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Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 10. März 2021 Nr. 10 / 32. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Corona-Beschränkungen und Öffnungsschritte: Geltende Regelungen im Landkreis Biberach ab 8. März 2021 Am vergangenen Mittwoch, den 3. März 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen, den Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. Gleichzeitig einigten sie sich darauf, erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen zuzulassen – teils in Abhängigkeit der örtlichen 7-Tage-Inzidenz. Die genaue Umsetzung dieser Beschlüsse wurde mit der heute veröffentlichten 6. Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg festgelegt. Ab morgen, dem 8. März 2021, gelten dementsprechende folgende Bestimmungen: Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitere Öffnungsschritte im Öffentlichen Bereich Nachdem erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure bereits zum 1. März 2021 vollzogen wurden, folgen nunmehr in einem zweiten Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich: • Buchhandlungen dürfen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen. • Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel. • Körpernahe Dienstleistungen sind mit Hygieneauflagen wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichten und ähnliche Einrichtungen. • Boots und Flugschulen dürfen mit Hygieneauflagen wieder öffnen. Zugleich müssen alle geöffneten Einzelhandelsbereiche die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherstellen. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Biberach liegt Stand 7. März 2021 laut Lagebericht des Landesgesundheitsamtes bei 87,9. Die Inzidenz liegt damit seit mehr als drei Tage in Folge bei mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis Biberach. Es gilt daher für den Landkreis Biberach weiter: • Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann. • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; • Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen. Weitere Öffnungsschritte nach dem zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten festgelegten Stufenplan sind, wenn es die Infektionslage zulässt, frühestens ab dem 22. März 2021 möglich. „Notbremse“ Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse). ANZEIGE KWB – unsere Ausstellungen sind wieder geöffnet! Es sind wieder Küchenplanungen bei uns im Haus möglich. Um die erforderlichen Hygienestandards einzuhalten, bitten wir Sie um eine telefonische Terminvereinbarung. Wir sind wie gewohnt für Sie da. Mo.-Fr. 8.00 -18.00 Uhr, Sa. 8.30-13.30 Uhr RIEDLINGEN BAD SAULGAU Gammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27 Tel. 0 73 71 - 9 09 05-0 Tel. 0 75 81 - 22 76 www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de
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