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25.10.2023 Der Kißlegger

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6 Der

6 Der Kißlegger 25. Oktober 2023 Amtsblatt Neues aus den Kißlegger Kindergärten Besichtigungstermine KISSLEGG (ra) - Im Januar stehen wieder die Kindergartenanmeldungen in den Kißlegger Kindergärten und Kinderkrippen an. Um interessierten Familien im Vorfeld bereits einen Einblick in die unterschiedlichen pädagogischen Konzepte zu geben haben sich einige Kinderbetreuungseinrichtungen dazu entschlossen, gemeinsame Besichtigungstermine für interessierte Familien anzubieten. Der Bauernhofkindergarten kann am Montag, 20.11. um 14 Uhr besichtigt werden. Aufgrund geringer Parkmöglichkeiten ist hier eine schriftliche Anmeldung per Mail an bauernhofkindergarten@kisslegg.de bis Freitag, 17.11. erforderlich. In die Kinderkrippe Kindernest erhalten Interessierte Sie am Dienstag, 21.11., um 16 Uhr Einblick. Der Naturkindergarten sowie die Naturwichtel sind am Mittwoch, 22.11., um 14 Uhr auf dem Familienfreizeitgelände bei St. Anna für Interessierte da. Die Besichtigung des Kindergarten Schellenberg ist am Montag, 27.11, um 14 Uhr. Mo, 13. November DRK außerordentl. JHV KISSLEGG (ra) - Der DRK-Ortsverein Kißlegg e.V. lädt am Montag, 13. November 19 Uhr zur außerordentlichen Jahreshauptversammlung im Neuen Schloß, Estersaal ein. Auf der Tagesordnung steht die Wahl des gesamten Vorstandes. Am Dienstag, 28.11., um 16 Uhr kann dann der Waldorfkindergarten angeschaut werden. Der Kindergarten St. Hedwig ist am Mittwoch, 29.11., um 16 Uhr geöffnet. Wer das Kinderhaus Regenbogen anschauen möchte, muss sich dort am Mittwoch, 29.11., um 14 Uhr einfinden. Bitte pünktlich sein Da die Besichtigungen aus einer gemeinsame Führung bestehen bitten wir um die Einhaltung der angegebenen Uhrzeiten. Für die Kindergärten in Waltershofen und Immenried Termin vereinbaren Bei Interesse an einer Besichtigung der Kindergärten Waltershofen und/oder Immenried kann telefonisch oder per Mail direkt ein Termin im jeweiligen Kindergarten vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage der Gemeinde Kißlegg www.kisslegg.de zu finden. Kindergärten sind auf Instagram Außerdem sind die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Kißlegg seit Neuestem auch auf Instagram vertreten. Der gemeinsame Account „kisslegger- _kigas“ ging Anfang Oktober an den Start und wird im wöchentlichen Wechsel Einblicke in die pädagogische Arbeit der unterschiedlichen Kindergärten und -krippengruppen geben. Freut euch auf interessante Beiträge, spannende Storys und tolle Fotos. 30.10.-3.11. Fahrradunterstand KISSLEGG (ra) - Der Fahrradunterstand am Bahnhof ist vom 30.10. bis 3.11. gesperrt. Der Grund: Im Rahmen der Baumaßnahme in der Bahnhofstraße wird der Fahrradunterstand am Bahnhof in diesem Zeitraum ebenfalls saniert. In diesem Zeitraum ist die Benutzung des Fahrradunterstandes untersagt. Bitte beachten Sie: Widerrechtlich abgestellte Fahrräder werden seitens der Gemeinde Kißlegg entfernt. Es wird in unmittelbarer Nähe einen kleinen Ersatzabstellplatz für Fahrräder in dieser Zeit geben. Lass mich nicht erfrieren KISSLEGG (ra) - Mit Beginn der kalten Jahreszeit kommt die kritische Phase für den Bereich der Wasserversorgung. Nicht tief genug oder an der Außenwand des Gebäudes verlegte Rohrleitungen sind durch Frost stark gefährdet. (Leitungen sollten ca. 1,40 m unter Gelände liegen.) Besonders nicht genügend gegen Kälte geschützte Wasserzähler sind sehr empfindlich. Unsere Wasserabnehmer erweisen sich selbst und uns einen großen Gefallen, wenn Sie für einen ausreichenden Kälteschutz gefährdeter Einrichtungen sorgen. Deshalb sollten folgende Punkte beachtet werden: Nachruf Mit großem Bedauern haben wir den Heimgang von Elfriede Lakus erfahren. • Abstellen und auslaufen lassen von nicht benötigten (Garten-) Leitungen. • Überprüfen der Absperrhähne auf Ihre Funktionsfähigkeit. • Die Einführstelle des Wasseranschlusses, den Wasserzählerraum und die Räume, in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an den Außenwänden installiert sind, sichern und abdichten, damit Luftdurchzug vermieden wird (zerbrochene Scheiben ersetzen, Türen abdichten usw.). • Besonders gefährdete Leitungsteile wie Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler in geeigneter Weise schützen (umwickeln mit Stroh, Holzwolle, Säcken, Schaumstoffen u.ä.). • Den Zugang zu der Einführungsstelle des Wasseranschlusses, der Hauptsperreinrichtung und dem Wasserzähler stets freihalten, Kellerschlüssel bereitlegen. • Im Freien befindliche Wasserzählerschächte durch Einlegen von Glaswolle, von strohgefüllten Säcken usw. isolieren. Der Isolierstoff kann auf herausnehmbaren Einlagen (Holz- oder Kunststoffplatte mit Griff) gelagert werden, damit Ventile und Zähler zugänglich bleiben. Etwaige Be- und Entlüftungen der Schächte abdichten. Ist es trotz wärmender Fürsorge zum „Bruch“ gekommen, muss das Bürgermeisteramt darüber informiert werden. • Bei Wasserrohrbrüchen in der Straße bzw. im Grundstück außerhalb des Hauses bitten wir Herrn Müller, 07563/936- 116 oder 07563/936-140 sofort zu verständigen. Falls beide Nummern nicht zu erreichen sind, hilft der zuständige Wassermeister unter 0171/3037573 weiter. • Bei Wasserrohrbrüchen außerhalb der regulären Geschäftszeit ist der zuständige Wassermeister unter der Bereitschaftsnummer 0171/3037573 erreichbar. • Rohrbrüche im Gebäude sind von einem Installateur Ihrer Wahl zu beheben. • Sobald ein Wasserzähler durch Frost oder andere Einwirkungen beschädigt worden ist, sollte das Bürgermeisteramt, Frau Schlichter, Telefon 936-128 umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden, damit alles Weitere veranlasst werden kann. Schon wegen der Kosten dürfte es im Interesse der Hauseigentümer sein, Wasserleitung und Wasserzähler vor Frosteinwirkungen zu schützen. Für die Behebung solcher Schäden haftet grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Eine entsprechende Vorsorge lohnt sich deshalb bestimmt. Frau Lakus war von 1980 bis 2001 als Verwaltungsangestellte bei der Gemeinde Kißlegg beschäftigt. Darüber hinaus war sie für das „Heimatmuseum“ seit der Gründung 1993 ehrenamtlich tätig. Die Gemeinde Kißlegg ist der Verstorbenen für ihre gute und wertvolle Arbeit von Herzen dankbar. Sie verrichtete ihre Tätigkeit mit großer Sorgfalt und hohem persönlichen Engagement. Sowohl bei ihren Kollegen, als auch in der Öffentlichkeit war sie sehr angesehen. Wir werden Frau Lakus ein ehrendes Gedenken bewahren. Ihren Angehörigen gilt unsere besondere Anteilnahme. Für die Gemeinde Kißlegg Für die Heimatstube Dieter Krattenmacher Siegfried Genal Bürgermeister Georg Maier Thomas Weiland

Amtsblatt 25. Oktober 2023 Der Kißlegger 7 Amtliche Bekannmachungen Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage KISSLEGG (ra) - Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. KISSLEGG (ra) - Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, 88353 Kißlegg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, 88353 Kißlegg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen KISSLEGG (ra) - Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, 88353 Kißlegg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft KISSLEGG (ra) - Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minder-jährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum KISSLEGG (ra) - Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlichrechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, 88353 Kißlegg eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Bürgerinformation KISSLEGG (ra) - Wir werden auch dieses Jahr alle Wasserabnehmer persönlich anschreiben und es erfolgt wieder eine Selbstablesung. Bitte füllen Sie die Ablesekarten aus und schicken uns diese schnellstmöglich, aber bis spätestens 20. November 2023 zurück, gerne können Sie diese auch persönlich in der Finanzverwaltung im Haus von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, 88353 Kißlegg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Selbstablesung der Wasserzähler Reich, Zimmer 11 oder in den Ortschaftsverwaltungen abgeben. Zusätzlich können Sie die Zählerstände in wenigen Schritten auch online erfassen. Nähere Informationen finden Sie auf der Ablesekarte. Für weitere Anfragen steht Ihnen Frau Schlichter unter 07563/936-128 oder per Mail gerne zur Verfügung.

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