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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 03.03.2021

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 9 /20 Mittwoch, 3. März 2021 | 2 RATHAUS RIEDLINGEN Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und tragen Sie eine Alltagsmaske! Mo. – Do. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12:30 Uhr Telefon 07371/183-0 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und tragen Sie eine Alltagsmaske! Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.00 - 20.00 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39 Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: corona-bedingt kontaktlos Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar BIS AUF WEITERES GESCHLOSSEN: Hallenbad Tel. 9662619; Mo. 20 - 22 Uhr, Di. 18 - 22 Uhr, Mi. 19.30 - 21.30 Uhr, Fr. 20 - 22 Uhr, Sa. 13 - 20 Uhr, So. 12 - 20 Uhr Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Freitag und Samstag 15 bis 17 Uhr, Sonntag von 14 bis 17 Uhr Führungen sind leider bis auf weiteres nicht möglich UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Restmüllabfuhr Mittwoch, 10.03.2021 (Mülltonne) Mittwoch, 24.03.2021 Restmüllabfuhr Mittwoch, 10.03.2021 (1.100 l Container) Papierabfuhr Dienstag, 30.03.2021 Gelber Sack Mittwoch, 31.03.2021 Grüngut Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März – Nov.: Mittwoch, 16 – 19 Uhr, Samstag, 11 – 14 Uhr; Dez. – Feb.: Samstag 11 – 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße; Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus; Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr, Di./Do. 13 – 17 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Wasserversorgung Riedlingen 07371/18327 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 SONSTIGE - TELEFONISCH ERREICHBAR Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 A Sozialer Dienst, Telefon 07351/52 6233; Fax 07351/52 6147 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/9297542 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): geöffnet: Samstag 11.00 - 13.00 Uhr Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 0 73 73 / 92 16 504, Mobil 0 151 / 12 13 16 34 Freundeskreis Freunde für Fremde Ansprechpartner: Tel. 07371/12560 ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: 0180 / 1929343 Augenärztlicher Notdienst: 0180 / 1929350 Zahnärztlicher Notdienst: 01805 / 911650 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen lmpressum Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: cbarth@riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 9/20 Mittwoch, 3. März 2021 | 3 (BGBI. I S. 1728) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBI. S. 1095, 1098) gilt die Satzung - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Riedlingen, den 03.03.2021 Marcus Schafft Bürgermeister Stadt Riedlingen Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 22.02.2021 TOP 1: Erweiterung Sanierungsgebiet „Weilerstraße – Zentrum / Mühlvorstadt“ a) Beschluss über das Ergebnis der Fragebogenaktion und der Trägerbeteiligung b) Beschluss über die Sanierungssatzung „Weilerstraße – Zentrum / Mühlvorstadt“ Inzwischen wurden die Fragebogenaktion und die Trägerbeteiligung für die Erweiterung des Sanierungsgebiets abgeschlossen. Erfreulich ist, dass im Rahmen der Mitwirkungsbereitschaft ca. 23 Bürger/innen bzw. Haushalte im Rahmen des Programms im Erweiterungsbereich des Sanierungsgebiets Maßnahmen umsetzen wollen. Das Gebiet wurde durch die Ergebnisse der Fragebogenaktion und konkrete Einzelmaßnahmen teilweise angepasst und umfasst jetzt insgesamt ca. 7,91 ha. Insgesamt leben ca. 200 Personen innerhalb des Gebiets. Sobald eine entsprechende Satzung in Kraft getreten ist, können innerhalb des Gebietes Sanierungsmaßnahmen umgesetzt und die Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen gewährt werden. Die Stadt hat innerhalb der Sanierungslaufzeit zunächst bis 30.04.2027 (Verlängerung möglich) jederzeit die Möglichkeit, das Sanierungsgebiet neu abzugrenzen. In den Grundbüchern wird der Sanierungsvermerk aufgenommen. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1) Der Gemeinderat Riedlingen stimmt dem Ergebnis der Fragebogenaktion und der Trägerbeteiligung für das Erweiterungsgebiet vom 22.02.2021 zu. 2) Der Gemeinderat Riedlingen stimmt dem Erlass der Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Weilerstraße – Zentrum / Mühlvorstadt“ vom 22.02.2021 zu. 3) Diese Beschlüsse des Gemeinderates sind öffentlich bekannt zu machen. TOP 2: Haushalt 2021 der Stadt Riedlingen – Beratung und Beschlussfassung Im Haushaltsplan 2021 sowie mit Blick auf die Folgejahre 2022- 2024 wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Maßnahmen des Ergebnis- und Finanzhaushalts bereits begonnen sind und zum Abschluss gebracht werden müssen, bzw. auf der Grundlage von gefassten Beschlüssen in die Umsetzung zu bringen sind. Im Zuge der Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben wurde darauf Wert gelegt, durch Kostenfortschreibungen die Ausgaben- als auch die Einnahmenseite zu objektivieren – bezogen auf die Einnahmen wurde zurückhaltend geplant. Der Gemeinderat fasste mit 13 Ja-Stimmen, bei sechs Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss: In der heutigen Sitzung findet keine weitere Beratung und Beschlussfassung statt. TOP 3: Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 21.12.2020 folgenden Beschluss: Vorhaben im Baugebiet „Rauhe Wiesen“ – Bauabschnitt II – Planung und Angebot Der Gemeinderat fasste den Beschluss: 1. Der Gemeinderat trägt das vorgeschlagene Vorgehen mit. 2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Verkauf der Flächen vorzubereiten und einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 11.01.2021 folgende Beschlüsse: Personalangelegenheiten - Beschlussfassung Hauptamtsleitung Der Gemeinderat fasste den Beschluss: Der Gemeinderat wählt Frau Moser zur Leiterin des Hauptamts. Der Gemeinderat fasste den Beschluss: Die WiFö wird umstrukturiert. Die Planstelle wird auf A 10 festgesetzt (HH 21). Aufgaben 100% WiFö/StMarketing/Tourismus/ Ltg. Marketing Gartenschau Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25.01.2021 folgenden Beschluss: Genehmigung von sonstigen Bezeichnungen nach § 5 Abs. 3 GemO - Hochschulstadt Der Gemeinderat fasste den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Riedlingen künftig die Bezeichnung Hochschulstadt führen soll. 2. Diese Bezeichnung soll auf die Ortstafeln aufgenommen werden. 3. Die Verwaltung wird eine entsprechende Genehmigung beim Innenministerium BadenWürttemberg beantragen. Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 16.03.2020 folgenden Beschluss: Verleihung der Eigenschaft als Ehrenmitglied der Feuerwehr - Ernennung von Herrn Ernst Hampel zum Ehrenfeuerwehrmann der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Riedlingen Der Gemeinderat fasste den Beschluss: Herrn Brandmeister Ernst Hampel wird die Eigenschaft als „Ehrenfeuerwehrmann der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Riedlingen“ verliehen. TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung a) Corona – Öffnung Kindertageseinrichtungen – Testung Die Verwaltung wies darauf hin, dass inzwischen die Schulen und Kindertageseinrichtungen unter Pandemiebedingungen wieder

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