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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 08.07.2020

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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 8. Juli 2020 Nr. 28 / 31. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Schwabenstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2020 den Entwurf zum Bebauungsplan „Schwabenstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 10.06.2020 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB werden der Bebauungsplan „Schwabenstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Bereich westlich der Evangelischen Freikirche Riedlingen und umfasst folgendes Grundstück Fl.-Nr. 2214/5. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.06.2020 liegt in der Zeit vom 16.07.2020 bis 17.08.2020 im Rathaus der Stadt Riedlingen (Marktplatz 1, 88499 Riedlingen), im großen Sitzungssaal im Erdgeschoss während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vorsorge bezüglich des Corona-Virus der Besucherverkehr und die Kundenkontakte derzeit beschränkt sind und das Dienstgebäude deshalb nur nach vorheriger Terminvereinbarung (E-Mail: info@riedlingen.de, Tel. 07371-18310) betreten werden kann. Bitte beachten Sie die Hinweise im Aushang vor dem Betreten des Rathauses. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.06.2020 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: http://www.riedlingen.de/Satzungen_Bebauungsplaene.html Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Riedlingen, im großen Sitzungssaal im Erdgeschoss während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr). Bitte beachten Sie die Corona-Einschränken wie oben beschrieben. Riedlingen, den 08.07.2020 KWB-Küchen für ein schönes Zuhause Zuhause ist da, wo man sich wohl fühlt und alles seinen Platz hat, genau so wie man es möchte. Ob Zeile, L-Form, U-Form oder Insel – wir planen ganz individuell nach Ihren Wünschen. Mit der richtigen Planung kommt jede Küche groß raus und wird zur Wohlfühloase. Kommen Sie zu uns und wir planen mit Ihnen Ihr neues Zuhause. RIEDLINGEN BAD SAULGAU Gammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27 Tel. 0 73 71 - 9 09 05-0 Tel. 0 75 81 - 22 76 www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de

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