Gemeindeblätter

Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.

Magazine

Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.

Aufrufe
vor 5 Monaten

26.12.2024 Die kleine See-Post

  • Text
  • Kressbronn
  • Gemeinde
  • November
  • Kressbronner
  • Bodensee
  • Seepost
  • Kinder
  • Telefon
  • Menschen
  • Ordentlichen

Kressbronn a. B.,

Kressbronn a. B., 07.11.2024 Az.: 913.52 Nummer 46 Die kleine Seepost Seite 4 Ordentliches Ergebnis Sonderergebnis vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem zweitvorangegangenen Jahr gangenen Jahr drittvorange- Vorjahr EUR 2) ordentlichen Ergebnisses 1 2 3 4 5 6 7 8 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. 1 Anfangsbestände 3) 46.758,46 4.289.414,06 0,00 0,00 0,00 18.811.485,71 178.967,37 60.136.704,34 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge 2 aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 Zuführung eines Überschusses des 3 ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen 4.289.414,06 4.289.414,06 Ergebnisses Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das 4 Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des 0,00 0,00 Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch 5 Entnahme aus der Rücklage aus 0,00 0,00 Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des 6 ordentlichen Ergebnisses durch einen 0,00 0,00 Überschuss des Sonderergebnisses Zuführung eines Überschusses des 7 Sonderergebnisses zur Rücklage aus 46.758,46 46.758,46 Überschüssen des Sonderergebnisses 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des 0,00 0,00 Sonderergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des 9 ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus 0,00 0,00 Überschüssen des Sonderergebnisses Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses des 10 Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in 0,00 0,00 0,00 das Folgejahr Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr 11 vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,00 0,00 12 Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs 1) Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses Ergebnis des Haushaltsjahres Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses Basiskapital 0,00 0,00 13 vorläufige Endbestände 23.100.899,77 225.725,83 60.136.704,34 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen 14 in das Basiskapital nach § 23 Satz 4 0,00 0,00 0,00 GemHVO Nachrichtlich: Veränderung des 15 Basiskapitals auf Grund von 173.353,68 Berichtigungen der Eröffnungsbilanz Endbestände des Basiskapitals, der 16 Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,00 0,00 0,00 23.100.899,77 225.725,83 60.310.058,02 Der Jahresabschluss 2023, 2023, einschließlich einschließlich des Rechenschaftsberichts des Rechenschaftsberichts und des zugehörigen Anhangs, und des liegt zugehörigen von Montag, 18.11.2024 bis einschließlich Dienstag, 26.11.2024 im Rathaus der Gemeinde Kressbronn a. B., Amt für Gemeindefinanzen, Anhangs, Hauptstraße 19, liegt 88079 von Kressbronn Montag, a. B., 18.11.2024 während der Öffnungszeiten bis einschließlich zur Einsichtnahme Dienstag, öffentlich 26.11.2024 aus. Falls im Sie eine Rathaus Erläuterung Gemeinde wünschen, vereinbaren Kressbronn Sie bitte a. einen B., Termin. Amt für Gemeindefinanzen, Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B., a. 07.11.2024 B., während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Falls Sie eine der Erläuterung gez. Daniel Enzensperger wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Bürgermeister

Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist im Besitz des in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fahrzeugs. Das Fahrzeug wird ohne gültige Kennzeichen und auch nicht betriebsbereit versteigert. Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere sind gegebenenfalls Nummer 46 Die kleine Seepost vorhanden. Es ist beabsichtigt, das Fahrzeug gemäß § 296 Abs. 1 Nr. Seite 1 AO im 5Rahmen e Verwaltungsvollstreckung einer öffentlichen Geldforderung öffentlich zu versteigern. D Versteigerung findet am nachfolgend aufgeführten Termin statt (§ 298 Abs. 2 AO). Der 2.8 den Einzahlungen aus Sache Zuschlag nicht kann gegen gemäß § Zahlung 299 Abs. 2 verlangt, AO nur gegen wird sofortige die Sache Barzahlung gem. des § 299 Gebotspreise erfolgen. Wenn Meistbietende bis zum Schluss des Versteigerungstermins die Finanzierungstätigkeit von 0,00 € Abs. 3 AO anderweitig versteigert und der Meistbietende wird Herausgabe der versteigerten Sache nicht gegen Zahlung verlangt, wird die Sache gem. 2.9 den Auszahlungen aus zur Abs. erneuten 3 AO anderweitig Versteigerung versteigert und nicht der mehr Meistbietende zugelassen. wird zur Er erneuten trägt die Versteigeru Finanzierungstätigkeit von -176.258,24 € aus nicht dem mehr zugelassen. Ausfall entstehenden Er trägt die aus Kosten dem Ausfall und entstehenden hat auf den Kosten Mehrerlös Mehrerlös keinen keinen Anspruch. und hat auf d 2.10 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von -176.258,24 € 2.11 der Veränderung im Ort Gemeinde Kressbronn a. B., Rathaus Foyer, Finanzierungsmittelbestand von 3.051.720,75 € Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B. Tag Dienstag, 19.11.2024 2.12 dem Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf Uhrzeit 15:00 Uhr aus haushaltsunwirksamen Besichtigung Ab sofort in der Bahnhofstr. 3 in 88079 Kressbronn a. B. Ein-/Auszahlungen -8.134.361,28 € möglich 2.13 dem Anfangsbestand Az. 1017584 an Zahlungsmitteln 5.361.490,76 € der Gemeinde 2.14 der Veränderung des Bestands Beschreibung Hersteller Typ Erstzulassung Herstellungsan Zahlungsmitteln -5.082.640,53 € nummer Peugeot (F) M59 23.02.2004 3003 2.15 dem Endbestand an Zahlungsmitteln Gewöhnlicher 500,00 € (liquide Mittel) am Ende Verkaufspreis des Haushaltsjahres 278.850,23 € (§ 300 Abs. 1 S. 1 AO) 3. In der Bilanz mit 3.1 Immaterielles Vermögen 27.083,27 € 3.2 Sachvermögen 82.541.891,51 € 3.3 Finanzvermögen 46.623.633,38 € 3.4 Abgrenzungsposten 984.714,66 € 3.5 Nettoposition 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 130.177.322,82 € 3.7 Basiskapital 60.310.058,02 € 3.8 Rücklagen 23.464.738,61 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 27.726.944,56 € 3.11 Rückstellungen 15.907.938,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 2.395.248,40 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 372.395,23 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 130.177.322,82 € Der Jahresabschluss 2023, einschließlich des Rechenschaftsberichts und des zugehörigen Anhangs, liegt von Montag, 18.11.2024 bis einschließlich Dienstag, 26.11.2024 im Rathaus der Gemeinde Kressbronn a. B., Amt für Gemeindefinanzen, Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B., während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Falls Sie eine Erläuterung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Kressbronn a. B., 07.11.2024 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über eine öffentliche Versteigerung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung einer öffentlichen Geldforderung nach § 298 Abs. 2 AO Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist im Besitz des in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fahrzeugs. Das Fahrzeug wird ohne gültige Kennzeichen und auch nicht betriebsbereit versteigert. Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere sind gegebenenfalls nicht vorhanden. Es ist beabsichtigt, das Fahrzeug gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 1 AO im Rahmen einer Verwaltungsvollstreckung einer öffentlichen Geldforderung öffentlich zu versteigern. Die Versteigerung findet am nachfolgend aufgeführten Termin statt (§ 298 Abs. 2 AO). Der Zuschlag kann gemäß § 299 Abs. 2 AO nur gegen sofortige Barzahlung des Gebotspreises erfolgen. Wenn der Meistbietende bis zum Schluss des Versteigerungstermins die Herausgabe der versteigerten Mindestgebot (§ 300 Abs. 2 S. 2 AO) Sonstiges 250,00 € Nach § 300 Abs. 1 S. 2 AO ist das Mindestgebot die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufspreises. Das zu versteigernde Kraftfahrzeug ist nicht fahrbereit Kressbronn a. B., a. 5. B., November 5. November 2024 2024 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Gemeindenachrichten Hinweise zur Zahlung von Grund- und Gewerbesteuer Die Gemeinde erhebt von den Grundstückseigentümern auf ihrer Gemarkung eine Grundsteuer. Grundlage für die Steuerzahlung ist der jeweils letzte Grundsteuerbescheid. Grundsteuerbescheide werden nicht jährlich neu erlassen. Nur, wenn sich Änderungen ergeben haben, werden neue Grundsteuerbescheide verschickt. Die Zahlung der Grundsteuer kann einmal pro Jahr oder in Raten über Abschläge erfolgen. Für Gewerbebetriebe erhebt die Gemeinde eine Gewerbesteuer. Grundlage für die Steuerzahlung ist der Gewerbesteuerbescheid. Dieser wird einmal im Jahr erlassen. Bis zur Festsetzung der Gewerbesteuer müssen von den steuerpflichtigen Gewerbebetrieben Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld geleistet werden. Die Gemeinde weist nun darauf hin, dass zum 15. November 2024 der 4. Abschlag auf die Grundsteuer sowie die 4. Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer fällig werden. Die Gemeinde bittet die Steuerpflichtigen, die fälligen Abschläge rechtzeitig an die Gemeindekasse zu entrichten. Bei Steuerzahlern, die der Gemeinde Kressbronn a. B. ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Abschläge zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht. Wer der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, wird um rechtzeitige Bezahlung der Abschläge gebeten. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung können Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Um dies sicher zu vermeiden, empfiehlt die Gemeinde dieser für die Steuerzahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Isny aktuell

Laichinger Anzeiger

Leutkirch hat was

Montfort-Bote

Die kleine See-Post

Der Kißlegger

Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen