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22.11.2023 Die kleine See-Post

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Nummer 41

Nummer 41 Die kleine Seepost Seite 2 Thema der Woche Übt man eigentlich als Nichtwähler politischen Protest aus? Das höre ich immer wieder. Bürgerinnen und Bürger sind mit der Arbeit der politischen Parteien oder der politischen Vertreterinnen und Vertreter nicht einverstanden und drücken ihren Protest dann dadurch aus, dass sie nicht zum Wählen gehen. Ich halte das schon deshalb für nicht glücklich, weil man mit dieser Einstellung jegliches Druckmittel als Bürger aus der Hand gibt. In Deutschland gibt es ein Wahlrecht, aber keine Wahlpflicht. Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat, an einer Wahl teilzunehmen, aber nicht muss. Eine Demokratie lebt allerdings davon, dass die darin lebenden Menschen sich an der politischen Willensbildung beteiligen. In unserer repräsentativen Demokratie ist vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger Abgeordnete oder Vertreter wählen und in der Regel nicht selbst über Sachfragen entscheiden. Gleichgesinnte organisieren sich dabei in Parteien oder auf kommunaler Ebene auch in Wählervereinigungen. Das hat den Vorteil, dass man bei der politischen Willensbildung gemeinsam diskutieren und Positionen formulieren kann. Parteien stellen dann vor Wahlen ein Wahlprogramm auf. Man weiß dann auch ungefähr, wofür die jeweils zu wählenden Personen, die auf einer Parteiliste antreten, zumindest im Grundsatz stehen. Nach der Wahl kommt es dann aber oft dazu, dass zwei oder sogar mehrere Parteien miteinander regieren müssen, obwohl sie teilweise stark unterschiedliche Auffassungen haben. In der politischen Praxis werden dann entweder Kompromisse geschlossen oder man gibt in den Koalitionsverhandlungen bei einem Thema nach, um dafür bei einem anderen Thema sich durchsetzen zu können. Beides führt dann meist beim Wähler zu der Einschätzung, dass die gewählte Partei nicht (ausschließlich) das macht, was sie versprochen hat oder sogar das Gegenteil tut. Der Eindruck ist nachvollziehbar. Ohne diesen Verhandlungsprozess zwischen den Parteien kämen aber keine Regierungen mehr zu Stande, da eine Einparteienregierung stets eine Mehrheit über 50 % benötigen würde, was sehr unwahrscheinlich geworden ist. Aber mal ehrlich, ich stelle auch fest, dass die Erwartungshaltung an die Politik oft völlig unrealistisch und sogar überzogen ist. Jeder Mensch ist ein Individuum und hat seine eigenen Meinungen und Ansichten. Man kann nicht erwarten, dass in einem Staat, der sich aus Millionen Menschen zusammensetzt, alles so läuft, wie man es sich vorstellt. Es ist unmöglich, dass in einer Demokratie – in anderen Herrschaftsformen noch weniger – alle mit allen politischen Entscheidungen zufrieden sind. Ich habe die Politik schon immer so betrachtet, dass es darum geht, das System an den entscheidenden Stellen weiterzuentwickeln. Man darf dabei auch nie ausschließlich auf einzelne Themen oder Sachfragen blicken, sondern muss stets das große Ganze und eine Grundrichtung im Blick haben. Wählen sollte man dann die Partei/Liste, deren Ideen und Ansichten man für richtig oder zumindest am besten hält. Wer aber gar nicht zum Wählen geht, der drückt nur aus, dass es ihm völlig egal ist, wie sich das Land weiterentwickelt. Protest ist das nicht. Protest bedeutet nämlich, dass man etwas entgegensetzt. Nichtwählen ist hingegen Gleichgültigkeit. Gleichgültig kann man sein, dann darf man sich aber auch nicht beschweren. verbraucht werde. Die technischen erneuerbaren Stromerzeugungspotenziale in der Gemeinde lägen bei insgesamt 360,5 Millionen kWh. Wobei er den derzeitigen Stromverbrauch mit 35,5 Mio kWh bezifferte. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten informierte Michael Maucher von der Energieagentur Ravensburg. Über dieses Thema wurde auch im Anschluss an die Vorträge viel diskutiert. Dr. Thomas Hegel, Sachgebietsleiter für Klimaschutz der Gemeinde Kressbronn a. B., verwies auf die kostenlose Energieberatung für Privathaushalte und Gewerbe. Im Bereich der Wärmeerzeugung und bei der Wärmeeinsparung sah Michael Maucher noch viel Potenzial und appellierte an die Anwesenden, nachhaltige Dämmstoffe zu verwenden, Rest- und Abfallholz von lokalen Anbietern aus möglichst nachhaltiger Forstwirtschaft zu kaufen und vor allem Wärme und Energie einzusparen. Fazit des Abends war, dass Kressbronn a. B. in Sachen Klimaschutz sehr gut aufgestellt ist und mit dem Klimaschutzkonzept einen weiteren Schritt in die richtige Richtung gegangen ist. Der Gemeinderat wird über das Klimaschutzkonzept in einer der kommenden Sitzungen beraten. Weitere Informationen gibt es unter www.kressbronn.de sowie unter www.energieagentur-ravensburg.de. Für weitere Fragen zum Klimaschutzkonzept kann man sich gerne an Dr. Thomas Hegel, unter thomas.hegel@kressbronn.de oder unter Telefon 0151 214 00 477 wenden. Landratsamat Bodenseekreis Problemstoffsammlung Nutzen Sie die Möglichkeit, Problemstoffe umweltgerecht und kostenlos zu entsorgen. Das Team der mobilen Sammelstelle ist am Samstag, den 14. Oktober an folgenden Standorten für Sie da: Kressbronn Parkplatz Strandbad (Bodanstraße) von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr Langenargen Parkplatz Friedrichshafener Straße von 14:15 Uhr bis 15:15 Uhr Angenommen werden: Stoffe aus Privathaushalten, wie z.B. Batterien, Autobatterien, Chemikalien, Farben, Lacke, Lösemittel, Säuren und Laugen, Pflanzenschutzmittel, Ölfilter und ölige Lappen, Spraydosen mit Restinhalt, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Feuerlöscher, Altöl z.B. Motorenöl sowie alle anderen schadstoffhaltigen Stoffe, die nicht in den Mülleimer oder ins Abwasser gehören. Die Problemstoffe müssen in festverschlossenen Gebinden, Einzelgebinde maximal 20 Liter, (möglichst in der Originalverpackung) abgegeben werden. Staubförmige Stoffe, insbesondere Pflanzenschutzmittel, müssen staubdicht verpackt sein. Außerdem sollte die Produktbezeichnung von außen erkennbar sein. Problemstoffe können nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen werden. Nicht angenommen werden: Altreifen, Bauabfälle, Elektrogeräte, teerhaltige Abfälle, Asbest, Mineralwolle.

Nummer 41 Die kleine Seepost Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik der Gemeinde Kressbronn a. B. am Mittwoch, 18.10.2023 um 16:30 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal). Tagesordnung: 1. Begrüßung und Informationen des Bürgermeisters 2. Bauantrag Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Stellplatz und Pool auf Flst. Nr. 3258/16, Berger Halde Vorlage: AUT/2023/028 3. Bauantrag Vereinfachtes Verfahren: Abbruch von zwei Wohngebäuden mit Werkstatt und Garage; Neubau eines Wohngebäudes mit neun Wohneinheiten auf Flst. Nr. 1378, 1380, Kirchsteige Vorlage: AUT/2023/029 4. Einvernehmenserteilungen zu Baugesuchen durch den Bürgermeister Vorlage: AUT/2023/027 5. Verschiedenes Eine nichtöffentliche Sitzung findet nicht statt. Kressbronn a. B., 6. Oktober 2023 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Hinweis: Die öffentlichen Unterlagen zur Sitzung und die gefassten Kurzbeschlüsse zu den jeweiligen e n am Bodensee Tagesordnungspunkten finden Sie im Sitzungsportal auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.- Langenargen am Montag, 23.10.2023 Öffentliche Bekanntmachung um 18:00 Uhr im Rathaus Kressbronn a. B. (Sitzungssaal), Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B. 2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen mit mittelfristiger Finanzplanung 2023 bis 2027 Vorlage: GVV 2023/010 3. Bericht über den Haushaltsvollzug 2023 - Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben Vorlage: GVV 2023/011 4. Ersatzbeschaffung der verbandseigenen Großkehrmaschine - Grundsatzbeschluss - Beauftragung der Verwaltung zur Ausschreibung und Vergabe Vorlage: GVV 2023/012 6. Zweite Änderung des Flächennutzungsplans 2021 - Bereich Irisstraße in Kressbronn a. B. - Erneute Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung - Erneuter Feststellungsbeschluss Vorlage: GVV 2023/009 7. Dritte Änderung Flächennutzungsplan - Bereich Erzeugermärkte Raiffeisenstraße in Kressbronn a. B. - Veröffentlichung des Planentwurfs Vorlage: GVV 2023/013 8. 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2021 - Bereich Moos I in Kressbronn a. B. - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung Vorlage: GVV 2023/015 9. Verschiedenes Eine nichtöffentliche Sitzung findet nicht statt. Kressbronn a. B., 12.10.2023 gez. Arman Aigner Verbandsvorsitzender Hinweis: Sitzung Tagesordnung: des Ausschusses für Umwelt und Technik der 1. Begrüßung und Gemeinde Informationen Kressbronn des Verbandsvorsitzenden a. B. am Mittwoch, 18.10.2023 um 16:30 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal). ung: rüßung und Informationen des Bürgermeisters Die öffentlichen Unterlagen zur Sitzung finden Sie auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch- Kressbronn a. B.-Langenargen: www.gvv-ekl.de/Der Verband/Sitzungsportal oder direkt über folgenden Link: https://sessionnet.krz.de/gvv-ekl/bi/info.asp Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Wahl der Mitglieder des Seniorenrates Die Gemeinde Kressbronn a. B. macht hiermit öffentlich bekannt, dass am 24. Januar 2024 die Wahl der Mitglieder des Seniorenrates durch den Gemeinderat stattfindet. Jede Bürgerin und jeder Bürger, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine Bewerbung für die Wahl des Seniorenrates bei der Gemeinde einreichen. Hierzu sind die dafür bereitgestellten Formulare zu nutzen. Bewerbungsschluss zur Einreichung einer Bewerbung ist Mittwoch, 3. Januar 2024, 18:00 Uhr. Aufgaben des Seniorenrates: Der Seniorenrat vertritt die Interessen von Senioren gegenüber der Gemeindeverwaltung und den Gemeindeorganen. Er fördert das gesellschaftliche Leben von Senioren in der Gemeinde, die Meinungsbildung und den Erfahrungsaustausch unter Senioren. Des Weiteren ist der Seniorenrat für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen für Senioren verantwortlich und informiert die Senioren über sie betreffende Angelegenheiten aus Gesellschaft und der Politik. antrag 5. Bericht des Integrationsbeauftragten chtung eines Vorlage: Einfamilienwohnhauses GVV 2023/016 mit Tiefgarage, Stellplatz und Pool auf Flst. Nr. 8/16, Berger Halde lage: AUT/2023/028

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