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Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 2. Februar 2022 Nr. 5 / 33. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Stadt Riedlingen Am Montag, 7. Februar 2022, findet um 18:00 Uhr in der Stadthalle Riedlingen eine Sitzung des Gemeinderates der Stadt Riedlingen statt. T a g e s o r d n u n g 1. Haushaltsplan 2022 der Stadt Riedlingen einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk 2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vom 20.12.2021 3. Bekanntgaben der Verwaltung 4. Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Wir laden die Bürgerinnen und Bürger zu dieser Sitzung ein. Die Beratungsunterlagen für die öffentliche Sitzung liegen im Sitzungssaal aus. Riedlingen, 27.01.2022 gez. Schafft Bürgermeister _______________________________________________________ Stadt Riedlingen Landkreis Biberach SATZUNG zur Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk Riedlingen § 1 Der Betriebssatzung des Wasserwerks Riedlingen hat mit Wirkung zum 01.01.2022 folgenden Wortlaut: §1 Rechtsstellung, Aufgabe, Name (1) Das Wasserwerk der Stadt Riedlingen ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Die Wirtschaftsführung und des Rechnungswesen erfolgen auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik. (2) Es hat die Aufgabe das Gebiet der Stadt Riedlingen (einschl. Teilorte) mit Trinkwasser zu versorgen. (3) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Wasserwerk Riedlingen“. Riedlingen, den 25.01.2022 gez. Schafft Bürgermeister _______________________________________________________ Stadt Riedlingen Landkreis Biberach SATZUNG zur Änderung der Betriebssatzung für das Abwasserwerk Riedlingen § 1 Der Betriebssatzung des Abwasserwerks Riedlingen hat mit Wirkung zum 01.01.2022 folgenden Wortlaut: §1 Rechtsstellung, Aufgabe, Name (1) Das Abwasserwerk der Stadt Riedlingen ist eine öffentliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Die Wirtschaftsführung und des Rechnungswesen erfolgen auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik. (2) Es hat die Aufgabe das Abwasser der Stadt Riedlingen (einschl. Teilorte) zu entsorgen. (3) Das Abwasserwerk erzielt keinen Gewinn. (4) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Abwasserwerk Riedlingen“. Riedlingen, den 25.01.2022 gez. Schafft Bürgermeister ANZEIGE Küchen sind unsere Leidenschaft Zuhause ist da, wo man sich wohl fühlt und alles seinen Platz hat, genau so wie man es möchte. Ob Zeile, L-Form, U-Form oder Insel – wir planen ganz individuell nach Ihren Wünschen. Mit der richtigen Planung kommt jede Küche groß raus und wird zur Wohlfühloase. Kommen Sie zu uns und wir planen mit Ihnen Ihr neues Zuhause. RIEDLINGEN Gammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27 Tel. 07371 90905-0 BAD SAULGAU Tel. 07581 2276 www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de
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