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25.10.2023 Der Kißlegger

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Amtsblatt 25. Oktober

Amtsblatt 25. Oktober 2023 Der Kißlegger 8 FFZ St. Anna Sasisonende KISSLEGG (ra) - Das Familienfreizeitgelände schließt nach den Herbstferien. Bis Sonntag, 5. November ist das Freizeitgelände St. Anna noch geöffnet. Danach wird das Gelände winterfest gemacht und bleibt bis zum Frühjahr geschlossen. Öffnungszeiten Freizeitgelände: Mo-Fr 9-20 Uhr Sa, So-, Feiertag 11-18 Uhr Infos unter 07563/936-142, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss. Drei Weihnachtsbäume KISSLEGG (ra) - Die Gemeinde Kißlegg sucht für die Rathausvorplätze in Kißlegg, Waltershofen und Immenried noch drei Weihnachtsbäume, die das Ortsbild verschönern. „Weihnachtsbaum-Spender“ sind herzlich willkommen und dürfen sich gerne unter 07563/9130-41 im Bauhof Kißlegg melden, wenn Sie einen geeigneten Baum spenden möchten. Bekanntmachungen aus dem Bauamt Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen „Friedhofstraße und St.-Ursula-Straße“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes Kißlegg KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 11.10.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen „Friedhofstraße und St.-Ursula-Straße“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes Kißlegg beschlossen. Geltungsbereich Der Planbereich ergibt sich aus beigefügtem Lageplan vom 21.09.2023 und umfasst die Flurstücke Flst. Nr. 141/1, 141/2 (Teilfläche), 142/2 (Teilfläche),142/3, 142/7, 43/1, 43/2, 43/3, 43/4, 41/1, 41/4, 41/5, 41/6, 41/7 sowie die Straßengrundstücke Flst. Nr. 40/4 (Teilfläche), 45/3 (Teilfläche) und 142/8 (Teilfläche). Ziele und Zwecke der Planung Im Bereich zwischen Friedhofstraße und St.-Ursula-Straße werden strukturelle Mängel werden durch die Aufgabe bisheriger landwirtschaftlicher Betriebe und deren fehlende Nachnutzung gesehen, was auch zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes führt. Auch weist das vorgesehene Gebiet hohes Potential für eine innerörtliche Nachverdichtung auf. Es ist vorgesehen den Bereich nördlich von Kirche und Schule zu überplanen und einer geordneten Wohnbauentwicklung zuzuführen, damit der Ortsteil Immenried maßvoll weiterentwickelt werden kann. FOTO: GEMEINDE KISSLEGG Der Flächennutzungsplan Kißlegg wird für diesen Bereich im Parallelverfahren berichtigt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird zur gegebener Zeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Hierzu ergeht eine gesonderte Bekanntmachung. Kißlegg, den 25.10.2023 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister Mittwoch, 22. November - vhs Wangen/Kißlegg Die macht der Worte - Mit Sprache mehr Leichtigkeit ins Leben holen – mit Petra Schlachter KISSLEGG (ra) - Mit den Wörtern in unserer Sprache haben wir ein überaus mächtiges Instrument in der Hand. Jede/r von uns kann dieses Instrument für sich zum Guten nutzen. Wir können es einsetzen, um unser Wohlbefinden, unsere Gesundheit und unsere Beziehungen positiv zu beeinflussen. Indem wir bestimmte Wörter verwenden und andere nicht mehr, können wir mehr Freude, Leichtigkeit und Glück in unser Leben holen. Konkrete Beispiele aus unserer Alltagssprache werden Ihnen Erstaunliches vor Augen führen. In diesem Kurs erfahren Sie, wie Sie durch den achtsamen Einsatz von Sprache Ihr Leben auf heilsame Weise verändern können. Mittwoch, 22.11., 19- 20.30 Uhr im Neuen Schloss in Kißlegg Gebühr 10 Euro Anmeldungen unter www.vhs-wangen.de vhs@wangen.de ode r 07522/74242

Amtsblatt 25. Oktober 2023 Der Kißlegger 9 Bekanntmachungen aus dem Bauamt Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bebauungsplan im Bereich zwischen „Friedhofstraße und St.-Ursula-Straße" in Immenried KISSLEGG (ra) - Zur Sicherung des mit Beschluss vom 11.10.2023 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens für den Bereich zwischen „Friedhofstraße und St.-Ursula-Straße" hat der Gemeinderat Kißlegg in gleicher öffentlicher Sitzung eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen. Betroffen sind hiervon die Flurstücke mit den Flst. Nr. 141/1, 141/2 (Teilfläche), 141/2 (Teilfläche),142/3, 142/7, 43/1, 43/2, 43/3 und 43/4. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beigefügtem Lageplan vom 21.09.2023. Die Vorkaufsrechtsatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Vorkaufsrechtsatzung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Kißlegg, Schlossstr. 5, 2. OG, Zimmer 15, Mo-Fr jeweils 8-12 Uhr + Do 14-17 Uhr eingesehen werden. Jedermann kann die Vorkaufsrechtsatzung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Vorkaufsrechtsatzung kann auch unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.kisslegg.de/buerger/gemeindeinfo-wirtschaft/gemeindeentwicklung/ortsplanung oder https:// www.uvp-verbund.de (als Suchbegriff Kißlegg eingeben). Hinweise: Gem. § 4 Abs. 4 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung der Satzung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der vorgenannten Frist von einem Jahr ab Bekanntmachung der Satzung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Kißlegg, den 25.10.2023 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister

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