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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 07.04.2021

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 14 /2021 Mittwoch, 7. April 2021 | 2 RATHAUS RIEDLINGEN Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und tragen Sie eine Alltagsmaske! Mo. – Do. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12:30 Uhr Telefon 07371/183-0 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und tragen Sie eine Alltagsmaske! Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.00 - 20.00 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39 Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: corona-bedingt kontaktlos Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar BIS AUF WEITERES GESCHLOSSEN: Hallenbad Tel. 9662619; Mo. 20 - 22 Uhr, Di. 18 - 22 Uhr, Mi. 19.30 - 21.30 Uhr, Fr. 20 - 22 Uhr, Sa. 13 - 20 Uhr, So. 12 - 20 Uhr Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Freitag und Samstag 15 bis 17 Uhr, Sonntag von 14 bis 17 Uhr Führungen sind leider bis auf weiteres nicht möglich UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Restmüllabfuhr Mittwoch, 21.04.2021 (Mülltonne) Restmüllabfuhr Mittwoch, 21.04.2021 (1.100 l Container) Grüngut Abholung am Donnerstag, 15. April 2021 Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März – Nov.: Mittwoch, 16 – 19 Uhr, Samstag, 11 – 14 Uhr; Dez. – Feb.: Samstag 11 – 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße; Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus; Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr, Di./Do. 13 – 17 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Wasserversorgung Riedlingen 07371/183-26 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 SONSTIGE - TELEFONISCH ERREICHBAR Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 A Sozialer Dienst, Telefon 07351/52 6233; Fax 07351/52 6147 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/9297542 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): geöffnet: Samstag 11.00 - 12.00 Uhr Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 0 73 73 / 92 16 504, Mobil 0 151 / 12 13 16 34 Freundeskreis Freunde für Fremde Ansprechpartner: Tel. 07371/12560 ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: 0180 / 1929343 Augenärztlicher Notdienst: 0180 / 1929350 Zahnärztlicher Notdienst: 01805 / 911650 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen lmpressum Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: cbarth@riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 14/2021 Mittwoch, 7. April 2021 | 3 Amtliche Bekanntmachungen Stadt Riedlingen Landkreis Biberach 07.04.2021 Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzungen 1. Bebauungsplan „Tierhaltungsanlage Grüningen“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Tierhaltungsanlage Grüningen“ Stadt Riedlingen Ortsteil Grüningen Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen hat am 22.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Tierhaltungsanlage Grüningen“, Stadt Riedlingen, Ortsteil Grüningen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tierhaltungsanlage Grüningen“, Stadt Riedlingen, Ortsteil Grüningen gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO), als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich auf Gemarkung Grüningen, nördlich des Siedlungsbereichs von Grüningen. Der Geltungsbereich umfasst die schon bestehende Anlage für Geflügelhaltung mit den dazugehörigen Nebenanlagen. Die Fläche der Abgrenzung beträgt 1,87 ha. Der Siedlungsrand von Grüningen ist ca. 450 m entfernt. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Ziel und Zweck der Planung Ziel Mit der und Aufstellung Zweck des der Bebauungsplans Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Mit die Erweiterung der Aufstellung und Änderung des einer Bebauungsplans Tierhaltungsanlage sollen für Hennen die planungsrechtlichen mit den erforderlichen Gebäuden und Einrichtungen geschaffen werden. Es erfolgt eine Tierzahlerhöhung von derzeit ca. Voraussetzungen 39.900 Hennen auf ca. für 59.430 die Erweiterung Hennen. An die und bestehenden Änderung Ställe einer werden Tierhaltungsanlage Wintergärten zur Erweiterung für der Hennen Tierplatzzahl mit gebaut. den Weitere erforderlichen bauliche Veränderungen Gebäuden wie neue Abluftkamine, Gebäude für die Kotverladung und ein Schmutzwasserbehälter werden und Einrichtungen geschaffen werden. Es erfolgt eine Tierzahler- errichtet. höhung von derzeit ca. 39.900 Hennen auf ca. 59.430 Hennen. An die bestehenden Ställe werden Wintergärten zur Erweiterung der Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und Tierplatzzahl der Schriftliche Teil gebaut. (Teil B 2.), Weitere jeweils mit dem bauliche Datum vom Veränderungen 22.03.2021. wie neue Abluftkamine, Gebäude für die Kotverladung und ein Schmutzwas- Der Bebauungsplan „Tierhaltungsanlage Grüningen“, Stadt Riedlingen, Ortsteil Grüningen serbehälter und die Örtlichen werden Bauvorschriften errichtet. zum Bebauungsplan „Tierhaltungsanlage Grüningen“, Stadt Riedlingen, Ortsteil Grüningen, treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 22.03.2021. Der Bebauungsplan „Tierhaltungsanlage Grüningen“, Stadt Riedlingen, Ortsteil Grüningen und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Tierhaltungsanlage Grüningen“, Stadt Riedlingen, Ortsteil Grüningen, treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können bei der Stadtverwaltung Riedlingen – Marktplatz 1, 2. OG, Stadtbauamt – in 88499 Riedlingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jede Person kann den Bebauungsplan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Riedlingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Riedlingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Dienststunden der Stadtverwaltung Riedlingen: Montag bis Donnerstag vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag vormittags von 08.00 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter 07371-18310 Die Einhaltung der aktuell gültigen Pandemie-Auflagen ist zu beachten. Elektronische Information Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können zusätzlich unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: http://www.riedlingen.de/Satzungen_Bebauungsplaene.html Riedlingen, den 07.04.2021 gez. Marcus Schafft Bürgermeister

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