Josef-Anton-Pfeiffer-Straße“ im Bereich der „Michael-Holzhay-Straße“. Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 3402, 3403, 3405, 3405/1, 3406, 3407, 3455, 3456 (Teilfläche), 3457 (Teilfläche), 3463 und 3464. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.03.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 26.04.2021 bis 27.05.2021 im Rathaus der Stadt Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen im Großer Sitzungssaal während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Eine vorherige Terminabsprache (Tel. 07371-18310) zur Einsichtnahme ist zwingend erforderlich. Die Einhaltung der aktuell gültigen Pandemie-Auflagen ist zu beachten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.03.2021 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: http://www.riedlingen.de/Satzungen_Bebauungsplaene.html Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 im Rathaus der Stadt Riedlingen (Marktplatz 1, 88499 Riedlingen), Zimmer 203 während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Eine vorherige Terminabsprache (Tel. 07371-18321) ist zwingend erforderlich. Die Einhaltung der aktuell gültigen Pandemie-Auflagen ist zu beachten. ANZEIGE Wir sind weiterhin für Sie da Auch wenn unsere Ausstellungen geschlossen bleiben müssen, sind wir für Planungsanfragen, Änderungs wünsche, Bestellungen, Ersatzbedarf oder sonstigen Fragen erreichbar unter: info@kwb-riedlingen.de oder 07371 909050 in Riedlingen info@kwb-badsaulgau.de oder 07581 2276 in Bad Saulgau

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