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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 03.03.2021

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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 3. März 2021 Nr. 9 / 32. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Stadt Riedlingen 03.03.2021 Landkreis Biberach Bekanntmachung der Sanierungssatzung Satzung der Stadt Riedlingen über die förmliche Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebiets „Weilerstraße - Zentrum/Mühlvorstadt“ vom 22.02.2021. Aufgrund des § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728) und von § 4 Abs. 1 der GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBI. S. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Riedlingen in seiner Sitzung am 22.02.2021 folgende Satzung beschlossen: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes 1)Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet (siehe Plan) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 7,91 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Weilerstraße - Zentrum/Mühlvorstadt“. 2) Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. 3) Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb des im Lageplan (Maßstab M1:2.000, DIN A3) der Planungsgesellschaft Künster vom 22.07.2019, Index D vom 22.02.2021, in Abstimmung mit dem Gemeinderat, abgegrenzten Fläche. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung. Er kann während der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus von jedermann eingesehen werden. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme „Weilerstraße - Zentrum/Mühlvorstadt“ wird im klassischen Verfahren gemäß § 142 BauGB durchgeführt. Für die Dauer der Sanierung (ca. 15 Jahre) wird in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke ein Sanierungsvermerk eingetragen. § 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Riedlingen, den 03.03.2021 Marcus Schafft Bürgermeister Hinweise: Diese Satzung kann während der üblichen Dienstzeiten beim Bürgermeisteramt Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen eingesehen werden. Jedermann kann diese Satzung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 ANZEIGE TRAUMKÜCHEN VOM PROFI: KWB der kompetente Küchenspezialist garantiert beste Beratung und Premium-Qualität Überzeugen Sie sich bei einem Besuch bei WIR SIND WEITERHIN KWB in Riedlingen oder Bad Saulgau in FÜR SIE DA! einer der schönsten Küchenausstellungen Auch wenn unsere Ausstellungen Oberschwabens. geschlossen bleiben müssen, sind wir für Sie erreichbar unter: RIEDLINGEN BAD SAULGAU info@kwb-riedlingen.de oder Gammertinger 07371 909050 Str. 25/1 in Riedlingen Paradiesstr. 27 Tel. info@kwb-badsaulgau.de 0 73 71 - 9 09 05-0 Tel. 0 75 81 - 22 oder 76 www.kwb-riedlingen.de 07581 2276 in Bad www.kwb-badsaulgau.de Saulgau

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