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Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 7. Juli 2021 Nr. 27 / 32. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Sommerpause in Riedlingen Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Riedlingen macht in den Kalenderwochen 32-34 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 04.08.2021 Redaktionsschluss: 30.07.2021, 10:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 01.09.2021 Redaktionsschluss: 27.08.2021, 10:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgebührensatzung (Redaktionelle Änderung im Gebührenverzeichnis) Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Lfd.Nr. Amtshandlung Gebühr jeweils in Euro 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) je vollendete ¼ Std. 12,00 2 Vervielfältigungsgebühren Für Ablichtungen (Fotokopien) und mittels Textautomat erstellte Mehrstücke werden erhoben 2.1 bei einem Format bis zu DIN A 4 für die erste Seite 0,80 für jede weitere Seite 0,50 2.2 bei DIN A 3 Format für die erste Seite 1,70 für jede weitere Seite 1,20 2.3 Plan bis zu DIN A 0 Format 18,00 für jeden weiteren Plan 14,00 2.4 Pläne auf CD 18,00 3 Anträge 3.1 Ablehnung eines Antrags usw. 1/10 bis volle Gebühr, (§ 4 Abs. 4 S.1 der Satzung) mind. 4,00 3.2 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträge, Erklärungen, Gesuchen u. dergl., die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben ist 4,00 - 175,00 3.3 Zurücknahme eines Antrags 1/10 bis ½ der vollen Gebühr, (§ 4 Abs. 5 der Satzung) mindestens 4,00 4. Auskünfte insbesondere aus Akten je vollendete und Büchern oder Einsichtnahme in solche ¼ Std. 12,00 Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei 5. Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder. gemeindlichen Bestimmungen 6,00 bis 570,00 6 Beglaubigung, Bestätigungen 6.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln 5,00 Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz 6.2 Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite (außer Personenstandsurkunden) für die erste Beglaubigung 3,00 für jede weitere Beglaubigung 1,00 ANZEIGE TRAUMKÜCHEN Küchen sind unsere Leidenschaft VOM PROFI: KWB der kompetente Küchenspezialist garantiert beste Beratung und Premium-Qualität Überzeugen Sie sich bei einem Besuch bei KÜCHEN WIEDER KWB in Riedlingen oder Bad Saulgau in LIVE ERLEBEN. einer der schönsten Küchenausstellungen Telefonische Terminvereinbarung Mo.-Fr. Oberschwabens. 8.00 - 18.00 Uhr, Sa. 8.30 - 13.30 Uhr RIEDLINGEN BAD SAULGAU info@kwb-riedlingen.de oder 07371 909050 in Riedlingen Gammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27 info@kwb-badsaulgau.de Tel. 0 73 71 - 9 09 05-0 Tel. 0 75 81 - oder 22 76 07581 www.kwb-riedlingen.de 2276 in Bad www.kwb-badsaulgau.de Saulgau
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