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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 05.05.2021

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 18 /2021 Mittwoch, 5. Mai 2021 | 4 Diese Broschüre liegt nun zusätzlich in leichter Sprache vor. Unterstützt wurde die Erstellung der Broschüre vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Die neue Broschüre in leichter Sprache gibt Informationen über das deutsche Eherecht und die Möglichkeit, einen Ehevertrag zu schließen. Die Ehe als rechtliche Form des Zusammenlebens ist in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz besonders geschützt und basiert auf einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die nicht immer leicht zu verstehen sind. Die LAG-Broschüre erklärt deshalb in Grundzügen wichtige Sachverhalte und Begriffe wie zum Beispiel: In welchen Fällen sollte ein Ehevertrag geschlossen werden? Wann macht eine Gütertrennung Sinn? Welches Recht gilt bei internationalen Ehen? Wie sieht die rechtliche Situation bei einer Ehescheidung aus und gibt es dann einen Unterhalts- oder Versorgungsanspruch? Die Broschüre ersetzt dabei nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall. Die 40-seitige, kostenlose Broschüre ist durch ein größeres Schriftbild und durch eine einfache Sprache sehr gut lesbar und verständlich. Wichtige Begriffe aus dem Eherecht werden in einem Glossar von A bis Z erläutert und zur besseren Verständlichkeit mit Bildern illustriert. Die Broschüre liegt ab sofort bei den Rathäusern sowie im Landratsamt Biberach aus oder kann bei der Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Biberach, Sigrid Arnold, Rollinstraße 9, 88400 Biberach unter der E-Mail-Adresse s.arnold@biberach.de auch in digitaler Form angefordert werden. _________________________________________________________ Kreisjugendring Biberach e.V. Schulung für ehrenamtliche Jugendleiter Grundlegende Kenntnisse der Jugendarbeit, wie Aufsichtspflicht, Rechte und Pflichten, Gruppenphasen, Konfliktlösung sowie Leitung und Planung von Gruppenstunden werden angehenden oder bereits aktiven ehrenamtlichen Jugend- und Gruppenleitern aus Vereinen in dem Jugendleiter Basismodul der Kreisjugendringe Biberach und Ravensburg vermittelt. Das Seminar findet am Samstag, 5. und 12. Juni 2021, von jeweils 9 bis 19 Uhr im Humboldt-Jugendgästehaus in Bad Schussenried statt. Eine Anmeldung ist bis 26.05. über info@ kjr-biberach.de möglich. Die Kosten betragen 70€, eine Ermäßigung für Schüler und Mitgliedsverbände ist möglich. Das Seminar wird nur in Präsenz stattfinden, sollte dies nicht möglich sein, wird es zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Weitere Informationen gibt es auf www.kjr-biberach.de oder telefonisch beim Kreisjugendring Biberach unter 07351 3470746. _________________________________________________________ Caritas Biberach-Saulgau Steht Ihre Wohnung leer? Wir suchen in der Caritas-Region Biberach-Saulgau im Rahmen der kirchlichen Wohnrauminitiative „TürÖFFNER“ für unsere Klienten Wohnraum zur Miete. Wenn Sie vermietbaren Wohnraum haben, der zur Zeit leer steht und den Sie aus unterschiedlichen Gründen aktuell eigentlich nicht vermieten möchten, dann sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen! Wir bieten Ihnen als Eigentümer einer Wohnung umfangreiche Serviceleistungen an, damit Ihr nächstes Mietverhältnis garantiert reibungslos verläuft. Dazu gehören • Information und Service zu allen Fragen der Vermietung • professionelle Mieterauswahl inklusive Sozialbetreuung der Mieter • kontinuierliche Wohnungsbegleitung zur Sicherstellung einer guten Wohnkultur • ein kompetenter Ansprechpartner sowohl für Vermieter als auch Mieter • sichere Mietverträge auf Zeit • professionelle Wohnungsverwaltung Sind Sie neugierig geworden? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Übrigens: seit dem Start der Wohnrauminitiative „TürÖFFNER“ im Oktober 2019 konnten wir bereits 22 Mietverhältnisse vermitteln! Geben Sie Menschen ein Zuhause – werden auch Sie TürÖFFNER! Ihr Ansprechpartner: Robert Talaj Caritas Biberach-Saulgau Saulgauer Str. 51 88400 Biberach Tel. 0 73 51 / 3 49 51 – 209 Mobil 01 72 / 6 43 84 70 talaj.r@caritas-biberach-saulgau.de www.türöffner-bcs.de Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen Für Wohnungssuchende: auf unserer Homepage finden Sie aktuelle Wohnungsangebote! _________________________________________________________ Gemeinde Uttenweiler – Biberach – – Landkreis Biberach – Die Gemeinde Uttenweiler (3.648 Einwohner) sucht Die Gemeinde Uttenweiler (3.648 Einwohner) sucht eine BFD- oder FSJ-Kraft eine BFD- oder FSJ-Kraft für unseren Kindergarten mit Kinderkrippe „Villa Rasselbande“ in Uttenweiler. Die Einrichtung wurde neu gebaut und zum letzten Kindergartenjahr in Betrieb genommen. für unseren Kindergarten mit Kinderkrippe „Villa Rasselbande“ in Uttenweiler. Die Einrichtung wurde neu gebaut und zum letzten Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Kindergartenjahr Bewerbungsunterlagen bis zum in 30. Betrieb Juni 2021 an genommen. die Gemeindeverwaltung Uttenweiler, Hauptstraße 14, 88524 Uttenweiler. Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Bei Fragen können Sie sich gerne bei Frau Désirée Feicht, Hauptamtsleiterin, Tel. 07374 9206-20 oder Ihre Frau Dagmar aussagekräftigen Stemmer, Kindergartenleiterin, Bewerbungsunterlagen Tel. 07374 2160 melden. bis zum 30. Juni 2021 an die Gemeindeverwaltung Uttenweiler, Hauptstraße 14, www.uttenweiler.de 88524 Uttenweiler. Bei Fragen können Sie sich gerne bei Frau Désirée Feicht, Hauptamtsleiterin, Tel. 07374 9206-20 oder Frau Dagmar Stemmer, Kindergartenleiterin, Tel. 07374 2160 melden. www.uttenweiler.de _________________________________________________________ Kolping-Bildungszentrum Riedlingen Plane Deine Zukunft. Nutze die Zeit nach der Schule oder Ausbildung sinnvoll für Deine persönliche Weiterbildung. Wie geht es nach dem mittleren Bildungsabschluss weiter? Im Bildungszentrum haben Sie die Möglichkeit in verschiedenen Berufskollegs die Fachhochschulreife zu erlangen und gleichzeitig eine Assistentenausbildung abzuschließen. Zukunftsplanung für die soziale Richtung. Im Berufskolleg Gesundheit/Pflege I und II wird neben der Fachhochschulreife und mit einer praktischen und schriftlichen Zusatzprüfung die Berufsausbildung zum Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen erworben. Weiterbildungsmöglichkeiten nach BKG I: Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens oder im pflegerischen Bereich Nach BKG II: Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife ist ein Studium an einer Fachhochschule und der Dualen Hochschule BW (unter Voraussetzung eines Eignungstests der DHBW) möglich. Mit erfolgreichem Bestehen der Zusatzprüfung wird die Berufsbezeichnung „Assistent/-in im Gesundheits- und Sozialwesen“ erworben.

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 18/2021 Mittwoch, 5. Mai 2021 | 5 Damit bieten sich den Absolventen sehr vielseitige Möglichkeiten an, z. B. im Verwaltungsbereich von Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Reha-Einrichtungen, Altenheimen, Pflegediensten usw. Zudem kann an der Berufsoberschule die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Nach einer mindestens einjährigen Berufspraxis: Studium an einer Hochschule für Sozialwesen (z.B. Studiengang „Pflege/Pflegemanagement“) Zukunftsplanung für die kaufmännische Richtung Beim Berufskolleg Fremdsprachen bewegt man sich auf internationalem Parkett. Die Schwerpunktfächer Englisch und Spanisch, sowie eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung erlauben es nach 2 Jahren neben der Fachhochschulreife auch die Ausbildung zum fremdsprachlichen Wirtschaftsassistenten abzuschließen. Als weitere Option ist der Abschluss zum “Internationalen Wirtschaftskorrespondenten” (KA) möglich. Chancen nach der Lehre Das Tagesberufskolleg bietet die Möglichkeit für all diejenigen, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und die Fachhochschulreife in einem Jahr, in Vollzeit, oder in zwei Jahren in Teilzeit, zu erlangen. Der Unterrichtsschwerpunkt richtet sich nach dem Ausbildungsberuf: Technische Physik, Biologie mit Gesundheitslehre, Wirtschaftslehre und Gestaltung. Zukunftsplanung Abitur Das sozialwissenschaftliche Gymnasium führt mit dem Schwerpunktfach “Pädagogik und Psychologie” in drei Jahren zum Abitur. Zugangsvoraussetzung: Mittlere Reife oder Versetzungszeugnis am G 8 in Kl. 10 oder am G 9 in Kl. 11 oder nach einer Berufsausbildung. Wir bieten telefonische oder Online-Beratung an: https://www.kolping-macht-schule.de/beratung/ oder schreiben Sie uns eine Mail Info: Kolping-Bildungszentrum Riedlingen, Kirchstraße 24, 88499 Riedlingen, Tel. 07371/935013 Frau Roth, gabriele.roth@kbw-gruppe.de _________________________________________________________ Offene Jugendarbeit Riedlingen Familiennachmittag im Jugendhaus Die momentane Corona-Lage führt dazu, dass viele Dinge, die man gerne in seiner Freizeit macht, nicht möglich sind. Deshalb bietet die Offene Kinder- und Jugendarbeit Riedlingen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit einen Spiele- und Kreativnachmittag an, um Familien etwas Abwechslung bieten zu können. Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Verordnung kann eine Familie, wenn alle im gleichen Haushalt leben, das Angebot wahrnehmen. Das Jugendhaus steht der Familie dann alleine zur Verfügung, wird aber durch einen Mitarbeitenden der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder der Schulsozialarbeit begleitet. Fünf Familien aus Riedlingen haben das Angebot bis jetzt wahrgenommen und haben einen tollen Nachmittag im Jugendhaus verbracht. „Ich hätte am liebsten die ganze Zeit Tischtennis gespielt, aber es gab noch so viel Anderes auszuprobieren“, so eine Teilnehmerin des Familiennachmittags. Das Jugendhaus ist eigentlich für Jugendliche ab der 5. Klasse geöffnet, aber viele der Familien hatten auch kleinere Kinder dabei. „Das war natürlich nicht ganz einfach, da die Spiele, die wir da haben eher für Größere sind. Da mussten wir uns ein bisschen was einfallen lassen, aber mit Fingerfarben, kreativen Spielen und Bastelangeboten haben wir das gut gemeistert. Es sind sogar richtig gute Bilder entstanden“, so Corinna Zeh von der offenen Kinder- und Jugendarbeit Riedlingen, deren freier Träger das Haus Nazareth Sigmaringen ist. Die Termine sind immer Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag, jeweils von 14:00-16:00 Uhr. Bei Interesse kann man sich an Corinna Zeh von der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Riedlingen wenden. (Tel: 0159 04536549 oder per E-Mail an oja.riedlingen@ haus-nazareth-sig.de) Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarramt St. Georg Kirchstraße 1, 88499 Riedlingen Tel. 07371/9335-0, Fax 9335-40 stgeorg.riedlingen@drs.de Gottesdienste im Überblick (Bitte Abstand halten) Gottesdienste /Eucharistiefeier (im Freien – Dauer ca. ½ Stunde) Donnerstag, 06. Mai Kein Schülergottesdienst (nur wenn Präsenzunterricht) der Klassen 1-4 Joseph-Christian-Gemeinschaftsschule. 18.00 Uhr Maiandacht mitgestaltet vom Kolping / Kirchplatz St. Georg 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Altheim / Kirchplatz Freitag, 07. Mai – Herz-Jesu-Freitag 19.00 Uhr Eucharistiefeier / Kirchplatz St. Georg Samstag, 08. Mai Vorabendgottesdienste zum 6. Sonntag der Osterzeit 17.00 Uhr Waldhausen – Eucharistiefeier auf dem Kirchplatz 18.00 Uhr Altheim – Eucharistiefeier auf dem Kirchplatz Sonntag, 09. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 07.30 Uhr Eucharistiefeier / Kirchplatz St. Georg 09.30 Uhr Eucharistiefeier / Kirchplatz St. Georg 11.00 Uhr Gottesdienst vor dem Konrad-Manopp-Stift 18.00 Uhr Maiandacht / Kirchplatz St. Georg Dienstag, 11. Mai 14.30 Uhr Gottesdienst in der Tagespflege unserer Sozialstation Keine Eucharistiefeier in Grüningen Mittwoch, 12. Mai 14.30 Uhr Gottesdienst in der Tagespflege unserer Sozialstation 18.00 Uhr Vorabendmesse zu Christi Himmelfahrt- Altheim auf dem Kirchplatz Keine Eucharistiefeier in Neufra Donnerstag, 13. Mai – Christi Himmelfahrt 07.30 Uhr Eucharistiefeier / Kirchplatz St. Georg 09.30 Uhr Eucharistiefeier / Kirchplatz St. Georg Kein Gottesdienst vor dem Konrad-Manopp-Stift Ab Montag 26. April 2021 gilt: in Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tagesinzidenz über dem Wert von 200 liegt, sind Gottesdienste im Freien möglich. Nur bei einem Wert von 300 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind auch keine Gottesdienste nur im Freien mehr möglich. Also bleibt es vorerst bei der von uns gelebten Praxis. Bitte beachten: Gottesdienste in der Kirche Ab einem Inzidenzwert von 200 in Folge von 3 Tagen, sind in der Kirche keine Präsenzgottesdienste erlaubt. Deshalb werden wir den Freitagsgottesdienst bis zu einer Senkung des Inzidenzwertes ebenfalls im Freien feiern. Anzahl der Mitfeiernden bei Trauerfeiern Diese wurde aktuell von den Behörden auf 30 gesenkt. Wir bitten freundlichst um Beachtung. Bitte denken Sie daran bei Gottesdiensten einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Weitere Infos können Sie aus dem St. Georgsblatt entnehmen. Abonnieren Sie es.

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