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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 13.01.2021

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 1/2 /20 Mittwoch, 13. Januar 2021 | 6 TOP 2: Bekanntgaben der Verwaltung Bürgermeister Schafft gab nichts bekannt. TOP 3: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Es lagen keine Anfragen vor. Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.12.2020 TOP 1: Natural- und Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 für den Stadtwald Insgesamt sind im Natural- und Bewirtschaftungsplan des Stadtwaldes für 2021 Erlöse von 84.700 € eingeplant (vor allem aus Holzernte). Abzüglich der voraussichtlichen Kosten in Höhe von insgesamt 79.700 € ergibt sich ein voraussichtlicher Überschuss in Höhe von 5.000 €. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Dem Natural- und Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 für den Stadtwald wird zugestimmt. TOP 2: Neukalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 Im Auftrag der Stadt wurde durch die Firma Allevo eine Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung erstellt. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Wasserversorgungsgebühren bei Abführung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe von bisher 2,14 €/m³ auf 2,10 €/m³ (für das Jahr 2021) sinken bzw. auf 2,21 €/m³ (im Jahr 2022) steigen würden. Somit würde der Wasserpreis pro m³ relativ stabil bleiben. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei drei Enthaltungen den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und trägt das dargestellte weitere Vorgehen mit. 2. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 02.12.2020 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt Riedlingen erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße. 3. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 und 01.01.2022 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 4. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt. 5. Der Gemeinderat beschließt, dass der Eigenbetrieb die Konzessionsabgabe zu den höchstmöglichen Sätzen nach dem Steuerrecht auf Basis des § 2 KAE an die Stadt abführen soll. Diese belaufen sich bei Wasserabnehmern über 6.000 m³ auf 1,5 % der Umsatzerlöse und bei Wasserabnehmern unter 6.000 m³ auf 10 % der Umsatzerlöse. Voraussetzung für das Abführen einer Konzessionsabgabe ist die Erwirtschaftung eines Mindesthandelsbilanzgewinns, auf den die Mindestertragsteuern zu zahlen sind. Aufgrund der Kalkulationsansätze unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten zuzüglich der angestrebten Erwirtschaftung einer höchstzulässigen Konzessionsabgabe ist in den Gebührensätzen gegenüber einer rein kostendeckenden Gebühr nach KAG ein Gewinnzuschlag enthalten. Dies entspricht den Vorgaben des § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG, nach dem Versorgungsunternehmen einen angemessenen Ertrag für den städtischen Haushalt abwerfen können. 6. Die Belieferung von städtischen Grundstücken mit Wasser soll nach den Regelungen der Erlaubnis des § 13 EigBVO weiterhin verbilligt (10 % Nachlass) erfolgen. 7. Ein Ausgleich von Vorjahresergebnissen soll nicht vorgenommen werden. 8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchsgebühren (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 wie folgt festgesetzt: Mengen bis 30.000 m³ ab 30.001 m³ ab 100.001 m³ Gebühr 2,10 €/m³ 0,56 €/m³ 0,35 €/m³ 9. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchsgebühren (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Mengen bis 30.000 m³ ab 30.001 m³ ab 100.001 m³ Gebühr 2,21 €/m³ 0,58 €/m³ 0,36 €/m³ 10. Die Wasserversorgungssatzung wird dahingehend geändert, dass die beinhalteten Gebührensätze durch die mit diesem Beschluss beschlossenen Gebührensätze ersetzt werden. Die Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. 11. Die Wasserversorgungssatzung wird im Lauf des Jahres 2021 erneut dahingehend geändert, dass die beinhalteten Gebührensätze durch die mit diesem Beschluss beschlossenen Gebührensätze für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 ersetzt werden. Die Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. 12. Die geänderten Wasserversorgungssatzungen sind jeweils öffentlich bekannt zu machen und dem Landratsamt Biberach als zuständiger Rechtaufsichtsbehörde anzuzeigen. TOP 3: Neufassung der Richtlinie zur Vereinsförderung der Stadt Riedlingen Die Richtlinie zur Vereinsförderung stammt aus dem Jahr 1999 und ist aktuell mit ihrer 3. Änderung vom 11.03.2013 in Kraft. Die Richtlinie wurde im Lauf der Zeit durch zahlreiche Einzelbeschlüsse des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse erweitert bzw. angepasst. Damit ist in den letzten Jahren eine zum Teil sehr einzelfallbezogene und unübersichtliche Förderkulisse der Riedlinger Vereinsarbeit entstanden. Für die Neustrukturierung der Vereinsförderung schlug die Verwaltung folgende Grundsätze vor: 1. Vorrang für die Jugendförderung in den Vereinen 2. Umsetzung von Staatszielbestimmungen, Grundwerten sowie eine Erhöhung der Wirksamkeit und Transparenz der Vereinsförderung Um die Wirksamkeit und Wertigkeit der Vereinsarbeit besser zu fördern, werden für die Arbeit der Vereine bestimmte Kategorien gebildet. Diese entsprechen u.a. den in der Landesverfassung genannten Werten, die von besonderer Bedeutung sind. • Sport • Musik • Kultur, Kunst, Heimatkunde • Kinder- und Jugendengagement • Allgemeininteresse 3. Von der sowohl für die Vereine als auch für das städtische Personal, aufwändigen Einzelzuschussbeantragung, -bearbeitung und Abrechnung soll auf die Gewährung von Pauschalen umgestellt werden.

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 1/2/20 Mittwoch, 13. Januar 2021 | 7 4. Die ermäßigten Kostenersätze für die Inanspruchnahme von Bauhofleistungen werden zum 31.12.2020 beendet. Künftig werden diese Leistungen in voller Höhe in Rechnung gestellt. 5. Die sogenannte kostenfreie „Wunschhalle“ pro Jahr (z. B. für Konzerte, Veranstaltungen) wird zum 31.12.2020 beendet. Künftig erfolgt eine Rechnungsstellung in voller Höhe. 6. Die Vereinsförderung wird von kulturellen Leistungen im Stadtinteresse wie z. B. Veranstaltungen, Märkte, Feste, ... getrennt. Diese Leistungen werden in Zukunft über Mittel bei den entsprechenden Positionen im doppischen Haushalt abgewickelt (Kultur, Tourismus, Betrieb von Museen, ...). 7. Nach 2 - 3 Jahren soll eine Evaluation der Vereinsförderrichtlinie durchgeführt werden. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei zwei Enthaltungen den Beschluss: 1. Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Gemeinderat die vorliegende Vereinsförderrichtlinie, die mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft tritt. 2. Der Gemeinderat setzt mit Wirkung zum 01.01.2021 die bisherige Richtlinie der Stadt Riedlingen zur Vereinsförderung in der 3. Änderung in der Fassung vom 11.03.2013 außer Kraft. 3. Der Gemeinderat setzt mit Wirkung vom 01.01.2021 alle bisherigen Einzelfallbeschlüsse des Gemeinderats und der Ausschüsse zur Vereinsförderung außer Kraft. 4. In Anspruch genommene Bauhofleistungen werden ab dem 01.01.2021 in voller Höhe abgerechnet. 5. Die Nutzung von Hallen für Veranstaltungen, Konzerte, Turniere und ähnliches werden grundsätzlich in Rechnung gestellt. 6. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Auswirkungen der neuen Vereinsförderrichtlinie zu beobachten und im Rahmen der Evaluation in ca. 2–3 Jahren dem Gemeinderat darüber zu berichten und ggf. die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. 7. Im Haushalt sind in den nächsten Jahren jeweils 10.000 Euro für gegebenenfalls auftretende Härtefälle bereitzustellen. Der Gemeinderat fasste bei 17 Ja-Stimmen, bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss: Der Schachverein wird den Sportvereinen zugeordnet. Der Gemeinderat fasste bei 17 Ja-Stimmen, bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss: Die Fliegergruppe wird den Sportvereinen zugeordnet. TOP 4: Ausstattung zentraler Haltestellen mit dynamischer Fahrgastinformation - Beteiligung der Stadt Riedlingen bei der Ausschreibung mit 4 Haltestellen Seit einiger Zeit läuft das Projekt zur Ausrüstung wichtiger Haltestellen mit dynamischer Fahrgastinformation. Hier wurde an einer Lösung gearbeitet wie wichtige Haltestellen im Gebiet von DING mit digitaler Fahrgastinformation ausgestattet werden können und damit auch ein weiterer Schritt hin zur Barrierefreiheit getan werden kann. Ziel war es, einheitliche Geräte zu beschaffen und diese gesammelt auszuschreiben. In diesem Zuge wurde auch die Stadt Riedlingen nach einer Beteiligung angefragt. Grundsätzlich werden Fahrten der Linien angezeigt, die die jeweilige Haltestelle bedienen. Sofern das Verkehrsunternehmen Echtzeitdaten liefert, wird das bei der Anzeige entsprechend berücksichtigt. Die Abfahrten von Zügen und Bussen können gemischt angezeigt werden. Die Angaben werden mit Angabe des jeweiligen Steigs ergänzt. Auch Störungen im Fahrplanauskunftssystem können angezeigt werden. Gemeinden können eigene Texte einblenden, etwa Veranstaltungen oder wichtige Informationen. Die Gemeinde bekommt dazu einen webbasierten Zugang zum System. Die Geräte sind nach Auskunft des Herstellers mit Verbund-Sicherheitsglas ausgestattet, sodass eine Beschädigung der eigentlichen Anzeige weitestgehend vermieden werden kann. Die Geräte sind außerdem modular aufgebaut, sodass ggf. beschädigte Komponenten einzeln getauscht werden können. Der Gemeinderat fasste bei einer Nein-Stimme den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt Biberach – Verkehrsamt - sowie DING mitzuteilen, dass sich die Stadt Riedlingen an dem Projekt „Ausstattung zentraler Haltestellen mit dynamischer Fahrgastinformation“ beteiligt und die entsprechenden Geräte wie in Variante 1 dargestellt, bestellt. TOP 5: Errichtung eines Ruhewalds auf dem Österberg Der geplante Ruhewald wird ein zusätzliches Angebot dieser zunehmend nachgefragten Bestattungsform für die Bürgerinnen und Bürger Stadt Riedlingen mit seinen Ortsteilen als auch den umliegenden Gemeinden sowie der Gemeinden der angrenzenden Landkreise und darüber hinaus sein. Die Zufahrt ist über die L 275 vorgesehen. Der bestehende Parkplatz direkt an der L 275 bleibt bestehen. Vorgesehen ist, dass nach Vorliegen aller rechtlich notwendigen Voraussetzungen die erste Ruhewaldparzelle mit einer Fläche von ca. 4 Hektar in Betrieb genommen wird. Je nach Entwicklung können weitere 16 ha entsprechend entwickelt und in das Konzept integriert werden. Bei einem gemeinsamen Termin mit der evangelischen sowie der katholischen Kirchengemeinde wurde das Konzept ebenfalls besprochen. Beiderseits wurde das Vorhaben ausdrücklich begrüßt. Insbesondere die Lage und Zugänglichkeit wurde positiv zum Ausdruck gebracht. Der Gemeinderat fasste bei zwei Nein-Stimmen den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung den Waldfriedhof (Ruhewald) mit der RuheForst GmbH einzurichten und zu betreiben. 2. Die Dienstleistungen werden an den Drittanbieter der Ruhe- Forst GmbH übertragen. TOP 6: Annahme von Zuwendungen (Spenden) Dritter an die Stadt Riedlingen Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist der Gemeinderat für die Annahme von Zuwendungen zuständig. Die Spendenliste enthält ein Aufkommen von 3.218,00 Euro. Davon entfallen 925,00 Euro auf das Feuerwehrwesen, 793,00 Euro für städtische Kindergärten, und 1.500,00 EUR auf Heimatpflege. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Die eingegangenen Zuwendungen und Spenden werden wie vorgeschlagen angenommen und den bestimmten Zwecken zugeführt. 2. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Spendern für die jeweilige Spende und die damit verbundene Unterstützung der Stadt Riedlingen. TOP 7: Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23.11.2020 folgenden Beschluss: TOP : Errichtung eines Ruhewalds auf dem Österberg 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der Verwendung der Waldgrundstücke auf dem Österberg für die Einrichtung und den Betrieb eines Waldfriedhof (Ruhewald) zu. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Waldfriedhof (Ruhewald) auf dem Österberg einzurichten und zu betreiben. 4. Die notwendigen Haushaltsmittel werden ab dem Haushalt 2021 und für die Folgejahre bereitgestellt. 5. Der Gemeinderat ist gegen die Einrichtung und den Betrieb des Waldfriedhofs (Ruhewald) mit eigenem Personal. TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung Jahresrückblick 2020 und Ausblick 2021 durch Bürgermeister Schafft Bürgermeister Schafft trug einen Jahresrückblick auf das Jahr 2020

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