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27.06.2024 Die kleine See-Post

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Nummer 26

Nummer 26 Die kleine Seepost Seite 2 Amtlicher Teil Thema der Woche Wie reagiert die Gemeinde auf den Ganztags betreuungsanspruch in den Grundschulen ab 2026? Ab 2026 haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Dies bedeutet, dass auch nachmittags in den Grundschulen eine Betreuung angeboten werden muss. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat sich dafür entschieden, die Grundschule des Bildungszentrums Parkschule zur offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2025/2026 auszubauen. Die Nonnenbachschule bleibt hingegen Halbtagsschule. Eltern im Schulbezirk der Nonnenbachschule, die eine Ganztagsbetreuung benötigen, müssen daher künftig für ihre Kinder einen Schulbezirkswechsel zur Parkschule über die Nonnenbachschule beim Schulamt beantragen. Gemeindenachrichten Ein Entertainment der Extraklasse in der Kressbronner Festhalle Mit Florian Wagner konnten zahlreiche Besucherinnen und Besucher vergangenen Donnerstag einen außergewöhnlichen Pianisten, Sänger und Kabarettisten erleben. Sein virtuoses Klavierspiel, seine Texte, die Freude an seinem Tun und seine Oma und Opa-Fest im Nonnenbachkindergarten „Zeig mir deine Welt“ – ganz unter diesem Motto haben die Kinder des Nonnenbachkindergartens am 18.06.2024 ihre Omas und Opas in den Kindergarten eingeladen. Das Fest begann um 14:30 Uhr und die Kinder hatten den Nachmittag über Zeit, ihren Großeltern den Kindergarten zu zeigen. Für das leibliche Wohl war gesorgt. Danke den vielen Kuchenbäckerinnen und -bäckern für die zahlreichen Spenden. Außer Kaffee von links: Florian Wagner, Uschi Keßler (Ehrenamtliche), Petra Studener (Ehrenamtliche), Ulrike Martin (TKM), B ürgermeister Daniel Enzensperger Kreativität begeisterten die Zuhörerinnen und Zuhörer. Ein Dankeschön gilt den ehrenamtlichen Helferinnen, die die Einlasskontrolle übernahmen und das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing tatkräftig unterstützten. Wer den mehrfachen Preisträger im Bereich Kabarett, Kleinkunst und Gesang (nochmals) erleben möchte, wird 2026 in Kressbronn a. B. die Gelegenheit hierzu haben. und Kuchen waren noch viele weitere Aktionen geboten. Die Kinder hatten die Möglichkeit, mit Oma und Opa draußen im Garten Spiele von früher und heute zu spielen. Es gab einen Basteltisch, eine Bücherecke und eine Fotobox für gemeinsame Erinnerungsfotos. Natürlich war der Nachmittag auch musikalisch begleitet. Die Kinder haben ihren Großeltern ein gemeinsam einstudiertes Lied vorgesungen. Es war ein rundum gelungener und bunter Nachmittag. Anzeigen bringen Erfolg!

Nummer 26 Die kleine Seepost Seite 3 Grundsteuer für Jahreszahler fällig Die Gemeinde erhebt von den Grundstückseigentümern auf ihrer Gemarkung eine Grundsteuer. Grundlage für die Steuerzahlung ist der jeweils letzte Grundsteuerbescheid. Grundsteuerbescheide werden nicht jährlich neu erlassen. Nur, wenn sich Änderungen ergeben haben, werden neue Grundsteuerbescheide verschickt. Die Zahlung der Grundsteuer kann einmal pro Jahr oder in Raten über Abschläge erfolgen. Am 1. Juli ist bei vereinbarter Jahreszahlung die Grundsteuer fällig. Wer der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, wird um rechtzeitige Bezahlung der Abschläge gebeten. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung können Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Um dies sicher zu vermeiden, empfiehlt die Gemeinde dieser für die Steuerzahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Abschläge werden dann zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht. Aus dem Gemeinderat Stromnetz in der Gemeinde - Netzausbau und Netzstabilität Da durch die Energie- und Mobilitätswende zunehmend mehr Energie über das Stromnetz transportiert werden muss und die Technologien strombasierter werden als früher, kann das Stromnetz mittel- bis langfristig an eine Kapazitätsgrenze gelangen. Auch der vermehrte Anschluss von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde stellt das Stromnetz vor neue Herausforderungen. Es ist daher Aufgabe des Netzinhabers dafür zu sorgen, dass das Stromnetz ausgebaut wird und die Netzstabilität gewährleistet werden kann. Michael Schöberl, Technischer Leiter der Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG, informierte in der jüngsten Gemeinderatssitzung über die aktuelle Situation des Stromnetzes in der Gemeinde und über die Zukunftspläne des Netzbetreibers. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis. Erster Bericht über den Haushaltsvollzug 2024 Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates wurde über den aktuellen Stand der Haushaltssituation in der Gemeinde berichtet. Ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Preissteigerungsraten, haben sich die weltweiten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Haushaltsplanung der Jahre 2024 ff. gravierend verändert. Für das laufende Haushaltsjahr 2024 wurde ursprünglich ein Überschuss in Höhe von 133.500 Euro im Ergebnishaushalt veranschlagt. Der aktuell (Stand Mai) berechnete Überschuss zum Jahresende würde ca. 1,087 Mio. Euro betragen. Somit läge der aktuell errechnete Überschuss um 953.700 Euro über dem Planansatz. Durch die positive Entwicklung des Ergebnishaushaltes steigen auch die Überschüsse im Finanzhaushalt um ca. 1,087 Mio. Euro. Diese Mittel können für laufende Vorhaben wie beispielsweise Auszahlungen für das Kinder- und Familienzentrum im Baugebiet Bachtobel verwendet werden. Die Kassenlage hat sich nach einem guten Start zu Jahresbeginn durch die guten Abschlüsse der Vorjahre 2018 bis 2023 auf einem guten Niveau verstetigt. Anstatt der geplanten 4,655 Mio. Euro zum Jahresbeginn betrug der Kassenstand ca. 8,0 Mio. Euro inkl. Festgeldanlagen. Aktuell beträgt der Kassenstand inkl. der Eigenbetriebe zwischen 2,5 und 3,7 Mio. Euro. Mit der Leitzinserhöhung der EZB zum 27. Juli 2023 haben auch die Banken die Berechnung des Verwahrentgelts eingestellt. Für Geldanlagen erhält die Kasse aktuell zwischen 2,4 und 3,6 % Zins. Gleichzeitig sind jedoch auch die Zinsen für Kredite deutlich gestiegen. Durch die positiven Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024 wird die veranschlagte Kreditaufnahme nicht erforderlich. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde dürfte sich deshalb um ca. 304.600 Euro auf rund 2,3 Mio. Euro reduzieren. Damit liegt Kressbronn a. B. ca. 60 % unter dem Landesdurchschnitt (vergleichbare Gemeinden in Baden-Württemberg). Der Gemeinderat stimmte den über- und außerplanmäßigen Ausgaben einstimmig zu. Übertragung von Gemeinbedarfs- und Erschließungsgrundstücken im Baugebiet „Bachtobel“ vom Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr an den Kernhaushalt - Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben Die Gemeinde Kressbronn a. B. kann im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung frei entscheiden, ob sie ihr Grundvermögen im Kernhaushalt oder im Eigenbetrieb bilanziert. Zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur kann die entgeltliche Übergabe des Wohnungs- und Grundstücksbestands an den Eigenbetrieb zu einer wirtschaftlichen Gesamtfinanzierung beitragen, da der Kernhaushalt folglich weniger Darlehen am Kreditmarkt aufnehmen muss. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat sich mit der Gründung des Eigenbetriebs Wohnungsbau und Grundstücksverkehr im Jahr 2007 dafür entschieden, die Entwicklung neuer Baugebiete anstatt im Kernhaushalt künftig im Eigenbetrieb durchzuführen. Aus diesem Grund hat der Eigenbetrieb alle landwirtschaftlichen Grundstücke zur Entwicklung des Baugebiets Bachtobel erworben und die gesamten Planungs- und Erschließungskosten getragen. Da in der Zwischenzeit nahezu alle Grundstücksverkäufe durchgeführt wurden, steht nun eine Bilanzebereinigung des Eigenbetriebs an. Hierfür müssen die Grundstücke, welche der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen, dem Kernhaushalt zugeschrieben werden. Der Gemeinderat stimmte der Übertragung der Gemeinbedarfs- und Erschließungsgrundstücke mit einer Größe von 20.718,0 m² und einem Gesamtwert von voraussichtlich 1.281.180,00 Euro mit Wirkung vom 1. Januar 2024 vom Eigenbetrieb Wohnungsbau- und Grundstücksverkehr an den Kernhaushalt bzw. den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kressbronn a. B. zu. Ebenfalls stimmte der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung der jährlichen Übertragung der Erschließungsanlagen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten gegen eine Beitragsverrechnung von 95 % zwischen Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr und dem Gemeindehaushalt einstimmig zu. Des Weiteren beschloss er die Übertragung des Ausgleichstockzuschusses i. H. v. 30.000,00 € für den Neubau des Kinderspielplatzes an den Kernhaushalt der Gemeinde Kressbronn a. B. und stimmte den überplanmäßigen Ausgaben beim Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr, beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sowie im Kernhaushalt der Gemeinde Kressbronn a. B. einstimmig zu. Textbeiträge an die Redaktion können auch per E-Mail versendet werden an: seepost@kling-verlag.de Texte im Word-,text- oder RTF-Format, Fotos @im jpeg, tif, oder eps-Format

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