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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 05.02.2020

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 6 /20 Mittwoch, 5. Februar 2020 | 6 Stadt Riedlingen Landkreis Biberach Die Stadt Riedlingen sucht baldmöglichst in Vollzeit eine/-n leitende(n) Sachbearbeiter/-in (m/w/d) für den Bereich Liegenschaften / Facility-Management als Elternzeitvertretung. Die Stelle ist grundsätzlich auch teilbar. Ihre Aufgaben: • Leitung Facility-Management (Personalverwaltung, Einsatzplanung, etc.) • Organisation, Priorisierung und Abwicklung von Instandsetzungsmaßnahmen • Vermietung von Veranstaltungsräumen, Hallen, Festplätzen und Schulsportstätten • Schlüsselverwaltung • Mitwirkung beim Energiemanagement Unsere Anforderungen: • Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Qualifikation • Gute EDV-Kenntnisse • Teamfähigkeit, Engagement, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität • Kommunikationsstärke, Aufgeschlossenheit und Freude im Umgang mit Menschen Wir bieten: • Ein aufgeschlossenes Team mit einem guten Betriebsklima • Die Möglichkeit zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung • Einen sicheren Arbeitsplatz • Eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a TVöD • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 23.02.2020 schriftlich mit aussagekräftigen Unterlagen bei der Stadt Riedlingen, Personalamt, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, E-Mail: personalamt@riedlingen.de. Für Fragen steht Ihnen der Leiter des Hauptamtes, Herr Christian Simon (Tel. 07371/183-31) gerne zur Verfügung. Die Vorstellungsgespräche für diese Stelle sind für den 09.03.2020 angedacht. Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27. Januar 2019 TOP 1: Bekämpfung von Vandalismus in Riedlingen - Erlass einer Satzung über die Benutzung von Schulhöfen und weiteren öffentlichen Einrichtungen - Damit künftig besser gegen Vandalismus vorgegangen werden kann, hat die Verwaltung eine Schulhofsatzung erarbeitet. Hiermit wird die Grundlage geschaffen, um unerwünschte Verhaltensweisen wie das Verursachen von Lärm oder das Mitführen und Konsumieren von Alkohol zu untersagen und als Ordnungswidrigkeit zu definieren. Somit können entsprechende Verhaltensweisen geahndet werden, um künftig effektiver gegen störendes und schädigendes Fehlverhalten vorgehen zu können. Die Verwaltung wird zudem eine Beschilderung entsprechend der Satzung in Auftrag geben. Die Satzung wird im Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen öffentlich bekannt gemacht. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage beigefügten Satzung über die Nutzung der Schulgelände zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung öffentlich bekanntzumachen. TOP 2: Festlegung Verkaufspreise Baugebiet Postweg II in Daugendorf und Prüfung Kinderbonus Nachdem inzwischen alle Kosten (Grunderwerb, Erschließung etc.) für das Baugebiet „Postweg II“ vorliegen, wurde seitens der Verwaltung der kostendeckende Gesamtverkaufspreis kalkuliert. Mit dem Verkauf der Baugrundstücke kann nach Beschluss des Verkaufspreises und erfolgter Vermessung begonnen werden, nach derzeitigem Stand im Februar. Derzeit sind alle Bauplätze reserviert, so dass davon auszugehen ist, dass zeitnah die ersten Bauplätze verkauft werden können. Die Stadt Riedlingen gewährt Familien mit Kindern beim Kauf eines städtischen Bauplatzes derzeit zudem einen einmaligen Bonus in Höhe von 2.500,00 € pro Kind. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Die aktualisierte Kalkulation wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat lehnte bei elf Ja-Stimmen, mit 13 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen den Beschluss ab: 2. Die Bauplatzpreise im Baugebiet Postweg II in Daugendorf werden für die Bauplätze Nr. 14 sowie 16 bis 22 auf 118 € pro m² und für die Bauplätze Nr. 12, 13 und 15 auf 128 € pro m² festgelegt. Der Gemeinderat fasste mit 19 Ja-Stimmen, bei einer Nein-Stimme und fünf Enthaltungen den Beschluss: 2. Die Bauplatzpreise im Baugebiet Postweg II in Daugendorf werden für die Bauplätze Nr. 14 sowie 16 bis 22 auf 115 € pro m² und für die Bauplätze Nr. 12, 13 und 15 auf 125 € pro m² festgelegt. Der Gemeinderat lehnte bei zwölf Ja-Stimmen, zwölf Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss ab: 3. Der Kinderbonus wird zukünftig gestrichen und nur noch für bereits geschlossene Kaufverträge gewährt. TOP 3: Neubau Holzbrücke – Vergabe von Bauleistungen Vor Beginn der Arbeiten (geplant ist Ende März 2020) werden die betroffenen Anwohner im Rahmen einer Anwohnerversammlung über den Bauablauf und die möglichen Beeinträchti- gungen während der Bauzeit informiert. I. Vergabe von Bauleistungen Der Gemeinderat fasste bei einer Nein-Stimme und ohne Enthaltungen den Beschluss: Die Brückenbauarbeiten mit dem Hochwasserschutz (Los 1) werden an den Bieter Nr. 3 zum Angebotspreis von 1.188.629,38 EUR vergeben. Die Tief- und Straßenbauarbeiten (Los 2) werden an den Bieter Nr. 5 zum Angebotspreis von 332.333,73 EUR vergeben. Die Abbrucharbeiten (Los 3) werden an den Bieter Nr. 5 zum Angebotspreis von 47.389,37 EUR vergeben. II. Regelung der Verkehrssituation im Zusammenhang der Baumaßnahme „Neubau Holz- brücke“ Auf Grund einer aktuellen Anregung des RHG (Riedlinger Handels und Gewerbeverband e. V.) wurde dem Gemeinderat eine Ergänzung zum Vergabebeschluss „Neubau Holzbrücke“ vorgelegt. Die derzeitige Verkehrsregelung wird durch die Baumaßnahme beeinträchtigt. Daher war es erforderlich, einen weiteren Beschluss, zusätzlich zur Vergabe der Bauleistungen, zu fassen. Die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für die Beseitigung der Schäden am Straßenkörper werden auf rd. 200.000,- € geschätzt. Die Kosten für die sonstigen eventuell notwendigen Maßnahmen wie beispielsweise die Herstellung des Fahrbahnkörpers, Genehmigungsgebühren und weitere werden auf rund 100.000,- € geschätzt. Die tatsächlichen Kosten können aber erst nach der Vorlage der Genehmigung berechnet werden. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung auf folgende Punkte aufmerk- sam macht:

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 6/20 Mittwoch, 5. Februar 2020 | 7 A 1. Für den Vorschlag der Öffnung der Donaustraße und den Weibermarkt für den PKW-Verkehr und die Einrichtung von PKW Parkflächen auf den Weibermarkt sind folgende Punkte zu beachten: a) Die Fußgängerzone muss für den betroffenen Bereich während der Bauzeit entwidmet werden. b) Eine abgegrenzte Fahrbahn muss eingerichtet werden. c) In der Donaustraße muss ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden. d) Das Abstellen von Fahrrädern in diesen Bereichen ist nicht mehr möglich. e) Außenbestuhlungen sind unter Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestfahrbahnbreite nur noch eingeschränkt möglich. f) Markisen, sonstige Überdachungen und sonstiges Mobiliar sind unter Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestfahrbahnbreite nur noch eingeschränkt möglich. g) Die auf öffentlichem Grund befindlichen Einrichtungen und Möblierungen wer- den für die Bauzeit abgebaut. h) Die Pflasterflächen sind für die Fußgängerzone mit geringer PKW- Verkehrsbelastung ausgelegt. Schäden sind absehbar. i) Durch die zu erwartende deutlich stärkere Lärmbelastung und Unfallgefahr wird die Toleranz der Anwohner vorausgesetzt. j) Die zu erwartende Verkehrsbelastung auf der Donaustraße entspricht dann etwa der derzeitigen Verkehrsbelastung auf der Weilerstraße in Fahrtrichtung Tuchplatz. k) Der Bebauungsplan „Historische Altstadt“ lässt Parkflächen nur innerhalb der Baugrenzen zu. Deshalb ist für die Einrichtung der Parkplätze auf dem Weibermarkt eine Ausnahme zur erteilen. Der Gemeinderat fasste mit 15 Ja-Stimmen, bei acht Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen den ergänzten Beschluss: 2. Die Verwaltung wird beauftragt beim Landratsamt unter Berücksichtigung der unter A genannten Problemstellungen die Öffnung der Donaustraße während der Baumaßnahme „Neubau Holzbrücke“ zu beantragen und die Fußgängerzone zu entwidmen. Bevorzugt würde der Gemeinderat eine zeitweilige Öffnung mit Schrittgeschwindigkeit orientiert an den Öffnungszeiten der Geschäfte unter Berücksichtigung der Nutzlast (Beschränkung 3,5 t) beantragen wollen. Der Gemeinderat fasste mit 16 Ja-Stimmen, bei sieben Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen den Beschluss 3. Die Verwaltung wird beauftragt beim Landratsamt unter Berücksichtigung der unter A genannten Problemstellungen die Öffnung des Weibermarktes und die Einrichtung von Parkflächen auf dem Weibermarkt während der Baumaßnahme „Neubau Holzbrücke“ zu beantragen und die Fußgängerzone zu entwidmen. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: B Der RCM (Riedlinger City- und Marketing e. V.) wird gebeten die rückenflyer zu überarbeiten und neu aufzulegen. Der Gemeinderat fasst einstimmig den Beschluss: C Die Verwaltung wird beauftragt mit den Eigentümern im Bereich Tuchplatz die Möglichkeit der Einrichtung von temporären Parkplätzen während der Baumaßnahme „Neubau Holzbrücke“ auf den Privatgrundstücken zu verhandeln. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: D Die Verwaltung wird beauftragt, das Werkstattgebäude des Gebäudes Tuchplatz 8 schnellstmöglich abzureißen und die dadurch entstehende Freifläche während der Baumaßnahme „Neubau Holzbrücke“ als öffentliche Parkflächen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: E Die Verwaltung wird beauftragt für die Ausweichnutzung der Parkflächen in der Tiefgarage mit Bannern und zusätzlichen Hinweisschilder sowohl PKW- Verkehrsseitig als auch Fußgängerverkehrsseitig hinzuweisen. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: F Der Gemeinderat spricht sich für eine Verlängerung der reiparkzeit auf zwei Stunden in der Tiefgarage während der Bauphase aus. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: G Die notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. TOP 4: Vorstellung der Handlungsfelder Stabsstelle, Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit Wirtschaftsförderin Eva-Maria Moser stellte die Handlungsfelder der Bereiche Stabsstelle, Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit vor. Sie gibt in diesem Zuge ebenfalls bekannt, dass das Gartenschau-Komitee am 07.04.2020 um 13.30 Uhr nach Riedlingen kommen wird. TOP 5: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 16.12.2019 folgenden Beschluss: Der Gemeinderat fasste den Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet das modernisierte Logo. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Stadtverwaltung, ausgehend von dem verjüngten Stadtlogo, im Jahr 2020 einen Folgeauftrag an den Kommunikationsverlag HLK zur Erstellung eines durchgängigen Corporate Designs für die Stadt Riedlingen zu erteilen. Dieses beinhaltet ein Anwendungshandbuch für die Umsetzung sowie Vorlagen für die tägliche Anwendung. 3. Die Einführung erfolgt schrittweise, wenn neue Auflagen oder neue Werbemittel her- ausgegeben werden. 4. Der Gemeinderat begrüßt einen Relaunch der städtischen Homepage im Jahr 2020. 5. Die Mittel für das Corporate Design sowie den Relaunch der Homepage sind im Haushalt 2020 vorzusehen. 6. Die Stadtverwaltung informiert den Gemeinderat über grundlegende Zwischenergebnisse. TOP 6: Bekanntgaben der Verwaltung a) Reparatur Straßenbeleuchtung Postweg Ende Dezember 2019 musste die Straßenbeleuchtung im Postweg repariert werden. Im Haushalt wurden hierfür 25.000 € für das Jahr 2019 eingestellt. Die benötigten Ausgaben überstiegen diesen Betrag um 5.395,36 €. Da die Buchung für den Haushaltsausgleich am 30.12.2019 vorgenommen werden musste und keine Gemeinderatsitzung erreichbar war, musste die Umbuchung des fehlenden Betrages in Höhe von 5.395,36 € über eine Eilentscheidung nach § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) vorgenommen werden. In der Haushaltsstelle „Erneuerung Schillerstraße“ standen die erforderlichen Mittel zur Verfügung. b Gemeinderatssitzung 10.02.2020 – Sitzungsort Herr Bürgermeister Schafft gab bekannt, dass die Gemeinderatssitzung am 10.02.2020 in den Räumlichkeiten der SRH Fernhochschule stattfinden wird. TOP 7: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes a) Biberschäden Ein Stadtrat merkte an, dass im Bereich des Ortsteingangs in Grüningen Probleme mit Bibern bestehen. Insbesondere bei Regen werde die Straße überflutet und vor allem der Unterbau geschädigt. Der Ortschaftsrat thematisiere dies bereits seit Jahren. Er fragte, welcher Umgang damit vorgesehen sei, und bat, zeitnah an die Problematik heranzugehen. Die Verwaltung erklärte, dass man in den letz-

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