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4 Der Kißlegger 25. Oktober 2023 Amtsblatt Samstag, 28. Oktober Kunst und Wirtschaft zwischen Kaffeetassen KISSLEGG (ra) - In der neuen „Herrenstraße 7“ sollen ab Samstag, 28. Oktober, Menschen mit hiesigen Unternehmen in Kontakt kommen. „Wir möchten sichtbar machen, was uns und viele andere Menschen jeden Tag beschäftigt“, sagt Marius Beyersdorff, Vorsitzender des Verkehrs- und Gewerbevereins, der mit dem VGV e.V. in Zusammenarbeit mit Cafesito den neuen Laden auf den Weg gebracht hat. Der Grundstein: Ein kleiner Blumenladen, der auf Wunsch der Besitzerin, etwas „Besonderes“ werden soll. Die Idee: Startups, kreative Köpfe und Künstler mit renommierten Unternehmen in Kißlegg verbinden. „Der Papierkrieg ist erledigt, der Laden eingerichtet, die ersten Aussteller stehen in den Startlöchern“, berichtet Friederike Zink, Leitung Cafesito. Jetzt könne es richtig losgehen. Mit Unternehmern und Machern in Kontakt kommen Nach dem offiziellen Start des Projekts, soll sich die „Herrenstraße 7“ in eine Mischung aus Shop und Austausch mit einem unterhaltsamen Aspekt entwickeln. Hier können Gäste Produkte von lokalen Startups kaufen und gleichzeitig direkt mit den Unternehmern und Machern in Kontakt kommen. Zwischen Kaffee (aus der integrativen Kaffeerösterei „Cafésito“) sollen Bürgerinnen und Bürger in ein munteres Gespräch kommen und in wechselnden Mini-Ausstellungen einen Eindruck von der Arbeit der örtlichen Betriebe gewinnen. Themen wecken Freude am Schaffen Kißlegger Unternehmen feilen bereits mit großer Begeisterung an kleinen repräsentativen Stationen, die die Themen am Ort greifbar machen. Dazu könnten in regelmäßigen Abständen kurze Impulsvorträge der Unternehmer kommen. Die Themen wecken die Freude am Schaffen und erzählen aus dem Leben der Macher: „Was würde ich heute anders machen?“, „Was ist das Geheimnis unseres Erfolgs?“ oder „Was ich mit 15 gerne gewusst hätte…“ könnten Fragen sein, die zu interessanten und ehrlichen Gesprächen führen. Das erste, kleine Sortiment steht bereits.. Vernetzung ist eines der Ziele Das Ziel: Eine Vernetzung zwischen Geschäftsleuten und Bürgern, zwischen jungen Menschen, alten Hasen und bunten Ideen schaffen. „Wir halten das Konzept bewusst recht offen“, sagt Marius Beyersdorff, der mit seinem Team den Aufwand und das Risiko für die Teilnehmenden durch eine gute Zusammenarbeit bewusst reduzieren will. Die Initiatoren vermieten Verkaufsflächen zu günstigen Preisen – auch temporär. „So können junge Unternehmer mit Kunden über ihre Produkte sprechen und ihre Ideen weiterentwickeln.“ An Markt- und Samstagen stets offen Das erste, kleine Sortiment steht bereits. Jetzt sind die Macher gespannt, wer dazu kommt und wie sich das ganze entwickelt. Auch die Öffnungszeiten sind vorerst noch flexibel: an den Markt- und Samstagen hat es auf jeden Fall offen. Alle anderen Termine veröffentlicht das Team in den Sozialen Netzwerken, in der Presse und auf der Homepage des VGVs (www.vgv-kisslegg.de). Gefördert wird das ungewöhnliche Projekt vom „Regionalbudget für Kleinprojekte der LEADER Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu“. Der Träger ist ein eingetragener Verein: „Die Mitglieder können aktiv mitgestalten, was hier passieren soll“, ergänzen die Vorstände Florian Geier und Isidor Kohler, die offen für alle Gedanken sind. Hier sei jeder herzlich willkommen, der aus dem alten Blumenladen in Kißlegg einen coolen und ungewöhnlichen Ort machen will. INFO: Das Café „Herrenstraße 7“ feiert am Samstag, 28. Oktober, von 8- 18 Uhr Eröffnung. Ideen und Initiativen jederzeit per Mail an vgv@vgv-kisslegg.de. Den Kaffee liefert die integrativen Kaffeerösterei „Cafésito“ Fotos: Gemeinde Kißlegg
Amtsblatt 25. Oktober 2023 Der Kißlegger 5 Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2,11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabegesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat Kißlegg am 11.10.2023 folgende Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung vom 09.10.2013 mit Änderung vom 09.04.2014, 11.11.2015, 10.11.2017, 13.11.2019 und 15.09.2021 beschlossen: § 1 § 42 Grundgebühr Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von: § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Kißlegg, den 11.10.2023, gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Bei Bauwasserzählern oder sonstigen beweglichen Wasserzählern entfällt die Grundgebühr. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung) Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 § 2 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg in der Sitzung vom 11.10.2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung) vom 14.09.2011, zuletzt ge- Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. ändert durch Änderungssatzung vom 09.10.2013, 12.11.2014, 11.11.2015, Kißlegg, den 11.10.2023 13.09.2019 und 14.09.2022 beschlossen: gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister § 1 § 7 Höhe der Abwassergebühren und Zählergebühr Abs. 1 und 2 werden wie folgt geändert: (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 4) beträgt je m 3 Abwasser 2,56 Euro. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf: - Kanalgebühr : 0,97 Euro/m 3 - Klärgebühr: 1,59 Euro /m 3 (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 5) beträgt je m 2 versiegelte Fläche pro Jahr 0,91 Euro Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf: - Kanalgebühr: 0,48 Euro /m 2 - Klärgebühr: 0,43 Euro /m 2 Inkrafttreten Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
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