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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 09.12.2020

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 50 /20 Mittwoch, 9. Dezember 2020 | 4 Helfen Sie mit! Setzen Sie auf Solidarität #bleibzuhause

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 50/20 Mittwoch, 9. Dezember 2020 | 5 Ein Stück zurück zur Normalität Montag, 14.12.2020 Versorgungsmarkt Riedlingen Am Montag den 14. Dezember findet von 8 bis 14 Uhr in Riedlingen auf dem Stadthallenvorplatz ein Versorgungsmarkt statt. Die Marktkaufleute des bisherigen Marktes laden Sie herzlich ein, das Marktgefühl und ein Stück Normalität (unter den gegebenen Hygienemaßnahmen) zu genießen. Es wird eine Vielzahl an Waren angeboten, wie Haushaltswaren, Süsswaren der besonderen Art, Italienische Mode, Strickwaren, Imbiss, Reinigungsartikel, Gewürze und Kräuter feinster Art, Socken und Strumpfwaren, Hüte und Mützen, Unterwäsche-Nachtwäsche, BH’s, Wolle, Flaggen, Staubsaugerartikel, Herrenhemden, Babybekleidung, Kinderbekleidung, Lederhandtaschen, Kleinlederwaren, Tischdecken, Messerschleiferei und vieles mehr Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrem Besuch auf dem Versorgungsmarkt. Wir freuen uns auf Sie Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Donau-Riedlingen Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Donau-Riedlingen hat in der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2020 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 einstimmig wie folgt beschlossen: In Einnahmen und Ausgaben auf: 2.089.538,76 € davon im Verwaltungshaushalt: 1.680.049,06 € davon im Vermögenshaushalt: 409.489,70 € Stand der allgemeinen Rücklage auf 31.12.2019 0,00 € Stand der Schulden auf 31.12.2019 0,00 € Die Jahresrechnung liegt in der Zeit vom 11.12.2020 bis einschließlich 23.12.2020 im Betriebsgebäude der Kläranlage Riedlingen öffentlich zur Einsichtnahme aus. Riedlingen, 03.12.2020 gez. Marcus Schafft Verbandsvorsitzender Wasserstapfe, Käshof, Froschlache und Weilertorweg) müssen die am Rand liegenden Flächen auf beiden Straßenseiten ebenfalls in einer Breite von 1 Meter geräumt und bestreut werden. In Straßen mit einseitigem Gehweg trifft die Räum- und Streupflicht nur den Anlieger, dessen Grundstück an den Gehweg grenzt. Die geräumten und bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Gehwegfläche gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn zu schaffen. Werktags muss bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn tagsüber Schnee fällt oder Schneebzw. Eisglätte auftritt, muss wiederholt geräumt und gestreut werden. Die Räum- und Streupflicht endet erst um 20 Uhr. Besonderer Hinweis zum Parken: Mit parkenden Fahrzeugen ist zwingend die Mindestfahrbahnbreite der Straße von 3,05 m freizuhalten. Wir bitten, die Fahrzeuge bei Schneefall möglichst in eigenen Hofflächen abzustellen, damit die Straßen vom Schnee geräumt werden können. Unter: http://www.riedlingen.de/Home/Politik+_+Verwaltung/Ortsrecht.html können Sie den genauen Wortlaut der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Riedlingen nachlesen. ________________________________________________________ Stadt Riedlingen Hinweis auf die Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger Pünktlich zum 1. Dezember kam der erste Schnee. Die Stadtverwaltung weist deshalb die Straßenanlieger auf ihre Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege hin und bittet um Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst. Der Winterdienst ist für die Fahrer und Fahrzeuge des Bauhofs ein harter Job und in kritischen Situation oft eine Herausforderung. Zur reibungslosen Durchführung sind alle gefordert. Die Straßenanlieger sind innerhalb geschlossener Ortslage verpflichtet, Gehwege in einer Breite von mindestens 1 Meter von Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte mit Sand oder Splitt zu bestreuen. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln (Salz oder salzhaltige Stoffe) ist grundsätzlich verboten. Sie dürfen nur ausnahmsweise bei Eisregen oder Eisglätte verwendet werden. Die Menge ist dabei auf ein unumgängliches Maß zu beschränken. Gibt es entlang der Straße keine Bürgersteige, müssen die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn geräumt werden In der Fußgängerzone (westlicher Marktplatz, Lange Straße, Weibermarkt, Donaustraße, gepflasterter Wochenmarktbereich) sowie in den verkehrsberuhigten Bereichen (Kaufhaus-, Ilgen- und Storchengasse, Herzlichen Dank an die Spender der Christbäume in unserer Stadt sowie in den Teilorten Wir haben in unserer Stadt und in den Teilorten wieder wunderschöne Christbäume von Privatpersonen zur Verfügung gestellt bekommen. Sie wurden von folgenden Familien gespendet: Rathaus Riedlingen: Familie Hindahl, Riedlingen Weibermarkt Riedlingen: Familie Säle, Riedlingen Grüningen: Familie Schefold, Riedlingen Neufra: Familie Yildrim, Neufra Zwiefaltendorf: Familie Specht, Riedlingen Nochmals herzlichen Dank dafür. ________________________________________________________ Feuerwerk an Silvester?! Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist gesetzlich grundsätzlich nur an Silvester und Neujahr erlaubt. I. Allgemeine gesetzliche Verbote von Feuerwerk sind gegeben: - in der Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheimen - an besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen - in der Altstadt - auf befahrenen Straßen/ Bundesstraßen - auf wichtigen Zufahrten wie der Feuerwehr, der Polizei und dem Deutschen Roten Kreuz etc.

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