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21.06.2023 Die kleine See-Post

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Nummer 19

Nummer 19 Die kleine Seepost Seite 2 Thema der Woche Wo kann man sich über die Wasserqualität des Trinkwassers informieren? Für die Trinkwasserversorgung in Kressbronn a. B. ist die Gemeinde zuständig. Das Trinkwasser wird allerdings nicht von der Gemeinde selbst produziert, sondern von den Stadtwerken Lindau eingekauft. Informationen zur Trinkwasserqualität finden Sie daher einerseits auf der Homepage der Stadtwerke Lindau, andererseits aber auch auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. Auf unserer Homepage finden Sie insbesondere den aktuellen Prüfbericht zur Wasserqualität. Diesem können Sie im Einzelnen die Zusammensetzung des Trinkwassers und die Überprüfung auf die Einhaltung von Grenzwerten entnehmen. Es lässt sich aber wie immer festhalten, dass das Trinkwasser in Kressbronn a. B. hervorragende Qualität hat und alle geltenden Grenzwerte ganz erheblich unterschreitet. Straßensperrungen Die Einmündung Wolfgalgenweg / Friedrichshafener Straße und Tettnanger Straße / Friedrichshafener Straße wird vom 15.05.2023 – 17.05.2023 bis zur Querungshilfe für Fußgänger wegen Asphaltarbeiten voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Kirchstraße, Berger Straße, Raiffeisenstraße und umgekehrt. Der Gehweg und die Querungshilfe ist für die Fußgänger frei und gefahrlos nutzbar. Im Zeitraum vom 22.05. – 25.05.2023 ist dieser Abschnitt dann nochmals wegen Markierungsarbeiten für einen Tag voll gesperrt. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben. Ulrich Piper feiert 25-jähriges Dienstjubiläum Ulrich Piper, Mitarbeiter im Gemeindevollzugsdienst der Gemeinde Kressbronn a. B., kann auf 25 Jahre im öffentlichen Dienst zurückblicken. Hauptamtsleiter Andreas Wagner gratulierte ihm herzlich zu diesem Jubiläum und würdigte sein Verwaltungszentrum Oberdorf bleibt geschlossen Das Verwaltungszentrum des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen in der Tettnanger Straße 17, 88085 Langenargen bleibt am Freitag, 19.05.2023 (Brückentag) geschlossen. Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Der Gemeindeverwaltungsverband bittet um Beachtung und bedankt sich für Ihr Verständnis. Fundsachen können abgeholt werden In der letzten Woche sind folgende Fundsachen bei der Gemeinde eingegangen: - Fundsachen vom Blütenfest - 1 Tasche - 1 Mütze - 2 Schlüssel - 1 Kette - 1 Brille Wer etwas verloren hat, kann sich melden im Bürgerservice des Rathaus Kressbronn a. B. telefonisch unter 07543 966-20 oder per E-Mail an buergerservice@kressbronn.de melden. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Aufbewahrungsfrist sechs Monate beträgt. Textbeiträge an die Redaktion können auch per E-Mail versendet werden an: seepost@kling-verlag.de Texte im Word-, text- oder RTF-Format, @Fotos im jpeg, tif, oder eps-Format Engagement für die Gemeinde. Er ist bereits seit 2002 als Mitarbeiter im Gemeindevollzugsdienst bei der Gemeinde Kressbronn a. B. beschäftigt und war zuvor u. a. beim Landratsamt Bodenseekreis tätig. Auch Nathalie Olbrich, Leiterin der Ordnungsverwaltung schloss sich den Glückwünschen an und gratulierte herzlich. Steuerzahlungen 15. Mai 2023 Es wird gebeten, zum Fälligkeitstermin 15. Mai 2023 folgende Steuern und Abgaben an die Gemeindekasse zu entrichten: • Grundsteuer (erster Abschlag) • Gewerbesteuervorauszahlungen (erster Abschlag) Bei Steuerzahlern, die der Gemeinde Kressbronn a. B. eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Abschläge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Soweit keine Einzugsermächtigung vorliegt, wird um rechtzeitige Entrichtung der Abschlagszahlungen gebeten. Bei verspäteten oder nichtbezahlten Abschlagszahlungen können gegebenenfalls Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen.

Nummer 19 Die kleine Seepost Seite 3 Save the date: Skatecontest am 20. Mai in Kressbronn a. B. Im Rahmen der Lake Skate League findet am Samstag, 20. Mai 2023 von 13:00 Uhr – 20:00 Uhr ein Skatecontest an der Skateanlage neben der Seesporthalle statt. Die Verpflegung wird organisiert von der Landjugend Kressbronn a. B. und den DirtBike–Jungs. Des Weiteren wird eine alkoholfreie mobile Cocktailbar bereitstehen, in der erfrischende Cocktails von Jugendlichen zubereitet werden. Für die musikalische Untermalung des Events sorgt DJ Fabwoi. Um dem Ganzen noch einen bunten Rahmen zu verleihen, werden die Kunstwerke des Graffiti Workshops am Skatecontest ausgestellt. Anmeldungen der Skater sind nur vor Ort am Tag des Contests von 13:00 Uhr – 14:45 Uhr möglich. Das Warm UP startet um 14:00 Uhr und ab 15:00 Uhr beginnt dann der Contest selbst. Bei minderjährigen Teilnehmern ist zwingend die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Amtliche Bekanntmachungen Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn am Bodensee-Langenargen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Ehrenamtentschädigungssatzung) Auf Grund von § 59 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581), § 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 16. September 1974 (GBl. 1974, 408), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung, hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen am 8. Mai 2023 folgende Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten beschlossen: § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Für den Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen erhalten ehrenamtlich Tätige als Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls eine Entschädigung nach einheitlichen Durchschnittssätzen. (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme: bis zu 4 Stunden von mehr als 4 bis zu 6 Stunden von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 60,00 Euro; 70,00 Euro; 80,00 Euro. § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit hinzugerechnet werden. (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschriften des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 Absatz 2 nicht übersteigen. § 3 Aufwandsentschädigungen (1) Als Entschädigung für den durch das Amt allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwand erhalten monatlich pauschal: 1. der Verbandsvorsitzende: 325,00 Euro; 2. der erste stellvertretende Verbandsvorsitzende: 275,00 Euro; 3. der zweite stellvertretende Verbandsvorsitzende: 150,00 Euro;

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