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Einzelpreis –,70 € Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Kressbronn a. B. Nummer 06 Herausgeber: Andreas Kling • Verlag Schwäbische Zeitung Tettnang 09. Februar 2023 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kressbronn a. B. am Mittwoch, 15.02.2023 um 16:30 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal). Tagesordnung: 1. Begrüßung und Informationen des Bürgermeisters 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Einwohnerfragestunde 4. Beteiligungsbericht 2021 Vorlage: GR/2023/017 5. Bebauungsplan Bachtobel - 1. Änderung - Beauftragung der Planungsbüros - Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe Vorlage: GR/2023/019 6. Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof, den Tourismus und den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Zustimmung zur Ausschreibung - Beauftragung der Verwaltung zur Vergabe - Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben Vorlage: GR/2023/018 7. Verschiedenes Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Kressbronn a. B., 06.02.2023 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Hinweis: Die öffentlichen Unterlagen zur Sitzung und die gefassten Kurzbeschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten finden Sie im Sitzungsportal auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. Gemeindenachrichten Rathaus am 16. Februar geschlossen Am „Gumpigen Donnerstag“, den 16.02.2023 haben alle Einrichtungen der Gemeinde Kressbronn a. B. ab 12:00 Uhr geschlossen. Geänderte Öffnungszeiten über die Fasnet Das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing hat am Gumpigen Donnerstag, am Bromigen Freitag und am Fasnetsdienstag von 8:00 – 12:00 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag ist geschlossen. Ab Aschermittwoch ist das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing wieder zu den gewohnten Winteröffnungszeiten von Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr erreichbar. Das Spielhäusle bleibt vom Gumpigen Donnerstag bis Fasnetsdienstag geschlossen. Für diese Tage kann der Schlüssel für das Spielhäusle zu den oben genannten Öffnungszeiten der Tourist-Information abgeholt werden. Ab Aschermittwoch ist das Spielhäusle dann wieder regulär zu den Winteröffnungszeiten am Montag, Mittwoch und Freitag von jeweils 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Steuerzahlungen 15. Februar 2023 Folgende Steuern und Abgaben werden zum 15. Februar 2023 fällig • Grundsteuer (erster Abschlag) • Gewerbesteuervorauszahlungen (erster Abschlag) Die Gemeinde bittet die Zahlungspflichtigen, die fälligen Steuern und Abgaben an die Gemeindekasse zu entrichten. Bei Steuerzahlern, die der Gemeinde Kressbronn a. B. eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Abschläge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Soweit keine Einzugsermächtigung vorliegt, wird um rechtzeitige Entrichtung der Abschlagszahlungen gebeten. Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Gemeinderat in der Gemeinderatsitzung vom 23.11.2022 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 360 % und für die Grundsteuer B auf 380 % ab 01.01.2023 neu festgesetzt hat. Die Abschlagszahlungen haben sich demnach geändert. Die entsprechenden Grundsteuerbescheide wurden bereits versandt. Es wird um Beachtung gebeten, dass bei verspäteten oder nichtbezahlten Abschlagszahlungen gegebenenfalls Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen können.
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