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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 05.02.2020

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 6 /20 Mittwoch, 5. Februar 2020 | 2 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Rathaus Riedlingen Telefon 07371/183-0 Mo. - Do. 8 - 12 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr, Fr. 8 - 12.30 Uhr Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.00 - 20.00 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39 Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar Hallenbad Tel. 9662619; Mo. 20 - 22 Uhr, Di. 18 - 22 Uhr, Mi. 19.30 - 21.30 Uhr, Fr. 20 - 22 Uhr, Sa. 13 - 20 Uhr, So. 12 - 20 Uhr Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: Di. 14.30 - 19 Uhr, Mi. 14.30 - 17 Uhr, Do. 14.30 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 Uhr Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Winterpause bis zum 27.03.2020. Führungen nach Vereinbarung jederzeit möglich unter 07371 909633 (dienstags) oder info@museum-riedlingen.de UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Die Müllabfuhrtermine entnehmen Sie bitte künftig dem Abfuhrkalender. Dieser liegt im Rathaus zur Abholung bereit. Grüngut: Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März - Nov.: Mittwoch, 16 - 19 Uhr, Samstag, 11 - 14 Uhr; Dez. - Feb.: Samstag 11 - 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Zollhauserstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße, Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus, Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr, Di./Do. 13 - 17 Uhr, Sa. 9 - 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Sana Klinik 07371/1840 Wasserversorgung Riedlingen 07371/18327 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 SONSTIGE Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 A Sozialer Dienst, Telefon 07351/52-7623; Fax 07351/52-7627 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/9297542 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): Jeden Samstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr, jeden Mittwoch ab 12.00 Uhr. Unvorhergesehene Änderungen werden am Tafelladen angeschlagen. Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 0 73 73 / 92 16 504, Mobil 0 151 / 12 13 16 34 Freundeskreis Freunde für Fremde Begegnungscafé für Einheimische und Flüchtlinge: Termin siehe unter der Rubrik „Vereine“ Ansprechpartner für den Freundeskreis Freunde für Fremde: Tel. 07371/18337 ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: 0180 / 1929343 Augenärztlicher Notdienst: 0180 / 1929350 Zahnärztlicher Notdienst: 01805 / 911650 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen lmpressum Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: cbarth@riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 6/20 Mittwoch, 5. Februar 2020 | 3 Amtliche Bekanntmachungen 3. 3. St. St. Gerhard Schule Amtliche Bekanntmachung Stadt Riedlingen Landkreis Amtliche Biberach Bekanntmachung Satzung über die Stadt Benutzung Riedlingen der Schulgelände der Stadt Riedlingen Landkreis (Benutzungsordnung) Biberach Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 10 und 142 GemO hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 27.01.2020 folgende Benut- Satzung über die Benutzung der Schulgelände zungsordnung der als Stadt Satzung Riedlingen beschlossen: (Benutzungsordnung) § 1 Zweck der Benutzungsordnung Die Stadt Riedlingen betreibt die gesamten Schulgelände als öffentliche Einrichtungen. Diese Benutzungsordnung § 1 soll den Aufenthalt auf den Schulgeländen Zweck der Benutzungsordnung der Stadt Riedlingen regeln und die schutzwürdigen Belange der Schulen, der Anwohner und der Gemeinde gewährleisten. Die Stadt Riedlingen betreibt die gesamten Schulgelände als öffentliche Einrichtungen. Diese Benutzungsordnung soll den Aufenthalt auf den Schulgeländen der Stadt Riedlingen regeln und die schutzwür- Die Schulgelände dienen dem Schulbetrieb, d.h. der Abhaltung des regelmäßigen Unterrichts und außerunterrichtlicher Veranstaltungen. Außerhalb des Schulbetriebes § 3 können die Schulgelände von der Öffentlichkeit nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung betreten und genutzt digen Belange der Schulen, der Anwohner und der Gemeinde gewährleisten. werden. § 2 Geltungsbereich (1) Die Schulgelände werden wie folgt abgegrenzt: (1) Die Schulgelände werden wie folgt abgegrenzt: 1. 1. Geschwister-Scholl-Realschule Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit (2) den Das §§ Gelände (2) 10 Das der städtischen Gelände der Gärtnerei, städtischen der VHS sowie Gärtnerei, die im Areal der bestehende VHS sowie Sportanlage die im werden und 142 GemO hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 27.01.2020 folgende Benutzungsordnung nach Maßgabe der beigefügten Abgrenzung in § 2 Abs. 1 Ziff. 3 dieser Benutzungsordnung in den als Satzung beschlossen: Geltungsbereich Areal dieser bestehende Benutzungsordnung Sportanlage einbezogen. werden Im Folgenden nach Maßgabe allgemein der als bei- Schulgelände benannt. gefügten Abgrenzung in § 2 Abs. 1 Ziff. 3 dieser Benutzungsordnung in den Geltungsbereich dieser Benutzungsordnung einbezogen. Im Folgenden allgemein als Schulgelände benannt. § 3 Zweckbestimmung und Nutzung Zweckbestimmung und Nutzung Die Schulgelände dienen dem Schulbetrieb, d.h. der Abhaltung des regelmäßigen Unterrichts und außerunterrichtlicher Veranstaltungen. Außerhalb des Schulbetriebes Seite 3 können die Schulgelände von der Öffentlichkeit nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung betreten und genutzt werden. § 4 Personenkreis / Einschränkung des Aufenthaltsrechts (1) Die Benutzung der Schulgelände ist vorrangig folgenden Personen gestattet: a) Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule und ihren Personensorgeberechtigten bzw. der erziehungsbeauftragten Person (Aufsichtsperson) b) Personen, die zum ordnungsgemäßen Ablauf des Schulbetriebes beitragen oder von der Schulleitung bzw. der Stadt Riedlingen beauftragt sind (Lehrer, Gemeindebedienstete etc.). (2) Einzelnen Personen kann der Aufenthalt auf den Schulgeländen für eine bestimmte Frist oder auf Dauer untersagt werden, wenn sie gegen die Benutzungsregeln verstoßen haben. 2. 2. Joseph-Christian-Gemeinschaftsschule Seite 2 3. St. Gerhard Schule § 5 Benutzung (1) Die Schulgelände sind einschließlich ihrer Ausstattung pfleglich zu behandeln und ordentlich sowie aufgeräumt zu hinterlassen. (2) Bei der Benutzung der Schulgelände sind Störungen und Belästigungen untersagt. Insbesondere ist auf den Schulgeländen untersagt: a) Mitführen und Konsumieren von Alkohol und Betäubungsmitteln sowie deren Weitergabe; b) Aufenthalt im betrunkenen oder Anstoß erregenden Zustand; c) Hunde frei laufen oder sie ihre Notdurft verrichten zu lassen; d) Verunreinigung oder Zweckentfremdung des Geländes; e) Verursachung von Lärm außerhalb genehmigter Veranstaltungen mittels Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern, Tonwiedergabegeräten, Musikinstrumenten sowie anderen mechanischen oder elektroakustischen Geräten; f ) Außerhalb genehmigter Veranstaltungen unberechtigt Waren oder Leistungen aller Art vorzuhalten bzw. anzubieten und für die Lieferung von Waren sowie für Leistungen aller Art insbesondere gewerblicher Art zu werben; g) Bänke, Schilder, Hinweise, Einfriedungen, Gebäude und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen;

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