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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 06.05.2020

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 19 /20 Mittwoch, 6. Mai 2020 | 4 Der Riedlinger Theatersommer fand bereits 2016 und 2017 statt. Ein Event der besonderen Art, welches das Publikum begeistert. ________________________________________________________ Ab 28. April 2020 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft! Regeln zum Schutz von Radfahrern • In Straßen mit einem Radweg ist das Parken an Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten - sonst sind es fünf Meter. • Das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen - also aufgemalten Radwegen auf der Straße - ist von jetzt an verboten. Bisher war Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Strafe: Ab 55 Euro - in schweren Fällen bis 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister, also in „Flensburg“. • Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern. Bisher war nur ein „ausreichender“ Abstand vorgeschrieben. o Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. Strafe: 70 Euro und ein Punkt. Rettungsgasse, Überholverbot nur für Autos: • Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird nun genau so bestraft, wie keine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. • Schilder können künftig ein Überholverbot anzeigen, das nur Autos und anderen mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen verbietet. Strengere Regeln für Raser: • Teurer wird das zu schnelle Fahren auch. Innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen Bußgelder bis zur 20-km/h-Marke. Bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 Euro, bis 15 km/h 50 Euro und bis 20 km/h 70 Euro. Darüber bleibt alles, wie es ist. Außerhalb von Orten sind es nun 20, 40 und 60 Euro. • Innerorts reichen von jetzt an 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um - neben 80 Euro Strafe und einem Punkt - einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Höhere Bußgelder für Falschparker • Allgemeine Verstöße beim Parken, etwa wenn die Parkuhr abläuft oder die Parkscheibe fehlt, werden mit mindestens 20 statt wie bisher 10 Euro geahndet, und können je nach Dauer bis 40 (statt 30) Euro kosten. Allgemein das Halteverbot zu missachten kann mit 20 statt 10 Euro geahndet werden, kommt es zur Behinderung mit 35 statt 15. • Auch Parken im Halteverbot wird teurer: Statt bis zu 15 Euro fallen nun bis zu 25 Euro an, mit Behinderung anderer und länger als eine Stunde können es bis zu 50 Euro werden - statt wie bisher 35. • Strafen für unerlaubtes Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen werden von 15 auf 35 Euro angehoben, wenn andere dadurch behindert werden bis 55 Euro (statt 35). • Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte wird künftig mit 55 Euro geahndet, bisher waren es 35 Euro. • Parken und Halten in der zweiten Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, jetzt sind es 55. Mit Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung wird es teurer - bis 110 Euro, auch hier droht ein Punkt. • Parken auf Geh- und Radwegen kostet nun 55 statt 20 Euro. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, wird es deutlich teurer - bis 100 Euro - und bringt einen Punkt. Weitere Bußgeld-Erhöhungen • Einfahrverbote für bestimmte Gewichtsklassen und Fahrzeugtypen oder alle Fahrzeuge - also den weißen Querstrich auf rotem Grund - zu missachten, kann doppelt so teuer werden: 40 statt 20 beziehungsweise 50 statt 25 Euro. • Für Radfahrer wird es teurer, unerlaubt auf dem Bürgersteig zu fahren: Es fallen 25 statt 15 Euro an, mit Gefährdung 35 statt 25. • „Auto-Posing“ heißt es, wenn man unnötig hin- und herfährt und dabei Menschen mit Lärm und Abgas belästigt. Die Geldbuße dafür wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben. • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen auf der linken Seite oder Seitenstreifen oder Verkehrsinseln durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 10 Euro mit 55 Euro geahndet - je nach Schwere des Falls können es auch 100 Euro werden statt wie bisher 25. • Beim Ein- und Aussteigen nicht aufzupassen, kann ebenfalls teurer werden - 40 statt 20 Euro sind möglich, mit Sachbeschädigung 50 statt 25 Euro. • Wer beim Abbiegen anderen die Vorfahrt nimmt oder sie nicht durchlässt, muss mit 40 statt bisher 20 Euro rechnen. Wenn jemand gefährdet wird, verdoppelt die mögliche Strafe sich von 70 auf 140 Euro, zusätzlich zum Punkt droht nun auch noch ein Monat Fahrverbot. Nichtamtliche Mitteilungen Vereine Senioren Verband ö.D. Regionalverband Riedlingen-Bad Buchau Absage der Frühjahrsausfahrt und des Jahresausfluges Die für den 13. Mai 2020 geplante Frühjahrsausfahrt des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst nach Heiligkreuztal zur Fa. Häussler sowie der Jahresausflug am 24.06.2020 nach Augsburg müssen aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus leider abgesagt werden. Organisation und Sonstiges Landratsamt Biberach Die Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Biberach informiert: Corona-Krise: Neuer Flyer gibt Informationen zu Beratungs- und Hilfsangeboten bei häuslicher und sexualisierter Gewalt Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff und zwingt zu Kontaktbeschränkungen und verstärktem Aufenthalt in häuslicher Gemeinschaft. Experten und Hilfeeinrichtungen berichten, dass vermehrt zu Konfliktsituationen zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern sowie in Eltern-Kind-Beziehungen und zu häuslichen Gewalthandlungen führt. Frauen und Mädchen sind dabei stärker gefährdet und betroffen. Beim deutschlandweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ hat die Nachfrage nach Beratungen zur häuslichen Gewalt um 17,5 Prozent gegenüber den letzten zwei Wochen zugenommen. Dieser wachsenden Gefährdung von Frauen und Mädchen haben sich auch der Landesfrauenrat und die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Frauenbeauftragten in Baden-Württemberg angenommen und einen Informationsflyer über Beratungen und Hilfen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt zusammengestellt. Dr. Anja Reinalter vom Landesfrauenrat hat zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Biberach, Sigrid Arnold, einen Informationsflyer für den Landkreis Biberach auf den Weg gebracht. „Gerade in der Corona-Zeit müssen wir besonders sensibel und aufmerksam für Konflikt- und Gewaltsituationen sein. Dabei gilt es besonders Frauen und Mädchen in der aktuell schwierigen Zeit vor Gewalt in jeglicher Form zu schützen und ihnen im Bedarfsfall die bestmögliche Unterstützung zu geben. Neben dem Hinweis auf bundesweite Beratungsangebote wie zum Beispiel dem anonymen, kostenlosen und 24-stündigen Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ mit der Telefonnummer 0800 116016 wollen wir zusätzlich Informationen zu regionalen Hilfs- und Beratungsangeboten geben: Wohin kann ich mich als Betroffene wenden, um mich aus einer aktuellen und bedrohlichen Gewaltsituation zu befreien und wer unterstützt mich konkret vor Ort in meiner Stadt oder in meinem Landkreis mit welchem Beratungs-und Hilfsangebot? Schnelle und regional verfügbare Hilfen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 19/20 Mittwoch, 6. Mai 2020 | 5 sind das Wichtigste für betroffene Frauen“, so Anja Reinalter und Sigrid Arnold. Der Informationsflyer wird in den nächsten Tagen regional verteilt und ist auch im Landratsamt Biberach und bei den Bürgermeisterämtern im Landkreis Biberach kostenlos erhältlich. ________________________________________________________ Agentur für Arbeit Neue Kurzarbeit-App der Bundesagentur für Arbeit Ab sofort steht den Unternehmen die neue App der Bundesagentur für Arbeit in den App-Stores von Apple und Google zur Verfügung. Mit der App wird die Anzeige von Kurzarbeit sowie der Antrag auf Kurzarbeitergeld (KuG) noch einfacher. Nicht nur in der Krise hat die Erreichbarkeit für Privatpersonen sowie Unternehmen für die Bundesagentur für Arbeit oberste Priorität. Doch erst recht jetzt in der Krise möchte sie mögliche Innovationen noch schneller vorantreiben und umsetzen. „Von der Weiterentwicklung unserer Online- und IT-Verfahren profitieren alle. Die App erleichtert den Unterlagenversand von Kurzarbeit-Anzeigen und Kurzarbeit-Anträgen an die Arbeitsagentur. Je schneller die einzureichenden Unterlagen vollständig vorliegen, umso früher können beantragte Leistungen an die Betriebe ausgezahlt werden“, betont Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ulm, anlässlich der Einführung der App. Sobald die KuG-App aus dem App-Store heruntergeladen wurde, können ohne vorherige Anmeldung die Unterlagen zu KuG-Anzeigen und -Anträgen per Smartphone-Kamera eingescannt, hochgeladen und per E-Mail direkt an die zuständige Agentur versendet werden. Über die eingegebene Postleitzahl wird der Betriebssitz ermittelt und die Dokumente automatisch an die richtige Stelle geroutet. Zu finden ist die kostenlose App unter dem Namen Kurzarbeit App in den App-Stores von Apple und Google. Sollten Arbeitgeber dennoch Fragen haben zum Thema Kurzarbeit oder auch anderen Themen, können diese sich montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr an die Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 wenden. _______________________________________________________ Handwerkskammer Ulm Handwerksbetriebe ganz unterschiedlich betroffen Umfrage der Handwerkskammer Ulm: 55 Prozent spüren derzeit noch keine Auswirkungen der Corona-Krise - Bürokratieabbau stützt die Betriebe, ohne dass es was kosten würde Die Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee sind unterschiedlich stark von der Corona-Krise betroffen. Das belegt eine Blitzumfrage der Handwerkskammer Ulm: 55 Prozent der befragten Unternehmen gaben darin an, derzeit keine Auswirkungen zu spüren, 45 Prozent haben Soforthilfen von Land und Bund beantragt. Mehr als ein Drittel der befragten Betriebe sieht seinen Betrieb trotz der derzeitigen Einschränkungen gut aufgestellt und erwartet auch in den kommenden Wochen keinen finanziellen Engpass. 15 Prozent der befragten Handwerksbetriebe haben jedoch bereits in den nächsten zwei Monaten Schwierigkeiten, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten, wenn die Einnahmen weiter ausbleiben. „Das zeigt, dass es auch viele Handwerksbetriebe in unserem Kammergebiet gibt, die nicht so stark von Corona und den Einschränkungen betroffen sind. Die Auswirkungen auf den Betriebsalltag sind von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Die aktuelle Herausforderung bestehe darin, für diese breite Streuung an betrieblichen Situationen jeweils das Richtige anzubieten. Mehr als 70 Prozent der regionalen Betriebe im Handwerk haben bisher keine Kurzarbeit angemeldet und haben das auch nicht vor. Rund jeder vierte befragte Handwerksbetrieb hat danach bereits Kurzarbeit eingeführt. Von Umsatzrückgängen und finanziellen Einbußen sprechen dagegen alle. „Handwerker sind systemrelevant und können, ja müssen, weiterarbeiten. Sie sichern die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger. Wer klug ist, vergibt seinen Auftrag jetzt an einen Handwerksbetrieb. Jetzt ist gerade etwas Luft “, so Mehlich. Alle Gesundheitsschutz- und Hygienemaßnahmen können von den arbeitenden Betrieben beim Kunden eingehalten werden. Die Umfrage zeigt, dass das Einhalten von Abstandsregeln 65 Prozent und die Maskenpflicht 41 Prozent der Befragten in ihrem Betriebsalltag am meisten beschäftigt und herausfordert. „Gesundheitsschutz ist zentral. Gleichzeitig geht auch Wirtschaften und Arbeiten. Das ist kein Gegensatz. Wir müssen die Öffnung weiter vorsichtig und verantwortungsvoll gestalten. Einen zweiten Lockdown, weil wir zu ungeduldig waren, würden viele Handwerksbetriebe nicht überstehen“, so Mehlich. Auch in der Krise ist die Bürokratie für mehr als die Hälfte der Handwerksbetriebe (58 Prozent) das wesentliche beschränkende Thema. 15 Prozent der Befragten bereitet erkranktes Personal Schwierigkeiten, zudem weiteren 12 Prozent Beschäftigte, die sich behördlich angeordnet in Quarantäne befinden. Handwerksbetriebe können auch durch Bürokratieabbau entlastet werden. Das kostet kein Geld. Mehlich weiter: „Die Krise zeigt uns jeden Tag wie kreativ und leistungsbereit unsere Betriebe und ihre Beschäftigten sind, wenn wir sie machen lassen und nicht durch unsinnige Bürokratie ausbremsen. Es wäre ein Traum, wenn es gelänge, Reduzierungen an Verwaltungsaufwand auch nach der Krise wegzulassen. Was sich in der Krise bewährt, brauchen wir auch danach nicht.“ Er spielt dabei etwa auf Erleichterungen in der Registrierkassenpflicht oder den Meldefristen an. „Wenn beispielsweise die Abgabefrist der Lohnsteueranmeldungen sich verlängert, hilft das der Liquidität von Handwerksbetrieben in der aktuellen Situation - und für unseren Staat entsteht kein Schaden“, fügt Mehlich an. ________________________________________________________ Caritas „Die Dienste Hilfen im Alter von Caritas und Diakonie können ihre Gruppenangebote für pflegende Angehörige und für zu Pflegende sowie Kurse, Fortbildungen und Veranstaltungen im Landkreis Biberach weiterhin aus Infektionsschutzgründen bis 1. Juli 2020 nicht durchführen. Beide Dienste stehen mit pflegenden Angehörigen im „Distanz-Kontakt“ und begleiten „auf Abstand“ die organisierten Nachbarschaftshilfen und Ehrenamtsgruppen vor Ort, sind jedoch telefonisch oder per Mail erreichbar: Caritas unter 07351/8095-190, hia@caritas-biberach-saulgau.de; Diakonie unter 07351/1502-10, info@diakonie-biberach.de. Nähere Informationen und Hinweise, wie die „Corona-Zeit“ bewältigt werden kann, findet man auf der Webseite: www.basisversorgung-biberach.de. ________________________________________________________ Regierungspräsidium Tübingen B 312, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Uttenweiler und Ahlen Vollsperrung der B 312 im Baustellenbereich von Montag, 04. Mai 2020 bis voraussichtlich Mittwoch, 20. Mai 2020 Ab Montag, 04. Mai 2020 lässt das Regierungspräsidium Tübingen auf einer Länge von rund 3,3 Kilometern den schadhaften Fahrbahnbelag auf der Bundesstraße 312 zwischen Uttenweiler Ost, Abzweigung zur K 7535 nach Alleshausen, bis an den Ortsanfang von Ahlen erneuern. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, ist die Fahrbahndecken-erneuerung bis Mittwoch, 20. Mai 2020 abgeschlossen. Durch die Belagsarbeiten werden die Spurrinnen, Verdrückungen, massiven Rissbildungen sowie die offenen Quer- und Längsfugen beseitigt. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und ist zur Substanzerhaltung der Straßeninfrastruktur erforderlich. Die Kosten der Sanierung belaufen sich auf rund 520.000 Euro und werden vom Bund getragen. Die Fahrbahndeckenerneuerung erfolgt in zwei Abschnitten, um die Verkehrsbeeinträchtigung möglichst gering zu halten. Der erste Bauabschnitt wird sich von Ahlen bis zur Abzweigung der K 7585 nach Ruppertshofen erstrecken, sodass dieser Teilabschnitt für den Verkehr so schnell wie möglich wieder frei gegeben werden kann

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