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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 07.04.2021

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 14 /2021 Mittwoch, 7. April 2021 | 4 Stadt Riedlingen Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Goldbrunnen 1 - tadt Riedlingen 11. Änderung - Lessingstraße“ ffentliche Der Gemeinderat Bekanntmachung der Stadt Riedlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Goldbrunnen 1 - 11.Änderung - Lessingstraße“ Bekanntmachung gebilligt und beschlossen, zur öffentlichen diesen Auslegung nach § 3 des Abs. Bebauungsplanes 2 Baugesetzbuch mit örtlichen (BauGB) Bauvorschriften öffentlich auszulegen. "Goldbrunnen 1 - 11.Änderung - Lessingstraße" Schutzbedürftige Räume an der lärmbelasteten Südwestfassade von Gebäude 2 und 3 sollten wenn möglich zusätzlich ein Fenster an einer anderen – und damit weniger belasteten – Fassade aufweisen. aßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 03.03.2021 vom Ing.- üro PLANWERKSTATT Maßgebend ist am der Bodensee, Entwurf des Langenargen Bebauungsplanes - Stadtplaner in der Dipl.-Ing. Fassung Rainer Waßmann. Es wurde jedoch keine Festsetzung diesbezüglich getroffen, da übliche Doppelhaus-Grundrisse an der Traufseite zwei Räume aufweisen vom 03.03.2021 vom Ing.-Büro PLANWERKSTATT am Bodensee, Langenargen Zwecke - der Stadtplaner Planung iele und Dipl.-Ing. Rainer Waßmann. as Areal liegt im Bebauungsplangebiet "Goldbrunnen I“. Bisher befanden sich (z. B. in OG: diesem Schlafzimmer und Kinderzimmer), von denen einer keine ereich Ziele der und Gittermast Zwecke der der Planung Hochspannungsleitung Rommelsbach/Herbertingen Außenwand und der zu einer zweiten Fassade aufweist. Das Areal liegt im Bebauungsplangebiet „Goldbrunnen I“. Bisher befanden sich in diesem Bereich der Gittermast der Hochspannungslei- Für straßennahe Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone, Dachterrassen an der Südseite der Baufelder 2 und 3) ist die Situation kritisch, da sie nicht effektiv geschützt werden können. Hier endet der tung Rommelsbach/Herbertingen und der Spielplatz Lessingstraße. Durch den Wegfall des Gittermastes besteht hier die Chance, das Abwägungsspielraum bei 62 dB(A). Die westliche Baugrenze wurde im städtischen Besitz befindliche Grundstück zu erschließen und diesbezüglich bereits so festgelegt, dass die Abwägungsgrenze von zu vermarkten. Die Umsetzung erfolgt auf die entsprechend große 62 dB(A) nicht überschritten wird. Nachfrage, Wohnbaugrundstücke anzubieten. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung dieses Wohnbaustandortes geschaffen werden. Öffentliche Auslegung Der Entwurf des Bebauungsplanes „Goldbrunnen 1 - 11. Änderung - Lessingstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründungen in der Fassung vom 03.03.2021 werden in der Zeit vom 19.04.2021 bis 21.05.2021 – je einschließlich – während der üblichen Öffnungszeiten im Großen Sitzungssaal im Rathaus der Stadt Riedlingen, Marktplatz 1 in 8849 Riedlingen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen den ist). er Gemeinderat Der räumliche der Stadt Geltungsbereich Riedlingen hat des in Bebauungsplanes seiner öffentlichen umfasst Sitzung eine am 22.03.2021 ntwurf Gesamtfläche des Bebauungsplanes von ca. 4.780 mit örtlichen m² mit den Bauvorschriften Flurstücken 829 „Goldbrunnen und 841/53. 1 - 11.Änderung Eine vorherige - Terminabsprache (Tel. 07371-18310) zur Einsichtnahme (BauGB) ist zwingend erforderlich. essingstraße“ Der räumliche gebilligt Geltungsbereich und beschlossen, des diesen Bebauungsplanes nach § 3 wird Abs. wie 2 Baugesetzbuch folgt ffentlich begrenzt: auszulegen. Im Nordwesten durch die Flurstücke Nr. 841/56, 841/57, 3243/1-6 Hinweis er räumliche Geltungsbereich und des 841/85-88, Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche Ergänzend von ca. 4.780 können weitere Termine vereinbart werden. ² mit den Im Nordosten Flurstücken 829 durch und 841/53. die öffentlichen Verkehrsfläche der Lessingstraße, Die Einhaltung der aktuell gültigen Pandemie-Auflagen ist zu beachten. er räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Flurstück Nr. 833, wird wie folgt begrenzt: m Nordwesten Im Südosten durch die Flurstücke durch die Flurstücke Nr. 841/56, Nr. 841/57, 829/1, 3243/1-6 829/3 und und 831, 841/85-88, m Nordosten durch die öffentlichen Verkehrsfläche der Lessingstraße, Flurstück Nr. 833, Im Südwesten durch die öffentlichen Wegefläche entlang der Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich m Südosten durch die Flurstücke Nr. 829/1, 829/3 und 831, Gammertinger Straße L275, Flurstück Nr. 831/1. zur Niederschrift – Stellungnahmen im Stadtbauamt der Stadt Riedlingen L275, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der m Südwesten durch die öffentlichen Wegefläche entlang der Gammertinger Straße Flurstück Nr. 831/1. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt. Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des er Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen: Artenschutz: FAZIT: Von einem Vorkommen der in Kap. 5 behandelten Arten der Roten Listen und streng geschützten Arten ist Stand heutiger Kenntnis im Vorhabensgebiet nicht auszugehen. Eine Kartierung ist daher nicht notwendig. Immissionsschutz: Auf das Plangebiet wirken die Verkehrsgeräusche der Landesstraße L 275 ein, auf der bis zum Jahr 2030 7.300 Kfz/24h bei 1,7 % Lkw-Anteil zu erwarten sind. Architektonischer Selbstschutz Im Baufeld 1 wird der Orientierungswert in den unteren Geschossen im Wesentlichen eingehalten, in den oberen Geschossen um bis zu 1 dB(A) überschritten. In den westlichen Baufeldern 2 und 3 wird der Orientierungswert im EG um bis zu 4 dB(A) überschritten, im OG um bis zu 5 dB(A) und im DG um bis zu 7 dB(A). In Bereichen, in denen der Immissionsgrenzwert nicht überschritten wird, ist eine Abwägung grundsätzlich möglich. Wohnräume könnten dann durch Schallschutzfenster geschützt werden. Lüftungseinrichtungen Da die Beurteilungspegel nahezu im gesamten Plangebiet nachts 45 dB(A) überschreiten können, ist ungestörter Schlaf selbst bei

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 14/2021 Mittwoch, 7. April 2021 | 5 nur teilweise geöffnetem Fenster häufig nicht mehr möglich. Daher müssen alle Schlafräume (dazu zählen auch Kinderzimmer) im gesamten Plangebiet mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen ausgestattet werden, um nachts einen ausreichenden Luftwechsel auch bei geschlossenen Fenstern sicher zu stellen. Je nach Ausgestaltung der zukünftigen Bebauung können durch die Eigenabschirmung der Gebäude an den Nordostfassaden auch Beurteilungspegel unter 45 dB(A) auftreten. Gleiches gilt für alle Fassaden im Baufeld 1, wenn Haus 2 und 3 zeitlich vor Haus 1 errichtet werden. Dort kann auf Lüftungseinrichtungen verzichtet werden. Der Nachweis muss im Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Tagsüber ist das kurzzeitige Stoßlüften zumutbar, so dass für tags genutzte Räume keine Lüftungseinrichtungen notwendig sind. Passiver Schallschutz Die bauliche Dimensionierung des Schallschutzes an den Gebäuden (Schalldämmung der Fenster, der Fassaden und der Dächer) ergibt sich nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“. Durch deren Vorgaben werden gesunde Wohnverhältnisse in den Gebäuden sichergestellt. Das erforderliche Schalldämmmaß liegt je nach Lage im Plangebiet für Aufenthaltsräume in Wohnungen zwischen 30 und 35 dB. Schalldämmmaße von bis zu 35 dB können mit üblichen Bauweisen problemlos erreicht werden. Die hier genannten Schalldämmmaße können nur als Anhaltswert betrachtet werden. Bei der späteren Planung müssen diese Werte detailliert ermittelt werden. Dies geschieht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Bebauungsreihenfolge Es wurde gezeigt, dass die Festsetzung einer bestimmten Bebauungsreihenfolge nicht erforderlich ist. Lärmschutzwall Als aktiver Schallschutz könnte auch ein Lärmschutzwall in Betracht gezogen werden. Zur Untersuchung des Lärmminderungspotenzials wurde ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 3 m über Fahrbahnoberkante entlang der westlichen Grundstücksgrenze betrachtet. Der Wall weist in diesem Fall eine Länge von etwa 70 m auf. Zwar kann die Lärmsituation durch den Wall verbessert werden, jedoch ändern sich die grundsätzlich erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht. Auf die Festsetzung eines Lärmschutzwalls wurde daher verzichtet. Elektronische Information Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können zusätzlich unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: http://www.riedlingen.de/Satzungen_Bebauungsplaene.html Riedlingen, den 07.04.2021 Marcus Schafft, Bürgermeister _______________________________________________________ Landratsamt Biberach Bekanntgabe gem. § 5 Abs. II UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. III UVPG AMTLICHE BEKANNTGABE Landratsamt Biberach Bekanntgabe gem. § 5 Abs. II UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. III UVPG Herr Wolfgang Miehle, Oberer Rübengraben 4 in 88499 Riedlingen Daugendorf hat bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Biberach erstmals die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Tierhaltungsanlage (gemischten Bestand) beantragt. Die bereits bestehende Anlage wurde ursprünglich aufgrund mehrerer baurechtlicher Genehmigungen der Unteren Baurechtsbehörde der Stadt Riedlingen errichtet und bislang betrieben. Die Anlage befindet sich auf den Flurstücken 454/1, 454, 453, 405/1 und 505/2, Gemarkung Daugendorf und wird in folgenden Punkten erweitert: Erhöhung des Tierbestandes auf zukünftig maximal • 85 Tierplätze für Kälber < ½ Jahr • 250 Tierplätze für Rinder > ½ Jahr (ohne Mutterkuhhaltung mit mehr als 6 Monate Weidehaltung / Kalenderjahr) • 1.360 Tierplätze fürMastschweine > 30 kg Da das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Ziffer 7.11.3 des Anhangs 1 zum Umwelt-verträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 9 Abs. II Nr. 2 und Abs. IV. UVPG i.V.m. § 7 Abs. II UVPG durchgeführt. Der Standort des Vorhabens liegt nicht im Bereich eines ökolohgisch empfindlichen Gebietes nach der Anlage 3, Nr. 2.3.1 – 2.3.11 des UVPG Das Vorhaben kann deshalb nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger einstufiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien sowie spezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Abs. II UVPG zu berücksichtigen wären. Im Rahmen der Vorprüfung wurde als Folge festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 5 Abs. III Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Landratsamt Biberach, den 29.03.2021 gez. S c h m i t t Stadt Riedlingen Absage der städtischen Krämermärkte in der Altstadt bis Ende April Die Stadt Riedlingen sagt aufgrund aktuellsten Entwicklungen der Corona-Pandemie den folgenden Krämermärkt ab: Oster-Markt am Montag, den 12. April 2021 Sofern es die dann jeweilig gültige Corona-Verordnung zulässig, wird auf bewährte Art und Weise Händler Rudolf Kleinknecht einen Versorgungsmarkt auf dem Stadthallenvorplatz durchführen. Informationen zu weiteren Markttagen finden Sie auf der städtischen Homepage www.riedlingen.de unter der Rubrik Märkte. Gehwegparken ist rücksichtslos... ...besonders gegenüber älteren Menschen und Familien mit Kindern!

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