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22.05.2025 Die kleine See-Post

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22.05.2025 Die kleine

Einzelpreis –,70 € Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Kressbronn a. B. Nummer 21 Herausgeber: Andreas Kling • Verlag Schwäbische Zeitung Tettnang 22. Mai 2025 Amtlicher Teil Gemeindenachrichten Rathaus geschlossen Das Rathaus bleibt am Freitag, 30. Mai 2025 auf Grund des Brückentages geschlossen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis. Hinweis auf Beflaggung am Rathaus Am Freitag, 23. Mai 2023 wird das Rathaus auf Grund des Jahrestags der Verkündigung des Grundgesetzes beflaggt. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz im Rahmen einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Saisonkarten im Naturstrandbad sind noch erhältlich Um Wartezeiten zu vermeiden, setzt die Gemeinde seit letztem Jahr verstärkt auf Online-Tickets. Diese kosten nur 3,30 Euro und sind damit günstiger als der Einzeleintritt an der Kasse. Wer regelmäßig kommt, profitiert besonders von den attraktiven Preisen der Saisonkarten. Diese sind an der Kasse des Naturstrandbads erhältlich. Kartenzahlung ist möglich. • Familiensaisonkarte: 70 Euro • Saisonkarte für Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre sowie Studierende: 20 Euro • Saisonkarte für Erwachsene: 45 Euro • Parkausweis: 40 Euro Wegen des Kassensystems müssen alle Personen registriert werden, die sich eine Saisonkarte kaufen. Es wird daher gebeten, den Personalausweis (für alle Familienmitglieder) und ggf. den Studentenausweis mitzubringen. Saisonschränke im Naturstrandbad müssen bis 31. Mai bezahlt werden Die Gemeinde bittet, die Saisonschränke bis 31. Mai zu bezahlen. Da die Nachfrage hoch ist, werden nicht bezahlte Schränke ab dem 1. Juni neu vergeben. Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt Gohren eingeführt Seit letzter Woche gilt in der Langenargener Straße (L 334) in Gohren Tempo 30. Das Landratsamt Bodenseekreis hat als untere Straßenverkehrsbehörde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Gohren angeordnet. Die entsprechenden Verkehrsschilder wurden durch das Straßenbauamt bereits aufgestellt. Die neue Geschwindigkeitsregelung gilt ganztägig. Die Fahrzeit für Autos verlängert sich lediglich um etwa 13 Sekunden. Dem Beschluss vorausgegangen war ein Antrag der Anwohnenden, die sich für eine Temporeduzierung starkgemacht hatten – insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes. In der Vergangenheit konnte diesem Anliegen nicht stattgegeben werden, da die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht vorlagen. Zum 11. Oktober 2024 ist jedoch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, welche den Straßenverkehrsbehörden mehr Spielräume für die Einführung von Tempo 30 lässt. Insbesondere kann inzwischen Tempo 30 an Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen oder Zebrastreifen angeordnet werden. Außerdem können nun bei bestehenden Tempo- 30-Strecken Lücken bis 500 m geschlossen werden. Diese Neuregelungen haben dazu geführt, dass nun Straßen auf Tempo 30 reduziert werden können, bei denen dies früher nicht möglich war. Nach Prüfung durch das Landratsamt Bodenseekreis wurde die Maßnahme nun in Abstimmung mit der Gemeinde Kressbronn a. B., der Straßenbauverwaltung und dem Polizeipräsidium Ravensburg verkehrsrechtlich angeordnet.

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