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Mitteilungsblatt KW 14 | Mittwoch, 06.04.2022 | 4 als moderner und kompetenter Dienstleister wahrgenommen. Darüber hinaus erhöht es den eigenen Bekanntheitsgrad, vermittelt den Bürgern Seriosität, Professionalität und Zuverlässigkeit. Insgesamt wird der Außenauftritt der Stadt Riedlingen harmonisiert und damit gleichermaßen ein professionelles als auch kompetentes Auftreten unterstützt. Des Weiteren ist es eine fundierte Grundlage für anstehende Prozesse wie die Markenbildung im Rahmen des Projekts „Lebendige Altstadt“ sowie für ein durchgehendes Marketing im Hinblick auf die Gartenschau im Jahr 2035. TOP 3: Bekanntgabe des Haushaltserlasses des Landratsamtes Biberach zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Riedlingen für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk Riedlingen Der Haushaltsplan 2022 der Stadt Riedlingen sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasser- und Abwasserwerk wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 07.02.2022 verabschiedet. Inzwischen ging der Haushaltserlass des Landratsamts Biberach als Rechtsaufsichtsbehörde ein. Demnach werden Der die Gemeinderat Gesetzmäßigkeit fasste der einstimmig Haushaltssatzung bei zwei der Enthaltungen Stadt den Beschluss: Riedlingen für das Haushaltsjahr 2022 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk Riedlingen bestätigt. Festgestellt wurde u.a.: „Das Gesamtbild des Kernhaushalts der Stadt Riedlingen konnte sich im Vergleich zum Vorjahr erheblich verbessern. Der Kernhaushalt kann auf die Aufnahme weiterer Kredite verzichten und es zeichnet sich ab, dass die Ergebnisse 2020 und 2021 deutlich besser ausfallen als geplant. In Bezug auf die für die Zukunft geplanten großen Projekte ist die Stadt gefordert, auf Sicht zu fahren, um auch künftig Gestaltungsspielräume offen zu halten.“ Der Gemeinderat nahm den Haushaltserlass des Landratsamtes Biberach zur Kenntnis. TOP 4: Beschluss der Eröffnungsbilanz für die Stadt Riedlingen zum 01.01.2020 Die Kommunen in Baden-Württemberg sind verpflichtet, spätestens zum 01.01.2020 ihr Haushalts- und Rechnungswesen auf das neue kommunale Haushaltsrecht auf doppischer Basis umzustellen. Daher werden die Haushaltspläne der Stadt Riedlingen seit 2020 auf dieser Basis erstellt. Das neue Recht fordert außerdem die Erstellung einer Eröffnungsbilanz. Hierzu war es u.a. notwendig, das immobile und mobile Vermögen der Die Eröffnungsbilanz samt Anhang der Stadt Riedlingen zum Stadt 01.01.2020 zu bewerten. wird wie folgt festgestellt:
5 | Mitteilungsblatt KW 14 | Mittwoch, 06.04.2022 Die Bilanzsumme der Stadt Riedlingen zum 01.01.2020 beträgt rund 102,22 Mio. Euro. Auf der Aktivseite entfallen hiervon rund 80 Mio. Euro auf das Sachvermögen, 21,9 Mio. Euro auf das Finanzvermögen und 350.000 Euro auf geleistete Investitionszuschüsse. Auf der Passivseite entfallen rund 78 Mio. Euro auf das Eigenkapital, 15,3 Mio. Euro auf Sonderposten, 1,5 Mio. Euro auf Rückstellungen, 6,1 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten und 1,4 Mio. Euro auf Rechnungsabgrenzungsposten. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei zwei Enthaltungen den Beschluss: Die Eröffnungsbilanz samt Anhang der Stadt Riedlingen zum 01.01.2020 wird wie folgt festgestellt (s. Grafik Seite 4 unten): TOP 5: Stadthallenareal Sachstandsinformation und Beschlüsse zum Wettbewerbsverfahren Auf Anraten des Landesdenkmalamtes wurde über das Jahr 2021 eine Machbarkeitsstudie mit der Vorgabe der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten zum Schutz der denkmalgeschützten Gebäude vor Druckwasser im Hochwasserfall ausgearbeitet. Das Ergebnis wurde ausführlich mit dem Landesdenkmalamt und den Beteiligten diskutiert und 4 folgend dargestellte Varianten ausgearbeitet: Variante 1: Kontrollierte Flutung Die Gebäude werden im Hochwasserfall ab einem 10-jährigen geflutet. Die Stadthalle ab einem 50-jährigen Hochwasser. Eine hochwertige Nutzung der Gebäude z. B. als Hotel oder Veranstaltungshalle scheidet somit aus. Variante 2: Spundwandring Ein Spundwandring wird mit möglichst großem Abstand um die denkmalgeschützten Gebäude mit Gründung auf der wasserundurchlässigen Schicht in ca. 7 bis 13 m Tiefe eingerammt. Der notwendige Überstand auf Höhe der bestehenden Hochwasserschutzmaßnahme kann mit einem Betonkragen oder mit einer Böschung „verkleidet“ werden. Wassereintrag in den Spundwandring durch Undichtigkeiten und Regenwasser muss im Hochwasserfall über die Binnenentwässerung abgepumpt werden. Dies verursacht hohe Unterhaltkosten. Variante 3: Weiße Wanne Die denkmalgeschätzten Gebäude werden mit einer wasserundurchlässigen Betonplatte unterfangen und in den Randbereichen mit Betonwandaufkantungen auf Höhe der bestehenden Hochwasserschutzmaßnahmen versehen. Die Aufkantungen müssen aus Kostengründen möglichst nah an den Gebäuden liegen. In Teilen könnte auch eine Anböschung der Aufkantungen z. B. für Auf-/Abfahrten angeschüttet werden. Hier muss das Regenwasser im Hochwasserfall über die Binnenentwässerung abgepumpt werden. Dies verursacht hohe Unterhaltkosten. Variante 4: Anheben der Gebäude: Einzelne Gebäude oder auch das gesamte Gebäudeensemble werden über die Höhe des hundertjährigen Hochwassers angehoben. Das Gelände wird verfüllt. Die Binnenentwässerung wird deutlich entlastet, da selbst im Hochwasserfall das Regenwasser über den Freispiegel in die Vorflur (Donau) eingeleitet werden kann. Das Denkmalamt lehnt diese Variante ab. In einem städtebaulichen Ideenwettbewerb sollen die möglichen Nutzungsvarianten unter Berücksichtigung der Maßnahmen gegen das Druckwasser sowie der Vorgaben des Bürgerentscheids, der Gartenschau und der denkmalrechtlicher Belange ausgearbeitet werden. Zur Definition der Aufgabenstellung des Ideenwettbewerbs ist am 24.03.2022 ein Workshop terminiert, bei dem Mitglieder des Gemeinderates, der Verwaltung des Landesbetrieb Gewässer, der Landesdenkmalbehörde, der unteren Denkmalbehörde beim Landkreis Biberach und von Planstatt Senner teilnehmen werden. Die im Ideenwettbewerb ausgearbeiteten Vorschläge können dann als Basis für einen Realisierungswettbewerb, z. B. für die Planung der Stadthalle oder für einen Grundstückverkauf als Konzeptvergabe, z. B. für die Fachmarkte oder das Hotel, herangezogen werden. Die unterschiedlichen Wettbewerbe können sich auch auf Teilbereiche des Areals beziehen. Der Gemeinderat fasste bei einer Nein-Stimme den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und trägt das vorgeschlagene Vorgehen mit. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung den städtebaulichen Ideenwettbewerb auf dem Stadthallenareal durchzuführen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung das Büro Hirthe, Architekt und Stadtplaner aus Friedrichshafen, für das Verfahrensmanagement zur Durchführung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs auf dem Stadthallenareal zu beauftragen. TOP 6: Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen - Bestellung weiterer Gutachter Der gemeinsame Gutachterausschuss ist seit 01.07.2021 gegründet und am Arbeiten. Zwischenzeitlich wurden 31 Gutachten erstellt. Die Kaufpreissammlungen aller 17 Mitgliedsgemeinden sind angelegt und werden gepflegt. Die Vorbereitungen für die Ermittlung der Bodenrichtwerte mit den Bodenrichtwertkarten als Grundlage für die Grundsteuerreform mit Stichtag 30.06.2022 laufen. Für die gutachterliche Festlegung der Bodenrichtwerte ist die Bestellung eines Gutachters von der Finanzbehörde notwendig. Auf Grund der knappen Personalressource nimmt der Gutachterausschuss die Hilfe eines externen Beraters in Anspruch. Um die Festlegung der Bodenrichtwerte unter Berücksichtigung der von ihm erstellten Kaufpreisauswertungen rechtsicher festzulegen, ist seine Bestellung als Gutachter notwendig. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: 1. Für den gemeinsamen Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen werden als weitere Gutachter bestellt: - Herr Hanspeter Beilharz (externer Berater) - Herr Gerd Kehm Dipl.FinW (FH) (Finanzbehörde) 2. Die Bestellung von Dirk Kretschmer als Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen wird zurückgenommen. TOP 7: Ambulantes Medizinisches Dienstleistungszentrum (AMD) Sachstandsinformation und Beschlüsse zur Ausschreibung Die Stadt Riedlingen hat sich in die Verpflichtung genommen, ein Ambulantes Medizinisches Dienstleistungszentrum (AMD) zur medizinischen Grundversorgung der Bürger der Stadt und deren Umgebung unter Einhaltung aller staatlichen Normen, die die Kommune binden, zu realisieren und bereit zu stellen. Der Kreistag hat in seinem Beschluss am 08.12.2021 zu dieser freiwilligen Leistung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass er eine kommunal-, vergabe-, wettbewerbs- und beihilferechtskonforme Umsetzung unter Einhaltung der baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraussetzt. Der Gemeinderat fasste mit 12 Ja-Stimmen, bei elf Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen den Beschluss:
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