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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 01.07.2020

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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 1. Juli 2020 Nr. 27 / 31. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Stadt Riedlingen für das Haushaltsjahr 2020 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20. April 2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushalt wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EURO 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Ertäge von 25.731.500 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 26.611.900 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis ( Saldo 1.1 und 1.2) von -880.400 1.4. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 216.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 216.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) von -664.400 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 24.607.900 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 23.877.900 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 730.000 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.133.500 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstägikeit von 14.638.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschull / -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -11.504.500 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -10.774.500 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 207.200 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und2.9) von -207.200 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -10.981.700 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlunen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 13.233.800 EUR § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000.000 EUR § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für land- und fortswirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge. Riedlingen, 20. April 2020 Für den Ersatzbedarf: KÜCHEN-EINBAUGERÄTE PREISGÜNSTIG VON IHREM FACHMANN RIEDLINGEN Gammertinger Straße 25/1 Telefon 0 73 71 - 90 90 50 www.kwb-riedlingen.de Bosch-Kühlschrank 145 l mit 3*-Gefrierfach KIL18V20FF Energieeffizienzklasse A + nur q380,– Bosch-Geschirrspüler 4 Spülprogramme SMV50M90EU Energieeffizienzklasse A + nur q600,– Bosch-Herd-Set umschaltbar, Ceranfeld HND32CS50 Energieeffizienzklasse A-20% kpl. nur q780,– BAD SAULGAU Paradiesstraße 27, Telefon 0 75 81 - 22 76 www.kwb-badsaulgau.de

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